Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Stärkung der SED-Opfer und Nachbesserung bei der Bundespolizeireform
Meine Schwerpunkte in dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag waren zum
einen die Gesetzänderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und zum
anderen ein von mir mit initiierter Antrag für Nachbesserungen bei der
Bundespolizeireform.
Bei der Bearbeitung von Anträgen zur SED-Opferpension hat sich in der Praxis
herausgestellt, dass hier einige Klarstellungen und Nachbesserungen nötig
wurden. Die entsprechenden Punkte habe ich im Innenausschuss am Mittwoch, den
6.10.2010 begründet. Am Donnerstag wurden danach im Plenum folgende Änderungen
in das Gesetz aufgenommen:
• Einführung eines Kinderfreibetrages und Wegfall der Anrechnung des
Kindergeldes bei der Einkommensermittlung,
• keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge,
• Beendigung anlassloser Turnusprüfungen,
• klare Einbeziehung von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern in den
Berechtigtenkreis von §2 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, wenn die
Einweisung sachfremden politischen Zwecken gedient hat,
• Ausdehnung einer Härtefallregelung hinsichtlich der DDR-Haftentlassungspraxis,
und
• Verlängerung und Harmonisierung aller Rehabilitationsfristen auf das Jahr 2019
(Strafrechtliche-, Berufliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung).
Am Donnerstag stand der von mir mitgestaltete Antrag zur Nachbesserung der
Bundespolizeireform im Plenum zur Entschließung auf der Tagesordnung. Bei
mehreren Besuchen bei den Bundespolizistinnen und Bundespolizisten vor Ort habe
ich neben der guten Arbeit und hohen Motivation auch eine teilweise aufkommende
negative Stimmung zu einzelnen Folgen der Neuorganisation vernommen. Darunter
kann natürlich sehr leicht auch das Engagement der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter leiden. Deshalb fand auch am 5. Juli 2010 eine öffentliche Anhörung
zur Thematik der Neuordnung der Bundespolizei im Deutschen Bundestag statt. Alle
angehörten Fachexperten waren der Meinung, dass die eingeleitete Reform
notwendig war und diese auch bis zum Ende durchgeführt werden muss. Ein
Nachjustieren in einzelnen Punkten ist jedoch notwendig. Deshalb fordert die
Koalition das Bundesinnenministerium auf, auch auf eine ausreichende personelle
Besetzung der Inspektionen in den ländlichen Räumen und in den Grenzregionen zu
achten. Denn gerade der Freistaat Sachsen, der 139 Kilometer Grenze zur Republik
Polen und 453 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik besitzt, ist von
einem deutlichen Anstieg der Kriminalität, insbesondere von Autodiebstählen und
Einbrüchen, im Grenzbereich betroffen. Außerdem muss die letzte Phase der
Strukturreform in der Bundespolizei, gerade im Hinblick auf die Um- und
Versetzungen, sozialverträglicher gestaltet werden.
Im Annaberger Wahlkreisbüro findet meine nächste Bürgersprechstunde am
14.10.2010 von 10.00 – 17.00 Uhr statt; Anmeldungen bitte unter 03733/288572.
Berlin, am 08.10.2010