Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 06.03. - 10.03.2017
Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen
Rat am 9. März 2017 und zum Vorbereitungstreffen der 27 Staats- und
Regierungschefs für den Jubiläumsgipfel in Rom am 25. März 2017.
Traditionell werden Wirtschaftsthemen wie die wirtschaftliche Lage der EU,
der Digitale Binnenmarkt und der Freihandel die Agenda des Europäischen Rats
dominieren. Ausgehend von den im Februar auf Malta getroffenen Vereinbarungen
werden sich die Staats- und Regierungschefs daneben zu den Themen Migration und
Mittelmeerroute beraten. Anlässlich des 60. Jahrestages der Römischen Verträge
am 25. März 2017 steht der zweite Gipfeltag im Zeichen der „Zukunft der EU 27“.
Am 1. März legte die EU-Kommission hierfür in einem Weißbuch fünf Optionen für
die Weiterentwicklung der EU vor. Auch das EU-Parlament hat im Februar
Entschließungen zur Zukunft der EU angenommen. Nicht zuletzt wird sich die
Bundesrepublik auf dem bevorstehenden Gipfel für die Wiederwahl des Präsidenten
des Europäischen Rates, Donald Tusk, einsetzen.
Gesetz zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum
Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von
mobiler Videotechnik.
In zweiter und dritter Lesung treffen wir Neuregelungen im
Bundespolizeigesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit. Mit dem Einsatz
mobiler Videotechnik, sogenannten BodyCams, und automatischer
Kennzeichenlesesysteme sowie der Befugnis zur Aufzeichnung von eingehenden
Telefonaten in Einsatzleitstellen stärken wir polizeiliche Befugnisse. Intention
des Einsatzes von tragbaren Minikameras ist, unsere Polizeivollzugsbeamten des
Bundes besser vor Angriffen und körperlicher Gewalt zu schützen. In
Feldversuchen wurde festgestellt, dass verbale sowie körperliche Angriffe auf
Polizeibeamten um fast 40 Prozent zurückgegangen sind. Zum anderen wollen wir
mehr Sicherheit mit einem Einsatz von Kennzeichenerfassungsgeräten in der
Grenzregion erreichen. Dies unterstützen laut Umfragen 80 Prozent der
Bevölkerung. Auch hier wird es keine perfekte Aufklärung geben, aber es ist ein
Baustein schneller Straftaten, speziell von grenzüberschreitender Kriminalität,
im besonderen Organisierter Kriminalität, organisierten Wohnungseinbruchsbanden,
Drogenhandel – Kampf gegen Chrystal Meth- und Autodiebstal erfassen und
aufklären zu können.
Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit
in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen
Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen
(Videoüberwachungsverbesserungsgesetz).
Nach bislang geltendem Recht beruht die Zulässigkeit der Videoüberwachung auf
der Abwägung, inwieweit schutzwürdige Interessen von Betroffenen überwiegen. Mit
unserem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, legen wir
fest, dass bei der Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen großflächigen
Anlagen, wie Sportstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen, und Einrichtungen
des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs der Schutz von Leben,
Gesundheit oder Freiheit der sich dort befindlichen Personen als ein besonders
wichtiges Interesse zu gelten hat.
Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld.
Gemäß einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag beraten wir in erster Lesung die
Einführung eines Entschädigungsanspruchs für Menschen, die einen nahen
Angehörigen durch Fremdverursachung verloren haben. Leid und Trauer können
selbstverständlich nicht in Geld aufgewogen werden. Die Rechtsordnung muss das
mit der Tötung eines nahestehenden Menschen verbundene seelische Leid über das
bisher beschränkte Maß jedoch zumindest anerkennen. Anspruchsberechtigt sind
Hinterbliebene, die in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum
Getöteten stehen, welches bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern
und Kindern vermutet wird. Die Anspruchshöhe wird in das Ermessen der Gerichte
gestellt.
Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung.
In erster Lesung beraten wir Regelungen zur Gesichtsverhüllung in bestimmten
Bereichen. So dürfen Beamte, Soldaten und Wahlhelfer bei Ausübung ihres Dienstes
sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen.
Ausnahmen sind nur aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen vorgesehen.
Des Weiteren treffen wir Regelungen im Personalausweis-, Aufenthalts- und
EU-Freizügigkeitsgesetz sowie in der Bundeswahlordnung, um die Möglichkeit des
Abgleichs von Lichtbild und Gesicht einer Person etwa beim Behördengang
sicherzustellen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.
Der in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf der Bundesregierung
unterzieht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz seiner ersten gründlichen
Überarbeitung seit dem Inkrafttreten 1994. Zusätzlich führen wir neue Regelungen
für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen ein, wie etwa den Zugriff auf
Informationen aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister und ggf.
dem Ausländerzentralregister, die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen oder
die Einführung regelmäßiger Wiederholungsüberprüfungen für alle Arten der
Sicherheitsüberprüfung.
Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises.
In erster Lesung widmen wir uns einem Gesetzentwurf zur Verbreitung und
Förderung der elektronischen Identitätsnachweisfunktion von Personalausweis und
elektronischem Aufenthaltstitel. Wir wollen die flächendeckende Nutzung durch
neue Anwendungsfelder ausweiten und damit die Vorgaben des Koalitionsvertrages
sowie des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ erfüllen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften.
Im Rahmen eines Artikelgesetzes beraten wir in erster Lesung Änderungen des
Waffen- und Beschussgesetzes sowie der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung.
Überholte Vorgaben bezüglich der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
bedürfen der Überarbeitung. Das Sicherheitsniveau muss angehoben und an aktuelle
technische Standards angepasst werden. Um die Zahl illegal zirkulierender Waffen
zu verringern, sieht der Entwurf der Bundesregierung ebenfalls eine befristete
Strafverzichtsregelung vor.
Treffen mit französischem Ombudsmann.
Am Dienstag traf MdB Günter Baumann den französischen Ombudsmann für die Rechte
der Bürger, Jacques Toubon. Gegenstand der Beratung war die Fortsetzung des 2015
in Paris begonnenen Erfahrungsaustausches zur Arbeitsweise des französischen
Ombudsmannsystems und des deutschen Petitionsausschusses.
Treffen mit den sächsischen Kollegen.
Am Mittwoch kamen die Mitglieder des sächsischen Arbeitskreises Petitionen der
CDU-Landtagsfraktion mit dem Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der
Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann, zu
einem Gespräch zusammen. Im Besonderen kamen die privaten Onlineplattformen wie
change.org oder OpenPetition zur Sprache, die das Verfassen von sogenannten
Petitionen anbieten ohne eine direkte Abhilfe zu schaffen. Dabei diskutierte man
Strategien, wie man das Petitionswesen von Bund und Land besser abgrenzen kann
und bekannter machen kann.
Berlin, am 10.03.2017