Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In dieser Sitzungswoche vom 6. - 10.6.2011 lag das Augenmerk auf 2 Themen, zum
einen wurde in 1. Lesung das Energiekonzept und zum anderen die finanziellen
Hilfen für Griechenland im Plenum diskutiert. Die Koalition beschloss im Fall
Griechenland, dass alle Entscheidungen und Vereinbarungen der Bundesregierung
mit finanzieller Auswirkung die Zustimmung des Bundestages bedürfen.
Ich möchte jedoch einen Antrag der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD und Bündnis
90/die Grünen in den Mittelpunkt stellen. Dieser gemeinsame Antrag „Opfern von
Unrecht und Misshandlung in der Heimerziehung wirksam helfen“ zielt auf eine
Entschädigung für ehemalige Heimkinder ab, die während einer kommunalen oder
kirchlichen Heimerziehung in der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 sowie
während des Aufenthaltes in DDR- Jugendeinrichtungen bis 1989 Opfer von
Missbrauch und Unrecht wurden. Dem vorangegangen ist eine Petition von
ehemaligen Heimkindern. Der Petitionsausschuss schlug daraufhin die Einsetzung
eines Rundes Tisches vor, die die Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren in
der Bundesrepublik erforschte und Empfehlungen unterbreitete. Diese
Empfehlungen, wie die Einrichtung von Anlauf- und Beratungsstellen,
Vereinfachung der Einsichtnahme der Betroffenen in ihre damaligen
personenbezogenen Akten, sowie Therapieangebote und finanzielle Entschädigungen,
soll nunmehr auch nach den gleichen Maßstäben für Kinder, die in den Kinder- und
Jugendeinrichtungen der DDR Unrecht erlitten haben, angewandt werden. Ein
entsprechender Fonds soll demzufolge in nächster Zeit aufgelegt werden.
Der Petitionssauschuss entschied am Mittwoch über eine Petition, in der ein
Petent den Verlust des Anspruches auf Investitionszulage wegen eines minimalen
Formfehlers beklagte. Der Petent hatte ein amtliches Antragsformular für das
Jahr 2003 in klar lesbarer Schrift eindeutig auf das Jahr 2004 abgeändert. Das
Investitionszulagengesetz regelt, dass ein Antrag auf Investitionszulage
zwingend nach amtlichen Vordruck zu stellen ist. Diese Regelung dient der
Verwaltungsvereinfachung und der zeitnahen Entscheidung durch das entsprechende
Finanzamt. Somit hat der Petent nach strikter Auslegung des Gesetzes seine
Gewährung verwirkt. Der Petitionssauschuss kam im vorliegenden Fall jedoch zu
dem Schluss, dass sich durch den eingereichte Vordruck der Verwaltungsaufwand
weder erhöht hätte noch das Finanzamt andere Informationen hätte einholen
müssen, um den Antrag zu bearbeiten. Dieses Vorgehen muss nach Überzeugung der
Ausschussmitglieder dazu führen, dass das Vertrauen der Bürger in staatliche
Institutionen unterhöhlt wird. Deshalb haben die Abgeordneten die Petition dem
Bundesfinanzministerium zur Erwägung überwiesen, um eine Lösung im Sinne des
Petenten herbeizuführen.
Ministerialrat Wolfgang Finger, MdB Günter Baumann
Berlin, am 13.05.2011