Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In dieser Berliner Woche vom 10.11.- 14.11.2008
fand in der Sitzung der sächsischen Landesgruppe der CDU ein Erfahrungsaustausch
zu Gesundheits- und Rentenfragen mit der neuen sächsischen Sozialministerin
Christine Clauß statt.
Der Schwerpunkt der Plenardebatten lag in dieser Sitzungswoche auf
innenpolitischen Themen. Ein zentraler Tagesordnungspunkt war die Verabschiedung
des Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das
Bundeskriminalamt, kurz BKA-Gesetz. Das BKA erhält damit nach vielen
Diskussionsrunden in den zuständigen Ausschüssen und mit externen Fachexperten
die meines Erachtens erforderlichen Instrumente, um die Aufgabe der
Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus ausführen zu können.
Vorgesehen sind Präventivbefugnisse, wie sie die Landespolizeien bereits
innehaben. Darüber hinaus wird auch die Befugnis zur Online-Durchsuchung
enthalten sein, die unter engen Voraussetzungen und grundsätzlich nur auf
richterliche Anordnung erfolgen darf. Wichtig zu erwähnen ist, dass dieses
Mittel als ultima ratio also als letztes verbliebenes Mittel nur eingesetzt
werden kann, wenn alle anderen polizeilichen Maßnahmen vorher versagt haben. Zum
anderen wurde das Geodatenzugangsgesetz in 2./3. Lesung beraten. Im Rahmen der
Sitzung des Innenausschusses erläuterte ich als Berichterstatter dieses Gesetz.
Es setzt eine europäische Richtlinie in nationales Recht um mit dem Ziel eine
einheitliche europäische Geodateninfrastruktur zu schaffen. Ein weiteres
innenpolitisches Thema war die Debatte zur abschließenden Lesung zur Änderung
des Staatsangehörigkeitsgesetzes. In meiner Rede im Plenum des Deutschen
Bundestages nahm ich Stellung zu diesem Punkt. Durch jüngste Rechtssprechungen
hatten sich im Gesetz verfassungsrechtliche Lücken aufgetan, die nun durch die
Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
geschlossen wurden. Dabei ging es zum einen um eine klare Regelung für die
Rücknahme von Einbürgerungen von Ausländern bei arglistiger Täuschung etc. und
zum anderen ging es um die Auswirkung einer Staatsbürgerschaftsrücknahme auf
unbeteiligte Dritter z.B. Ehepartner oder Kinder.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Entwurf eines Gesetzes
zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmepakets
„Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärke“ verständigt. Es ist die
vorrangige Aufgabe der Politik in Zeiten der globalen Finanzkrise dem
wirtschaftlichen Abschwung entgegenzuwirken. Ziel ist es der Krise in der
Realwirtschaft, insbesondere in der Automobilindustrie und deren Zulieferer, im
Mittelstand und bei Handwerkerleistungen, entgegenzuwirken. Zu dem
Maßnahmenpaket gehört u.a. eine befristete Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr für
Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2008 ihre Erstzulassung erhalten haben. Bei
Fahrzeugen, die die Euro-5- und Euro-6- Norm erfüllen, liegt die maximale Kfz-
Steuerbefreiung bei zwei Jahren. Des Weiteren wird die Absetzbarkeit von
Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
ausgeweitet und der Steuerbonus auf 20% von 6000€ (=1200€) zum 1.1.2009
verdoppelt.
Mit der Verabschiedung des Investitionszulagengesetzes 2010 wird auch nach 2009
bis zum Ende des Jahres 2013 die Investitionszulage für die Neuen Bundesländer
fortgeführt werden. Vorgesehen ist die Förderung in Betrieben des verarbeitenden
Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes.
Dabei ist die Investitionsförderung ein zentrales Instrument zur Förderung des
Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Das bisherige sehr hohe Niveau der
Förderung soll ab 2010 allerdings schrittweise abgesenkt werden. Dies entspricht
den Bestrebungen, die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen zu
lassen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland mit der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
abzudecken.
Aufgrund vorliegender Petitionen von krebserkrankten ehemaligen
Wismut-Beschäftigten, die keine Entschädigung nach der
Berufskrankheiten-Verordnung erhalten, wurde auf meine Anregung ein Fachgespräch
mit den zuständigen Referenten des Gesundheitsministeriums, des Arbeits- und
Sozialministeriums und des Bundesversicherungsamtes durchgeführt, um nach einer
Lösung für diese Fälle zu suchen.
Am Mittwoch besuchten mich Mitglieder des Sozialverbandes VDK des
Erzgebirgskreises in Berlin. Nach Besichtigung des Paul-Löbe-Hauses nahm die
Gruppe auf der Besuchertribüne des Deutschen Bundestages an einer Plenardebatte
teil. Ein weiterer Höhepunkt der Reise war der anschließende Besuch des
Kanzleramtes.
Berlin, am 14.11.2008