Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 09.05. - 13.05.2016
Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt.
Unter dem Eindruck des Flüchtlingszustroms hatten sich die Koalitionspartner
bereits im vergangenen November darauf verständigt, neben den sechs
Balkan-Staaten, dem Senegal und Ghana auch Algerien, Marokko und Tunesien als
sichere Herkunftsstaaten zu deklarieren. Ziel war es, entsprechende
Asylverfahren zu beschleunigen und die Aufenthaltsdauer von Asylantragstellern
ohne Aussicht auf einen Schutzstatus zu verkürzen. Leider hatte die SPD die
Umsetzung des Vorhabens ausgebremst, so dass nun erst jetzt das Gesetz in 2./3.
Lesung im Plenum verabschiedet werden konnte. Eine entsprechende Einstufung als
sichere Herkunftsstaaten bedeutet, dass Menschen aus diesen Ländern trotzdem ein
Recht auf ein geordnetes Asylverfahren haben. Dies ist nach wie vor in den
regulären Einzelfallprüfungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) möglich. Sicherer Herkunftsstaat bedeutet, dass man in der Regel nicht
politisch verfolgt wird. Erfolgsaussichten auf eine Anerkennung des Asyls aus
diesen Ländern können trotzdem bestehen, wenn eine persönliche individuelle
Verfolgung vorliegt, wie z.B. strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität in
Tunesien. Die Anerkennungsquote aus diesen Ländern lag im ersten Quartal dieses
Jahres bei 0,7%. Die sinkende Zahl von Flüchtlingen aus Nordafrika ermöglicht es
den Mitarbeitern des BAMF aber, sich auf die tatsächlich schutzbedürftigen
Asylbewerber etwas aus Syrien zu konzentrieren und deren Fälle deutlich
schneller zu bearbeiten.
Schnelles Internet in Deutschland voranbringen.
Um das schnelle Internet zügiger auszubauen, wird in dieser Woche das
"Diginetzgesetz" zur Reduzierung der Kosten, die beim Ausbau digitaler Netze
entstehen, beraten. Das Gesetz setzt auf drei Instrumente. Es wird über eine
zentrale Stelle bei der Bundesnetzagentur die Informationslage zu mitnutzbarer,
schon bereitstehender öffentliche Infrastruktur verbessert. Zweitens erleichtern
wir den Netzbetreibern, etwa Abwasserleitungen, Fernwärmenetze oder Straßen und
Schienen zu nutzen. Auch wird die Möglichkeit geschaffen, bei geplanten
Infrastrukturmaßnahmen Leerrohre mitzuverlegen.
Abschaffung der Störerhaftung – der Weg für offenen Hotspots ist frei.
Im Koalitionsausschuss haben sich die Koalitionsfraktionen auf ein neues
WLAN Gesetz geeinigt. Die Neuregelung des Telemediengesetzes wird bereits in der
nächste Sitzungswoche im Plenum abschließend beraten, sodass das Gesetz im
Herbst in Kraft treten kann. Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass
ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter
Umständen haften muss, etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik. Die
Störerhaftung gilt auch als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger
frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern.
Flexi-Rente und Zeitarbeit.
Mit der Flexi-Rente wird der Übergang in die Rente fließend gestaltet. Wer
die Regelaltersgrenze erreicht hat und dennoch weiter arbeiten möchte,
profitiert. Zahlt man selbst weiter in die Rentenkasse ein, erhöht sich die
eigene Rente und der Arbeitgeberbetrag zur Rente zählt künftig mit. Bisher zahlt
der Arbeitsgeber auch für arbeitende Rentner in die Arbeitslosenversicherung.
Diese Beiträge werden entfallen, wenn der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze
erreicht hat. Auch wer vorzeitig in Rente geht, kann mit zusätzlicher Arbeit
sein Einkommen erhöhen. Die komplizierte Berechnung von Teilrenten entfällt
künftig. An ihre Stelle tritt ein flexibles, stufenloses Anrechnungsmodell für
den Zusatzverdienst.
Der Koalitionsausschuss einigte sich außerdem auf verbesserte Regeln für
Zeitarbeit und Werkverträge. Zeitarbeit und Werkverträge sind Mittel, um
kurzfristig auf zusätzliche Aufträge zu reagieren. Sie können zudem helfen,
Menschen aus der Arbeitslosigkeit in einen Job zu bringen. Die CDU hat
durchgesetzt, diese Flexibilität zu erhalten. Zeitarbeiter sollen spätestens
nach neun Monaten denselben Lohn wie die Stammbelegschaft erhalten.
Festanstellungen sollen der Regelfall bleiben. Deshalb sollen Zeiterbeiter
künftig höchstens 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden.
Berlin, am 13.05.2016