Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 06.03. - 10.03.2017

 

Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 9. März 2017 und zum Vorbereitungstreffen der 27 Staats- und Regierungschefs für den Jubiläumsgipfel in Rom am 25. März 2017.
Traditionell werden Wirtschaftsthemen wie die wirtschaftliche Lage der EU, der Digitale Binnenmarkt und der Freihandel die Agenda des Europäischen Rats dominieren. Ausgehend von den im Februar auf Malta getroffenen Vereinbarungen werden sich die Staats- und Regierungschefs daneben zu den Themen Migration und Mittelmeerroute beraten. Anlässlich des 60. Jahrestages der Römischen Verträge am 25. März 2017 steht der zweite Gipfeltag im Zeichen der „Zukunft der EU 27“. Am 1. März legte die EU-Kommission hierfür in einem Weißbuch fünf Optionen für die Weiterentwicklung der EU vor. Auch das EU-Parlament hat im Februar Entschließungen zur Zukunft der EU angenommen. Nicht zuletzt wird sich die Bundesrepublik auf dem bevorstehenden Gipfel für die Wiederwahl des Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, einsetzen.

Gesetz zur Verbesserung der Fahndung bei besonderen Gefahrenlagen und zum Schutz von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei durch den Einsatz von mobiler Videotechnik.
In zweiter und dritter Lesung treffen wir Neuregelungen im Bundespolizeigesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit. Mit dem Einsatz mobiler Videotechnik, sogenannten BodyCams, und automatischer Kennzeichenlesesysteme sowie der Befugnis zur Aufzeichnung von eingehenden Telefonaten in Einsatzleitstellen stärken wir polizeiliche Befugnisse. Intention des Einsatzes von tragbaren Minikameras ist, unsere Polizeivollzugsbeamten des Bundes besser vor Angriffen und körperlicher Gewalt zu schützen. In Feldversuchen wurde festgestellt, dass verbale sowie körperliche Angriffe auf Polizeibeamten um fast 40 Prozent zurückgegangen sind. Zum anderen wollen wir mehr Sicherheit mit einem Einsatz von Kennzeichenerfassungsgeräten in der Grenzregion erreichen. Dies unterstützen laut Umfragen 80 Prozent der Bevölkerung. Auch hier wird es keine perfekte Aufklärung geben, aber es ist ein Baustein schneller Straftaten, speziell von grenzüberschreitender Kriminalität, im besonderen Organisierter Kriminalität, organisierten Wohnungseinbruchsbanden, Drogenhandel – Kampf gegen Chrystal Meth- und Autodiebstal erfassen und aufklären zu können.

Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen
(Videoüberwachungsverbesserungsgesetz).

Nach bislang geltendem Recht beruht die Zulässigkeit der Videoüberwachung auf der Abwägung, inwieweit schutzwürdige Interessen von Betroffenen überwiegen. Mit unserem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beschließen, legen wir fest, dass bei der Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen, wie Sportstätten, Einkaufszentren oder Parkplätzen, und Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit der sich dort befindlichen Personen als ein besonders wichtiges Interesse zu gelten hat.

Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld.
Gemäß einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag beraten wir in erster Lesung die Einführung eines Entschädigungsanspruchs für Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Fremdverursachung verloren haben. Leid und Trauer können selbstverständlich nicht in Geld aufgewogen werden. Die Rechtsordnung muss das mit der Tötung eines nahestehenden Menschen verbundene seelische Leid über das bisher beschränkte Maß jedoch zumindest anerkennen. Anspruchsberechtigt sind Hinterbliebene, die in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Getöteten stehen, welches bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Kindern vermutet wird. Die Anspruchshöhe wird in das Ermessen der Gerichte gestellt.

Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung.
In erster Lesung beraten wir Regelungen zur Gesichtsverhüllung in bestimmten Bereichen. So dürfen Beamte, Soldaten und Wahlhelfer bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen. Ausnahmen sind nur aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen vorgesehen. Des Weiteren treffen wir Regelungen im Personalausweis-, Aufenthalts- und EU-Freizügigkeitsgesetz sowie in der Bundeswahlordnung, um die Möglichkeit des Abgleichs von Lichtbild und Gesicht einer Person etwa beim Behördengang sicherzustellen.

Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes.
Der in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf der Bundesregierung unterzieht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz seiner ersten gründlichen Überarbeitung seit dem Inkrafttreten 1994. Zusätzlich führen wir neue Regelungen für die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen ein, wie etwa den Zugriff auf Informationen aus dem zentralen staatsanwaltlichen Verfahrensregister und ggf. dem Ausländerzentralregister, die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen oder die Einführung regelmäßiger Wiederholungsüberprüfungen für alle Arten der Sicherheitsüberprüfung.

Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises.
In erster Lesung widmen wir uns einem Gesetzentwurf zur Verbreitung und Förderung der elektronischen Identitätsnachweisfunktion von Personalausweis und elektronischem Aufenthaltstitel. Wir wollen die flächendeckende Nutzung durch neue Anwendungsfelder ausweiten und damit die Vorgaben des Koalitionsvertrages sowie des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ erfüllen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften.
Im Rahmen eines Artikelgesetzes beraten wir in erster Lesung Änderungen des Waffen- und Beschussgesetzes sowie der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung. Überholte Vorgaben bezüglich der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition bedürfen der Überarbeitung. Das Sicherheitsniveau muss angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst werden. Um die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern, sieht der Entwurf der Bundesregierung ebenfalls eine befristete Strafverzichtsregelung vor.

Treffen mit französischem Ombudsmann.
Am Dienstag traf MdB Günter Baumann den französischen Ombudsmann für die Rechte der Bürger, Jacques Toubon. Gegenstand der Beratung war die Fortsetzung des 2015 in Paris begonnenen Erfahrungsaustausches zur Arbeitsweise des französischen Ombudsmannsystems und des deutschen Petitionsausschusses.

Treffen mit den sächsischen Kollegen.
Am Mittwoch kamen die Mitglieder des sächsischen Arbeitskreises Petitionen der CDU-Landtagsfraktion mit dem Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Baumann, zu einem Gespräch zusammen. Im Besonderen kamen die privaten Onlineplattformen wie change.org oder OpenPetition zur Sprache, die das Verfassen von sogenannten Petitionen anbieten ohne eine direkte Abhilfe zu schaffen. Dabei diskutierte man Strategien, wie man das Petitionswesen von Bund und Land besser abgrenzen kann und bekannter machen kann.

 

Berlin, am 10.03.2017