Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 08.06. - 12.06.2015
Kritische Infrastrukturen besser schützen.
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
(IT-Sicherheitsgesetz).
Die digitale Infrastruktur, die Systeme der Information und Telekommunikation,
sind das Rückgrat unserer modernen Gesellschaft. Wirtschaft und Bürger
profitieren hiervon in vielfältiger Weise. Gleichzeitig wächst aber auch die
Abhängigkeit von ihnen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Systeme immer
verfügbar und sicher sind. Dies gilt im Besonderen für die sogenannten
kritischen Infrastrukturen, wie Wasserversorgung, der Gesundheitsversorgung oder
der Verkehrsleitplanung, in Wirtschaft und Industrie.
Mit der Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes in dieser Sitzungswoche sollen
zukünftig ein Mindeststandard an IT-Sicherheit eingehalten werden und erhebliche
IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) gemeldet werden. Die beim BSI zusammenlaufenden
Informationen werden dort ausgewertet und anderen vergleichbaren Betreibern
kritischer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt, damit diese zielgerichtete
Schutzmaßnahmen ergreifen können.
Zur Verbesserung der IT-Sicherheit im Internet wird parallel dazu die
Anforderungen an Telekommunikations- und Telemediendienste erhöht.
Mehr Ärzte aufs Land.
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG).
Die Sicherung der medizinischen Versorgung, insbesondere auf dem Land, steht
hierbei im Mittelpunkt. In Städten und Ballungsräumen haben die Bürgerinnen und
Bürger kaum Probleme einen Facharzt zu finden. In den ländlichen Regionen
hingegen werden immer mehr Praxen geschlossen. Dort werden die Ärzte immer
älter, gehen in den Ruhestand. Junge Ärzte folgen aber kaum.
Mit der Umsetzung des Versorgungsverstärkungsgesetzes sollen künftig mehr Ärzte
in Deutschland ausgebildet werden, es sollen die Rahmenbedingungen verbessert
werden, dass junge Ärzte bereit sind, eine Praxis im ländlichen Raum zu
übernehmen. Künftig haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit,
mit vielfältigen Maßnahmen vom Stipendium bis hin zur Niederlassungshilfe einen
Beitrag zu leisten, damit Unterversorgung erst gar nicht entsteht. Sie können in
eigener Regie in ihrer Region Strukturfonds einrichten, um die Niederlassung zu
steuern. Darüber hinaus werden Praxisnetze stärker gefördert und die
Möglichkeiten medizinischer Versorgungszentren erweitert.
Facharzttermin innerhalb von vier Wochen: Zugleich geht es darum, die Versorgung
klug weiterzuentwickeln. Mit einem Innovationsfonds sollen gezielt Projekte
gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten. Auch stärkt das
Gesetz die Patientenrechte: Termin-Servicestellen helfen gesetzlich Versicherten
gemeinsam mit den Ärzten zeitnah an einen Facharzttermin zu kommen. Die freie
Arztwahl bleibt erhalten.
Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag -
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2014.
Ich konnte in dieser Woche im Fraktionsvorstand sowie in der Fraktionssitzung
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion die Arbeit des Petitionsausschusses des letzten
Jahres vorstellen. 2014 wurden insgesamt 15.325 Petitionen eingereicht, davon 37
Prozent auf elektronischem Weg. 18.023 Petitionen wurden abschließend behandelt
und 730 Einzelberatungen davon elf öffentlich durchgeführt. In 43,6% aller
bearbeiteten Petitionen konnten wir etwas für den Petenten erreichen. Davon
konnten wir in 28,5% der Fälle mit Rat, Auskunft oder Materialübersendung dem
Petenten weiterhelfen. In 9,7% haben wird den Anliegen direkt entsprochen und in
5,5% haben wird die Petition an die Bundesregierung überwiesen. Für uns besitzt
jede Petition dabei den gleichen hohen Stellenwert, egal ob sie von einer
Einzelperson oder von tausenden Unterstützern eingereicht wird. Im Gegensatz zu
privaten Petitionsplattformen im Internet garantiert das Petitionswesen nach
Artikel 17 Grundgesetz außerdem, dass jede Eingabe entgegengenommen, geprüft und
beantwortet wird.
In meiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages habe ich noch zwei
Petitionen, die wir Abgeordnete mit Herzblut unterstützt haben bzw. weiterhin
unterstützen vorgestellt.
Zum einen das Anliegen einer Petentin, deren Lebensgefährte in Afghanistan zu
Tode gekommen war. Damit alles für den Fall des Falles alles für die Partnerin
geregelt sei, hatte der Soldat vor dem Flug an den Hindukusch eigens ein
Testament zu Ihren Gunsten verfasst. Doch dann weigerte sich die
Lebensversicherung, den Passus dem Testament entsprechend zu ändern und
verweigerte die Auszahlung an die Lebensgefährtin. Auch die
Entschädigungszahlung des Bundes ging nicht an sie. Dies ist rechtmäßig, dass
ergab auch die Überprüfung durch den Petitionsausschuss. Jedoch wollte ich damit
die Petition nicht beenden und diese Frau nach diesem Schicksalsschlag allein
lassen. Ich empfahl gemeinsam mit dem Ausschuss, dass das
Verteidigungsministerium in diesem Fall von einer Härtefallregelung Gebrauch
machen solle, für die Gelder durch eine Stiftung zur Verfügung stehen. Mit einem
Dankesschreiben wandte sich die Petentin an uns und teilte mit, dass sie eine
Unterstützungsleistung durch die Härtefallstiftung erfahren haben und bedankte
sich, dass wir uns ihrem Einzelschicksal angenommen hatten. Die Abgeordneten
hatten erkannt, dass rein rechtlich der Vorgang der Versicherung nicht zu
beanstanden war, aber dass allein aus moralischen Gründen geholfen werden
musste.
Zum anderen erläuterte ich ein Beispiel, wie hartnäckig Abgeordnete an einem
Problem dran bleiben können, wenn sie überzeugt sind, dem Petenten muss geholfen
werden. Die Petition zu Antennengemeinschaften, die mit über 30
Einzelpetitionen, die älteste von 2005, und eine öffentliche Petition dem
Ausschuss vorliegen. Nach mehreren Berichterstattergesprächen und einer
öffentliche Anhörung im Jahre 2012 votierten die Abgeordneten einstimmig über
alle Fraktionen hinweg, das Anliegen der Bundesregierung- dem Bundesministerium
für Justiz- zur Erwägung zu überweisen. Bis zum heutigen Tag gibt es Gespräche
mit dem Vorstand der Gema um dieses Votum umzusetzen.
IPS- Programm: eine einmalige Chance für Junge Menschen, die Politik
Deutschlands kennen zu lernen.
Für drei Monate beschäftige ich in meinem Berliner Bundestagsbüro eine
Stipendiatin des Internationalen Parlaments-Programmes. Frau Kerli Saar aus
Estland wird auch in der Woche vom 22. - 26. Juni 2015 an allen meinen Terminen
im Wahlkreis teilnehmen.
Berlin, am 12.06.2015