Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 09.11. - 13.11.2015
60 Jahre Bundeswehr.
In dieser Woche jährt sich zum sechzigsten Mal die Gründung der Bundeswehr. Dies
würdigten wir gemeinsam am 11. November mit dem Großen Zapfenstreich vor dem
Reichstagsgebäude und in einer vereinbarten Debatte am Donnerstag im Bundestag.
In den Jahrzehnten der Ost-West-Konfrontation haben Millionen von
Wehrpflichtigen und Berufssoldaten, aber auch Zivilbedienstete in ihr ihren
Beitrag dazu geleistet, dass Freiheit und Frieden erhalten blieben und damit
auch einen wesentlichen sicherheitspolitischen Grundstein für die Deutsche
Einheit gelegt. Zur Zeit der Wiedervereinigung sowie der Integration von Teilen
der NVA wurde Neuland beschritten und Vorbildliches geleistet.
In Folge der seit 1990 veränderten Sicherheitslage wird die Bundeswehr seit über
zwanzig Jahren bei zahlreichen friedenserhaltenden und –sichernden Maßnahmen
außerhalb Deutschlands weltweit eingesetzt. An den internationalen
Friedensmissionen nimmt die Bundeswehr nur auf Mandat des Bundestages und nur im
Verbund mit anderen Partnern teil. Die Bundeswehr hat auch bewiesen, dass sie
bei nationalen Naturkatastrophen ein kompetenter Partner ist, wie z.B. bei der
Hochwasserbekämpfung des Jahrhunderthochwassers 2002 in Sachsen.
Ein weiterer Meilenstein war die Öffnung unserer Streitkräfte für Frauen. Einen
Umbruch erlebte die Bundeswehr mit dem Aussetzen der Wehrpflicht.
All diese Veränderungen haben zahlreiche Reformen erforderlich gemacht, die für
die Betroffenen häufig mit erheblichen Umstellungen im beruflichen und privaten
Bereich verbunden sind. Weitere neue Herausforderungen ergeben sich für die
Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe.
Als Fraktion sind wir stolz auf unsere Parlamentsarmee und dankbar dafür, was
sie leistet und geleistet hat. Unser Dank gilt aber auch den Familien der
Soldaten und Beschäftigten.
Wir verneigen uns vor denjenigen, die in der Bundeswehr im Dienst oder an
Spätfolgen für unser Land starben oder verletzt wurden.
Einsetzung des 3. Untersuchungsausschusses.
Die Abgeordneten haben am Mittwochnachmittag fraktionsübergreifend den 3.
Untersuchungsausschuss "Terrorgruppe NSU II" eingesetzt, der sich mit noch
offenen Fragen des NSU-Komplexes befassen wird. Die Arbeit des
NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag in der letzten Legislaturperiode, die
Arbeit von fünf Untersuchungsausschüssen in Landtagen und der Prozess vor dem
Oberlandesgericht München haben Fragen zutage gefördert, die noch nicht
beantwortet sind. Dem Ausschuss werden 8 ordentliche Mitglieder der
CDU/CSU-Fraktion, 2 Mitglieder der SPD-Fraktion und je ein Mitglied der Fraktion
Die linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehören.
Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung
weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II).
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung
in dieser Sitzungswoche beschlossen haben, setzen wir einen maßgeblichen
Bestandteil des Koalitionsvertrags im Bereich Gesundheit und Pflege um. Die
Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung sollen durch einen neuen
Bedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument auf eine neue
Grundlage gestellt werden. In Zukunft fließen damit alle Einschränkungen –
körperliche, geistige und psychische – in die Pflegeeinstufung ein. Außerdem
sollen sämtliche Beratungsleistungen im Bereich der Pflegeversicherung sowie die
rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger verbessert werden. Den
Grundsatz "Rehabilitation vor Pflege" wollen wir stärken, genauso wie den
"Pflege-TÜV", der institutionell und inhaltlich auf eine neue Grundlage gestellt
wird. So wird mehr Transparenz für die Angehörigen erreicht und die
Ergebnisqualität des "Pflege-TÜVs" in den Vordergrund gerückt. Insgesamt stehen
ab 2017 jährlich rund fünf Milliarden Euro zusätzlich für die Pflege zur
Verfügung.
Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport.
In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz zur Dopingbekämpfung, der einen
Meilenstein in der Sportpolitik und der Dopingbekämpfung darstellt, beschlossen.
Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten dopingrelevanten Bestimmungen werden
in einem neuen Gesetz zusammengefasst und schützen neben der Gesundheit der
Sportler auch Fairness und Chancengleichheit sowie die Integrität des
sportlichen Wettkampfs. Zum ersten Mal sollen gezielt auch dopende
Leistungs¬sportler selbst strafrechtlich erfasst werden. Weiterhin ist
vorgesehen, die bisher geltenden Straftatbestände zur Verfolgung von
Hinterleuten und zur Bekämpfung des Dopingmarktes um neue Tatbegehungsweisen zu
erweitern. Mit dem Anti-Doping-Gesetz ist auch die Schaffung einer neuen
Ermächti¬gung zur Datenübermittlung von Gerichten und Staatsanwaltschaften an
die Nationale Anti-Doping Agentur verbunden.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den
Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS) und an der
AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID).
In namentlichen Abstimmungen haben die Abgeordneten mit großer Mehrheit für die
beiden Missionen gestimmt. Zum einen steht der Südsudan vier Jahre nach seiner
Unabhängigkeit weiter¬hin vor massiven Herausforderungen. Bei deren Bewältigung
bleibt das Land auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft
angewiesen. Der Personaleinsatz soll bis zu fünfzig Soldaten betragen. Darüber
hinaus können bis zu zwanzig deutsche Polizisten in der Mission eingesetzt
werden. Gegen¬wärtig sind fünfzehn deutsche Soldaten vor Ort. Zum anderen wird
die Operation in Darfur durch die Bundeswehr weiterhin unterstützt. UNAMID
bleibt deshalb bis auf weiteres als stabilisierendes Element zur Verbesserung
der Sicherheitslage in Darfur und zur Begleitung der politischen Bemühungen um
ein Ende der dortigen Krise unverzichtbar. Deutschland unterstützt die Mission
bis¬her mit Stabspersonal im Hauptquartier, zuletzt mit sieben Soldaten.
Berlin, am 13.11.2015