Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In dieser Sitzungswoche vom 7. - 11.11.2011 wurden neben zahlreichen Anträgen
und Gesetzen 2 öffentliche Anhörungen, die insbesondere in unserer
Erzgebirgsregion auf großes Interesse stoßen, durchgeführt.
Zur öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses reisten am Montag zahlreiche
Unterstützer aus dem Erzgebirge mit einem eigens gecharterten Bus an. In dieser
Anhörung kritisieren die Antennengemeinschaften den Paragrafen 20b des
Urheberrechtsgesetzes, wonach die Gemeinschaftsanlagen für die
Kabelweitersendung Urheberechtsvergütungen an Verwertungsgesellschaften wie der
VG Media oder der GEMA zu zahlen haben.
Hierzu liegen dem Petitionsausschuss etwa 30 Petitionen, die älteste von März
2005, vor. Seit dem führte ich persönlich zahlreiche Gespräche mit dem
Bundesjustizministerium und darüber hinaus fanden mehrere
Berichterstattergespräche im Rahmen des Ausschusses statt. Hierbei zeichnete
sich jedoch keine Lösung ab. Deshalb haben Vertreter von Antennengemeinschaften
beschlossen, eine öffentliche Petition einzureichen, die öffentlich behandelt
werden muss, sobald 50.000 dieses Anliegen mitunterzeichnen. Durch die große
Initiative der Antennengemeinschaften kamen rund 30.000 Unterschriften aus 156
Orten zusammen. Ich konnte mit meinen Petitionskollegen der anderen Fraktionen
die Übereinkunft treffen, dieses Thema in einer öffentlichen Sitzung zu beraten.
Somit konnte Herr Matthias Reuter aus Annaberg-Buchholz, der Petent der
Leitakte, persönlich das Anliegen der Antennengemeinschaften vor dem
Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesjustizministeriums, Dr. Max Stadtler,
und den Bundestagsabgeordneten sowie vor zahlreichen Vertretern der Presse und
Zuschauern begründen.
Ich legte dar, dass der §20 b UrhG zu streichen ist, weil die getroffene
deutsche Regelung weit über die europäische Richtlinie hinausgeht und Teilnehmer
von Antennengemeinschaften doppelt Urheberrechtsvergütungen zahlen müssen. Die
Möglichkeit die Petition in Berlin öffentlich vortragen zu können, war ein
erster Erfolg. Nach der Sitzung diskutierte ich mit den Vertretern über den
weiteren Verfahrensweg.
In einer zweiten Anhörung des Innenausschusses mit Fachexperten habe ich gegen
eine massive Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei, wie
die Fraktion die LINKE in ihrem Antrag verlangt, und darüber hinaus gegen die
namentliche Kennzeichnungspflicht von Bundespolizeibeamten gesprochen. Denn die
Aufgabe des Staates ist es für den Schutz unserer Bundespolizeibeamten und deren
Familien Sorge zu tragen.
Berlin, am 11.11.2011