Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und mehr Schutz für Verbraucher
In der Sitzungswoche vom 10. bis 14. Juni 2013 wurden erneut mehrere
Gesetzesvorhaben und Anträge beraten und beschlossen. Über einige – aus meiner
Sicht – sehr wichtige Diskussionen und Entscheidungen des Deutschen Bundestages
möchte ich an dieser Stelle berichten.
In zweiter und dritter Lesung wurde eine Regelung beschlossen, welche eine
Soforthilfe für Krankenhäuser in Höhe von 1,1 Milliarden festschreibt. Die
Soforthilfe soll noch im August 2013 bei den Kliniken ankommen. Diese Mittel
sollen vor allem dazu dienen, den Effekt, der bei steigenden Fallzahlen zu
stetig sinkenden Einnahmen bei den Klinken führt, abzumildern. Die Mittel sollen
außerdem dazu verwandt werden, die Hygiene in Krankenhäusern zu verbessern. Dies
ist ein großes Anliegen der Bundesregierung, da so die Gefahren von tödlichen
Klinikinfektionen verhindert werden sollen.
Gleichzeitig wurde die Einführung eines Notlagentarifs für privat Versicherte
und die Möglichkeit zur Rückkehr in den Krankenversicherungsschutz für
Beitragsschuldner bzw. Nicht-Versicherte beschlossen. Menschen, bei denen
Beitragsschulden in der Krankenversicherung aufgelaufen sind oder solche, die
als Nicht-Versicherte gelten, sollen entlastet werden. Der Säumniszuschlag, bei
ausstehenden Beitragszahlungen, wird von 5% auf 1% reduziert. So können die über
600.000 gesetzlich Versicherten, welche in die Beitragsschuldenfalle geraten
sind, aufatmen. Die Absenkung wird zudem rückwirkend gelten. Bis zum Stichtag
31.12.2013 kann jeder, der zu hohe Beitragsrückstände hat oder sich wegen zu
hoher Beiträge bisher nicht versichert hat, unter vollständigem Schuldenerlass
einschließlich der Säumniszulage in den Krankenschutz gelangen.
Privatversicherte können den günstigeren Notlagentarif mit Rückkehrmöglichkeit
in Anspruch nehmen. Alle erhalten den notwendigen Krankenschutz.
Das Gesetz regelt darüber hinaus die strafrechtliche Verfolgung von
Manipulationen an der Warteliste für Organempfänger und regelt die Einführung
einer Genehmigungspflicht für Organspende-Richtlinien der Bundesärztekammer
durch des Bundesgesundheitsministerium. Kontrollen sollen intensiviert,
Kontrollgremien gestärkt, die Transparenz bei der Wartelisteführung erhöht und
staatliche Kontrolle der Organspende gestärkt werden. Das ist ein erster Schritt
um das verlorene Vertrauen der Bürger in das System der Organspende wieder zu
gewinnen.
Mehr Schutz vor Kostenfallen im Internet
In zweiter und dritter Lesung wird die EU-Richtlinie zu den Rechten der
Verbraucher in deutsches Recht umgesetzt. Mit dieser Verbraucherrechterichtlinie
werden zahlreiche Vorschriften über Haustür- und Fernabsatzgeschäfte geändert.
Die Regelungen enthalten vor allem Schutz für die Verbraucher vor Kostenfallen
im Internet. So sind Verbraucher, wenn sie im elektronischen Geschäftsverkehr
Verträge abschließen, nur an diese gebunden, wenn bei der Bestellung der Hinweis
„zahlungspflichtig bestellen“ oder eine ähnlich deutliche Formulierung erfolgt.
Geändert wird auch die Frist, innerhalb derer Verbraucher im Fernabsatz oder an
der Haustür geschlossene Verträge ohne Angabe von Gründen widerrufen können.
Diese wird nun europaweit einheitlich auf 14 Tage festgelegt (bisher nur Vorgabe
einer Mindestfrist von 7 Tagen). Waren bisher Gebühren fällig, bei der Nutzung
von Hotlines, entfallen diese nun mit der neuen Regelung.
Berlin, am 14.06.2013