Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 07.11. - 11.11.2016
Arzneimittelnovelle verabschiedet. Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung
arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften sollen insbesondere die
Anpassungen im Arzneimittelgesetz und die Aufhebung der GCP-Verordnung
vorgenommen werden, die durch die Verordnung des Europäischen Parlamentes und
des Rates erforderlich wurden. Im Rahmen dessen wird auch die Frage nach einem
Forschungsverbot an nicht-einwilligungsfähige Erwachsenen entschieden. Seit dem
Frühsommer diskutieren wir, ob wir eine Ausnahme von dem geplanten Verbot der
Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Erwachsenen vorsehen wollen. Es handelt
sich um die schwierige ethische Frage, ob einwilligungsfähige Erwachsene sich
zur Teilnahme an späteren klinischen Prüfungen entschließen können für einen
Zeitraum, in dem sie nicht mehr in der Lage sein werden, Wesen und Tragweite
dieser zu erkennen. Im Unterschied zur eigennützigen Forschung wird der
Betroffene nicht unbedingt Nutzen aus der Studie ziehen, die ausschließlich zum
Nutzen der Gruppe sein kann, zu der der Betroffene gehört. Fragen der
Selbstbestimmung, der Menschenwürde, aber auch der Nächstenliebe stellen sich
hier und die Antworten darauf sind keine einfachen. Wir haben in Anhörungen und
in der Fraktion dieses Thema intensiv beraten. Diese Entscheidung konnte jeder
nach seinem Gewissen und seiner Überzeugung treffen. Am Ende wurde der
Änderungsantrag angenommen, der vorsieht, dass die betroffenen Personen die
Einwilligung nur nach ärztlicher Aufklärung abgeben können.
Terrorgefahr im Innenausschuss debattiert. Die Sitzung des
Innenausschusses am Mittwoch fand als geheim eingestuft statt, da hier die
Nachrichtendienste sowie der Verfassungsschutz die Abgeordneten über die
aktuelle Bedrohungslage sowie die inhaftierten Terrorverdächtigen informierte.
Vereinbarte Debatte zur Lage in der Türkei. Die Ereignisse der letzten
Zeit in der Türkei erfüllen die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit großer Sorge. Die
Festnahme von Mitgliedern der prokurdischen HDP sowie des Chefredakteurs und
weiterer Journalisten der regierungskritischen Zeitung ‚Cumhuriyet‘ sind in
höchsten Maße alarmierend. Dieses Vorgehen widerspricht rechtsstaatlichen
Grundsätzen und trägt somit nicht zur Stabilisierung der Verhältnisse in der
Türkei bei. Die Kriminalisierung politischer Gegner ist kein geeignetes Mittel
der demokratischen Auseinandersetzung und gefährdet dauerhaft die politische
Kultur eines Landes. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zu Recht darauf
hingewiesen, wie wichtig die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien sowie die
Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit sind. Dass Staatspräsident Erdogan
Deutschland im Gegenzug vorwirft, Deutschland böte Terroristen Schutz, ist
absurd. Mit den zunehmenden Repressionen etwa im Bereich der Meinungs- und
Pressefreiheit, mit der Unterdrückung von Minderheiten sowie der Androhung einer
Wiedereinführung der Todesstrafe entfernt sich die Türkei weiter von
europäischen Prinzipien. Zwar hat die türkische Regierung das Recht, sich gegen
kurdischen Terror, islamistische Bedrohung und den Putschversuch des Militärs
angemessen zur Wehr zu setzen. Dabei müssen jedoch die Rechtsstaatlichkeit und
das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Gerade auf
Verhältnismäßigkeit achten der türkische Präsident und seine Regierung derzeit
nicht.
Eine Abwendung Deutschlands und Europas von der Türkei kann indes keine Lösung
sein. Es muss der Dialog gesucht werden.
Petitionsausschuss gibt eine Akte den Fraktionen zur Kenntnis. Ein Petent
beschwerte sich, dass in der bundesdeutschen Gesetzgebung immer noch zwischen
"Ost" und "West" unterschieden werde. Die Mitglieder des Petitionsausschusses
halten die Forderung nach Gleichwertigkeit für unterstützenswert. Bei künftigen
gesetzesvorhaben sollte darauf geachtet werden, dass nicht allgemein
Ost-West-Unterschiede, sondern wenn notwendig besser regionale Unterschiede
gemacht werden.
Berlin, am 11.11.2016
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