Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Stärkung des Ehrenamtes und Einführung eines Betreuungsgeldes
In der Sitzungswoche vom 05.11. - 09.11.12 hat der Deutsche Bundestag in erster
Lesung über einen Gesetzesentwurf beraten, welcher das Ehrenamt in Deutschenland
stärken und die bestehenden bürokratischen Hürden dafür senken soll. Millionen
Menschen tragen durch ehrenamtliche Tätigkeiten und bürgerschaftliches
Engagement zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Die ehrenamtliche
Tätigkeit ist über viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens verbreitet. So
engagieren sich die Bürger, ohne entsprechende Vergütung, in sozialen Belangen,
in kulturellen Fragen, in der Nachbarschaftshilfe und in Sportvereinen, um nur
einige Bereiche zu nennen. Menschen die ein Ehrenamt ausüben leisten einen
wesentlichen Beitrag für das Wohlergehen ihrer Mitmenschen und unseres Landes im
Allgemeinen.
Um die Bedeutung der geschätzten 100 Millionen Freiwilligen in Europa in der
Gesellschaft herauszustellen, wurde von der Europäischen Union das Jahr 2011 zum
Europäischen Jahr des Ehrenamtes erklärt. Auch Deutschland verdankt dem Ehrenamt
viel. Mit dem geplanten Gesetz soll nach dem Willen der Bundesregierung
bürgerschaftliches Engagement entbürokratisiert und die rechtlichen
Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Arbeit verbessert werden. Die
Übungsleiterpauschale bleibt bis zu 2.400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei,
die Ehrenamtspauschale bis zu 720 Euro. Ehrenamtlich Tätige können so steuerlich
entlastet werden. Gleichzeitig ist geplant, die zivilrechtliche Haftung von
ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern und Mitgliedern von Vereinsorganen zu
beschränken. Weiterhin sollen steuerbegünstigte Organisationen mehr Planungs-
und Rechtssicherheit erhalten, indem die Voraussetzung zur Verwendung der
Abkürzung „gGmbH“ klarer geregelt wird. Die Änderung der Abgabenordnung
erleichtert eine Rücklagenbildung.
Ehrenamtliches Engagement und gemeinnützige Tätigkeit ist besonders im Hinblick
auf den demographischen Wandel von besonderer Bedeutung. Ohne die freiwillige
und unentgeltliche Unterstützung durch verantwortungsbewusste Bürger wäre der
Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährdet. Auch wenn in der Zukunft noch
entsprechende Verbesserungen nötig sind, ist dieser Gesetzesentwurf dennoch ein
weiterer Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes.
Einführung des Betreuungsgelds ab August 2013
Nach einer sehr emotional geführten Diskussion hat der Deutsche Bundestag die
Einführung des Betreuungsgeldes ab 1. August 2013 abschließend diskutiert und
mehrheitlich beschlossen. Einher geht dies mit der Einführung eines
Rechtsanspruches auf Kitabetreuung für ein- und zweijährige Kinder. Den Eltern
wird so eine Wahl zwischen zwei Alternativen eingeräumt. Eltern die ihre ein-
und zweijährigen Kinder nicht in einer von Staat und damit mit steuerlichen
Mitteln geförderten Einrichtung betreuen lassen, erhalten ab dem 1. August 2013
100 Euro monatlich, ab dem 1. August 2014 werden 150 Euro pro Monat gezahlt.
Sofern Familien von der Auszahlung keinen Gebrauch machen, können diese das
Betreuungsgeld alternativ auch zur privaten Altersvorsorge oder zum
Bildungssparen einsetzen und erhalten so einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro im
Monat.
Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit
Ein weiterer Diskussionspunkt war der Jahresbericht der Bundesregierung zum
Stand der Deutschen Einheit. Dieses Thema ist und bleibt von zentraler
politischer Bedeutung in Berlin. Der Prozess des Aufholens der neuen Länder ist
noch nicht abgeschlossen. Jedoch muss festgehalten werden, dass trotz
wirtschaftlich schwierigen Zeiten dieser stets vorangeschritten ist.
Insbesondere die zunehmende wirtschaftliche Leistungskraft vieler Zentren im
östlichen Bundesgebiet und der Blick auf den Arbeitsmarkt stimmt hoffnungsvoll.
Zukünftig stellen uns der demographische Wandel und die auch weiterhin
bestehende Notwendigkeit der Einwerbung von Mitteln aus dem Europäischen
Strukturfonds vor neue Herausforderungen in den Neuen Bundesländern.
Berlin, am 09.11.2012