Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 09.05. - 13.05.2016

 

Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt.
Unter dem Eindruck des Flüchtlingszustroms hatten sich die Koalitionspartner bereits im vergangenen November darauf verständigt, neben den sechs Balkan-Staaten, dem Senegal und Ghana auch Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren. Ziel war es, entsprechende Asylverfahren zu beschleunigen und die Aufenthaltsdauer von Asylantragstellern ohne Aussicht auf einen Schutzstatus zu verkürzen. Leider hatte die SPD die Umsetzung des Vorhabens ausgebremst, so dass nun erst jetzt das Gesetz in 2./3. Lesung im Plenum verabschiedet werden konnte. Eine entsprechende Einstufung als sichere Herkunftsstaaten bedeutet, dass Menschen aus diesen Ländern trotzdem ein Recht auf ein geordnetes Asylverfahren haben. Dies ist nach wie vor in den regulären Einzelfallprüfungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglich. Sicherer Herkunftsstaat bedeutet, dass man in der Regel nicht politisch verfolgt wird. Erfolgsaussichten auf eine Anerkennung des Asyls aus diesen Ländern können trotzdem bestehen, wenn eine persönliche individuelle Verfolgung vorliegt, wie z.B. strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität in Tunesien. Die Anerkennungsquote aus diesen Ländern lag im ersten Quartal dieses Jahres bei 0,7%. Die sinkende Zahl von Flüchtlingen aus Nordafrika ermöglicht es den Mitarbeitern des BAMF aber, sich auf die tatsächlich schutzbedürftigen Asylbewerber etwas aus Syrien zu konzentrieren und deren Fälle deutlich schneller zu bearbeiten.

Schnelles Internet in Deutschland voranbringen.
Um das schnelle Internet zügiger auszubauen, wird in dieser Woche das "Diginetzgesetz" zur Reduzierung der Kosten, die beim Ausbau digitaler Netze entstehen, beraten. Das Gesetz setzt auf drei Instrumente. Es wird über eine zentrale Stelle bei der Bundesnetzagentur die Informationslage zu mitnutzbarer, schon bereitstehender öffentliche Infrastruktur verbessert. Zweitens erleichtern wir den Netzbetreibern, etwa Abwasserleitungen, Fernwärmenetze oder Straßen und Schienen zu nutzen. Auch wird die Möglichkeit geschaffen, bei geplanten Infrastrukturmaßnahmen Leerrohre mitzuverlegen.

Abschaffung der Störerhaftung – der Weg für offenen Hotspots ist frei.
Im Koalitionsausschuss haben sich die Koalitionsfraktionen auf ein neues WLAN Gesetz geeinigt. Die Neuregelung des Telemediengesetzes wird bereits in der nächste Sitzungswoche im Plenum abschließend beraten, sodass das Gesetz im Herbst in Kraft treten kann. Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik. Die Störerhaftung gilt auch als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern.

Flexi-Rente und Zeitarbeit.
Mit der Flexi-Rente wird der Übergang in die Rente fließend gestaltet. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und dennoch weiter arbeiten möchte, profitiert. Zahlt man selbst weiter in die Rentenkasse ein, erhöht sich die eigene Rente und der Arbeitgeberbetrag zur Rente zählt künftig mit. Bisher zahlt der Arbeitsgeber auch für arbeitende Rentner in die Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden entfallen, wenn der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht hat. Auch wer vorzeitig in Rente geht, kann mit zusätzlicher Arbeit sein Einkommen erhöhen. Die komplizierte Berechnung von Teilrenten entfällt künftig. An ihre Stelle tritt ein flexibles, stufenloses Anrechnungsmodell für den Zusatzverdienst.
Der Koalitionsausschuss einigte sich außerdem auf verbesserte Regeln für Zeitarbeit und Werkverträge. Zeitarbeit und Werkverträge sind Mittel, um kurzfristig auf zusätzliche Aufträge zu reagieren. Sie können zudem helfen, Menschen aus der Arbeitslosigkeit in einen Job zu bringen. Die CDU hat durchgesetzt, diese Flexibilität zu erhalten. Zeitarbeiter sollen spätestens nach neun Monaten denselben Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten. Festanstellungen sollen der Regelfall bleiben. Deshalb sollen Zeiterbeiter künftig höchstens 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden.

 

Berlin, am 13.05.2016