Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



In dieser Sitzungswoche vom 7. - 11.11.2011 wurden neben zahlreichen Anträgen und Gesetzen 2 öffentliche Anhörungen, die insbesondere in unserer Erzgebirgsregion auf großes Interesse stoßen, durchgeführt.

Zur öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses reisten am Montag zahlreiche Unterstützer aus dem Erzgebirge mit einem eigens gecharterten Bus an. In dieser Anhörung kritisieren die Antennengemeinschaften den Paragrafen 20b des Urheberrechtsgesetzes, wonach die Gemeinschaftsanlagen für die Kabelweitersendung Urheberechtsvergütungen an Verwertungsgesellschaften wie der VG Media oder der GEMA zu zahlen haben.

Hierzu liegen dem Petitionsausschuss etwa 30 Petitionen, die älteste von März 2005, vor. Seit dem führte ich persönlich zahlreiche Gespräche mit dem Bundesjustizministerium und darüber hinaus fanden mehrere Berichterstattergespräche im Rahmen des Ausschusses statt. Hierbei zeichnete sich jedoch keine Lösung ab. Deshalb haben Vertreter von Antennengemeinschaften beschlossen, eine öffentliche Petition einzureichen, die öffentlich behandelt werden muss, sobald 50.000 dieses Anliegen mitunterzeichnen. Durch die große Initiative der Antennengemeinschaften kamen rund 30.000 Unterschriften aus 156 Orten zusammen. Ich konnte mit meinen Petitionskollegen der anderen Fraktionen die Übereinkunft treffen, dieses Thema in einer öffentlichen Sitzung zu beraten. Somit konnte Herr Matthias Reuter aus Annaberg-Buchholz, der Petent der Leitakte, persönlich das Anliegen der Antennengemeinschaften vor dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Dr. Max Stadtler, und den Bundestagsabgeordneten sowie vor zahlreichen Vertretern der Presse und Zuschauern begründen.
Ich legte dar, dass der §20 b UrhG zu streichen ist, weil die getroffene deutsche Regelung weit über die europäische Richtlinie hinausgeht und Teilnehmer von Antennengemeinschaften doppelt Urheberrechtsvergütungen zahlen müssen. Die Möglichkeit die Petition in Berlin öffentlich vortragen zu können, war ein erster Erfolg. Nach der Sitzung diskutierte ich mit den Vertretern über den weiteren Verfahrensweg.

In einer zweiten Anhörung des Innenausschusses mit Fachexperten habe ich gegen eine massive Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei, wie die Fraktion die LINKE in ihrem Antrag verlangt, und darüber hinaus gegen die namentliche Kennzeichnungspflicht von Bundespolizeibeamten gesprochen. Denn die Aufgabe des Staates ist es für den Schutz unserer Bundespolizeibeamten und deren Familien Sorge zu tragen.

 

Berlin, am 11.11.2011

 


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