Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


In dieser Berliner Woche vom 10.11.- 14.11.2008 fand in der Sitzung der sächsischen Landesgruppe der CDU ein Erfahrungsaustausch zu Gesundheits- und Rentenfragen mit der neuen sächsischen Sozialministerin Christine Clauß statt.

Der Schwerpunkt der Plenardebatten lag in dieser Sitzungswoche auf innenpolitischen Themen. Ein zentraler Tagesordnungspunkt war die Verabschiedung des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt, kurz BKA-Gesetz. Das BKA erhält damit nach vielen Diskussionsrunden in den zuständigen Ausschüssen und mit externen Fachexperten die meines Erachtens erforderlichen Instrumente, um die Aufgabe der Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus ausführen zu können. Vorgesehen sind Präventivbefugnisse, wie sie die Landespolizeien bereits innehaben. Darüber hinaus wird auch die Befugnis zur Online-Durchsuchung enthalten sein, die unter engen Voraussetzungen und grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung erfolgen darf. Wichtig zu erwähnen ist, dass dieses Mittel als ultima ratio also als letztes verbliebenes Mittel nur eingesetzt werden kann, wenn alle anderen polizeilichen Maßnahmen vorher versagt haben. Zum anderen wurde das Geodatenzugangsgesetz in 2./3. Lesung beraten. Im Rahmen der Sitzung des Innenausschusses erläuterte ich als Berichterstatter dieses Gesetz. Es setzt eine europäische Richtlinie in nationales Recht um mit dem Ziel eine einheitliche europäische Geodateninfrastruktur zu schaffen. Ein weiteres innenpolitisches Thema war die Debatte zur abschließenden Lesung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. In meiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages nahm ich Stellung zu diesem Punkt. Durch jüngste Rechtssprechungen hatten sich im Gesetz verfassungsrechtliche Lücken aufgetan, die nun durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts geschlossen wurden. Dabei ging es zum einen um eine klare Regelung für die Rücknahme von Einbürgerungen von Ausländern bei arglistiger Täuschung etc. und zum anderen ging es um die Auswirkung einer Staatsbürgerschaftsrücknahme auf unbeteiligte Dritter z.B. Ehepartner oder Kinder.

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke“ verständigt. Es ist die vorrangige Aufgabe der Politik in Zeiten der globalen Finanzkrise dem wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken. Ziel ist es der Krise in der Realwirtschaft, insbesondere in der Automobilindustrie und deren Zulieferer, im Mittelstand und bei Handwerkerleistungen, entgegenzuwirken. Zu dem Maßnahmenpaket gehört u.a. eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr für Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2008 ihre Erstzulassung erhalten haben. Bei Fahrzeugen, die die Euro-5- und Euro-6- Norm erfüllen, liegt die maximale Kfz- Steuerbefreiung bei zwei Jahren. Des Weiteren wird die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20% von 6000€ (=1200€) zum 1.1.2009 verdoppelt.

Mit der Verabschiedung des Investitionszulagengesetzes 2010 wird auch nach 2009 bis zum Ende des Jahres 2013 die Investitionszulage für die Neuen Bundesländer fortgeführt werden. Vorgesehen ist die Förderung in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes. Dabei ist die Investitionsförderung ein zentrales Instrument zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Das bisherige sehr hohe Niveau der Förderung soll ab 2010 allerdings schrittweise abgesenkt werden. Dies entspricht den Bestrebungen, die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen zu lassen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ abzudecken.

Aufgrund vorliegender Petitionen von krebserkrankten ehemaligen Wismut-Beschäftigten, die keine Entschädigung nach der Berufskrankheiten-Verordnung erhalten, wurde auf meine Anregung ein Fachgespräch mit den zuständigen Referenten des Gesundheitsministeriums, des Arbeits- und Sozialministeriums und des Bundesversicherungsamtes durchgeführt, um nach einer Lösung für diese Fälle zu suchen.

Am Mittwoch besuchten mich Mitglieder des Sozialverbandes VDK des Erzgebirgskreises in Berlin. Nach Besichtigung des Paul-Löbe-Hauses nahm die Gruppe auf der Besuchertribüne des Deutschen Bundestages an einer Plenardebatte teil. Ein weiterer Höhepunkt der Reise war der anschließende Besuch des Kanzleramtes.

 

Berlin, am 14.11.2008

 


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