Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

Stärkung der SED-Opfer und Nachbesserung bei der Bundespolizeireform

Meine Schwerpunkte in dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag waren zum einen die Gesetzänderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und zum anderen ein von mir mit initiierter Antrag für Nachbesserungen bei der Bundespolizeireform.
Bei der Bearbeitung von Anträgen zur SED-Opferpension hat sich in der Praxis herausgestellt, dass hier einige Klarstellungen und Nachbesserungen nötig wurden. Die entsprechenden Punkte habe ich im Innenausschuss am Mittwoch, den 6.10.2010 begründet. Am Donnerstag wurden danach im Plenum folgende Änderungen in das Gesetz aufgenommen:
• Einführung eines Kinderfreibetrages und Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes bei der Einkommensermittlung,
• keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge,
• Beendigung anlassloser Turnusprüfungen,
• klare Einbeziehung von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern in den Berechtigtenkreis von §2 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz, wenn die Einweisung sachfremden politischen Zwecken gedient hat,
• Ausdehnung einer Härtefallregelung hinsichtlich der DDR-Haftentlassungspraxis, und
• Verlängerung und Harmonisierung aller Rehabilitationsfristen auf das Jahr 2019 (Strafrechtliche-, Berufliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung).

Am Donnerstag stand der von mir mitgestaltete Antrag zur Nachbesserung der Bundespolizeireform im Plenum zur Entschließung auf der Tagesordnung. Bei mehreren Besuchen bei den Bundespolizistinnen und Bundespolizisten vor Ort habe ich neben der guten Arbeit und hohen Motivation auch eine teilweise aufkommende negative Stimmung zu einzelnen Folgen der Neuorganisation vernommen. Darunter kann natürlich sehr leicht auch das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leiden. Deshalb fand auch am 5. Juli 2010 eine öffentliche Anhörung zur Thematik der Neuordnung der Bundespolizei im Deutschen Bundestag statt. Alle angehörten Fachexperten waren der Meinung, dass die eingeleitete Reform notwendig war und diese auch bis zum Ende durchgeführt werden muss. Ein Nachjustieren in einzelnen Punkten ist jedoch notwendig. Deshalb fordert die Koalition das Bundesinnenministerium auf, auch auf eine ausreichende personelle Besetzung der Inspektionen in den ländlichen Räumen und in den Grenzregionen zu achten. Denn gerade der Freistaat Sachsen, der 139 Kilometer Grenze zur Republik Polen und 453 Kilometer Grenzlänge zur Tschechischen Republik besitzt, ist von einem deutlichen Anstieg der Kriminalität, insbesondere von Autodiebstählen und Einbrüchen, im Grenzbereich betroffen. Außerdem muss die letzte Phase der Strukturreform in der Bundespolizei, gerade im Hinblick auf die Um- und Versetzungen, sozialverträglicher gestaltet werden.
Im Annaberger Wahlkreisbüro findet meine nächste Bürgersprechstunde am 14.10.2010 von 10.00 – 17.00 Uhr statt; Anmeldungen bitte unter 03733/288572.

 

Berlin, am 08.10.2010

 


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