Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



Finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser und mehr Schutz für Verbraucher

In der Sitzungswoche vom 10. bis 14. Juni 2013 wurden erneut mehrere Gesetzesvorhaben und Anträge beraten und beschlossen. Über einige – aus meiner Sicht – sehr wichtige Diskussionen und Entscheidungen des Deutschen Bundestages möchte ich an dieser Stelle berichten.

In zweiter und dritter Lesung wurde eine Regelung beschlossen, welche eine Soforthilfe für Krankenhäuser in Höhe von 1,1 Milliarden festschreibt. Die Soforthilfe soll noch im August 2013 bei den Kliniken ankommen. Diese Mittel sollen vor allem dazu dienen, den Effekt, der bei steigenden Fallzahlen zu stetig sinkenden Einnahmen bei den Klinken führt, abzumildern. Die Mittel sollen außerdem dazu verwandt werden, die Hygiene in Krankenhäusern zu verbessern. Dies ist ein großes Anliegen der Bundesregierung, da so die Gefahren von tödlichen Klinikinfektionen verhindert werden sollen.
 
Gleichzeitig wurde die Einführung eines Notlagentarifs für privat Versicherte und die Möglichkeit zur Rückkehr in den Krankenversicherungsschutz für Beitragsschuldner bzw. Nicht-Versicherte beschlossen. Menschen, bei denen Beitragsschulden in der Krankenversicherung aufgelaufen sind oder solche, die als Nicht-Versicherte gelten, sollen entlastet werden. Der Säumniszuschlag, bei ausstehenden Beitragszahlungen, wird von 5% auf 1% reduziert. So können die über 600.000 gesetzlich Versicherten, welche in die Beitragsschuldenfalle geraten sind, aufatmen. Die Absenkung wird zudem rückwirkend gelten. Bis zum Stichtag 31.12.2013 kann jeder, der zu hohe Beitragsrückstände hat oder sich wegen zu hoher Beiträge bisher nicht versichert hat, unter vollständigem Schuldenerlass einschließlich der Säumniszulage in den Krankenschutz gelangen. Privatversicherte können den günstigeren Notlagentarif mit Rückkehrmöglichkeit in Anspruch nehmen. Alle erhalten den notwendigen Krankenschutz.

Das Gesetz regelt darüber hinaus die strafrechtliche Verfolgung von Manipulationen an der Warteliste für Organempfänger und regelt die Einführung einer Genehmigungspflicht für Organspende-Richtlinien der Bundesärztekammer durch des Bundesgesundheitsministerium. Kontrollen sollen intensiviert, Kontrollgremien gestärkt, die Transparenz bei der Wartelisteführung erhöht und staatliche Kontrolle der Organspende gestärkt werden. Das ist ein erster Schritt um das verlorene Vertrauen der Bürger in das System der Organspende wieder zu gewinnen.

Mehr Schutz vor Kostenfallen im Internet

In zweiter und dritter Lesung wird die EU-Richtlinie zu den Rechten der Verbraucher in deutsches Recht umgesetzt. Mit dieser Verbraucherrechterichtlinie werden zahlreiche Vorschriften über Haustür- und Fernabsatzgeschäfte geändert. Die Regelungen enthalten vor allem Schutz für die Verbraucher vor Kostenfallen im Internet. So sind Verbraucher, wenn sie im elektronischen Geschäftsverkehr Verträge abschließen, nur an diese gebunden, wenn bei der Bestellung der Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine ähnlich deutliche Formulierung erfolgt. Geändert wird auch die Frist, innerhalb derer Verbraucher im Fernabsatz oder an der Haustür geschlossene Verträge ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Diese wird nun europaweit einheitlich auf 14 Tage festgelegt (bisher nur Vorgabe einer Mindestfrist von 7 Tagen). Waren bisher Gebühren fällig, bei der Nutzung von Hotlines, entfallen diese nun mit der neuen Regelung.

 

Berlin, am 14.06.2013

 


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