Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 10.11.2014 - 14.11.2014

Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung.
Sterben in Würde, ein Lebensende ohne Schmerzen, die letzten Tage zu Hause im Kreis der Angehörigen - das ist der Wunsch der meisten, wenn nicht gar aller Menschen. Über den dafür notwendigen Ausbau der Palliativmedizin (schmerzlindernde Sterbebegleitung) und das Hospizwesen waren sich alle einig. Der zentrale Punkt ist, ob organisierte Sterbehilfe, durchgeführt durch Vereine oder Personen, die dafür eine Geldleistung entgegen nehmen, verboten werden sollte und wenn ja, wie dies legislativ umgesetzt werden könnte.
In einer vierstündigen Orientierungsdebatte hatten in dieser Woche Abgeordnete aller Fraktionen die Möglichkeit, ihre Einstellung zum Thema Suizidbeihilfe darzulegen und die parlamentarische Meinungsbildung zu beginnen. Die Mitglieder des Bundestags haben in beeindruckender Form ernst und respektvoll über die Frage der Sterbehilfe debattiert. Eine politische Entscheidung ist gefordert, da Sterbehilfevereine derzeit eine rechtliche Lücke nutzen und schwerkranken, aber auch altersmüden und psychisch kranken Menschen in unserem Land geschäftsmäßig und organisiert Beihilfe zum Suizid gewähren.

Nunmehr werden fraktionsübergreifend Gesetzesentwürfe erarbeitet. Für das Frühjahr ist eine Anhörung im Deutschen Bundestag geplant. Eine endgültige Verabschiedung streben wir nicht vor Sommer 2015 an, damit ausreichend Zeit bleibt, einen Austausch von Expertise und Argumenten mit besonderer Sensibilität und Intensität zu ermöglichen.

Kinderpornografie wirksam bekämpfen und härter bestrafen.
Der Bundestag hat die Änderung des Sexualstrafrechts beschlossen. Ein besserer Opferschutz kann somit künftig gewährleistet werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Verbessert wird der Schutz der Intimsphäre vor Verletzung durch Bildaufnahmen – vor allem durch Nacktbilder. Im Hinblick auf die offenkundig gewordenen Schutzlücken werden insbesondere die unbefugte Herstellung, Verbreitung und das Gebrauchen von Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt.
Darüber hinaus wird zur Verbesserung des Opferschutzes die strafrechtliche Verjährung von verschiedenen Delikten künftig nicht schon ab dem 21. Lebensjahr, sondern erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen. Schwere Sexualdelikte können damit nicht vor Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren, so dass die häufig stark traumatisierten Opfer Zeit haben, das Geschehene zu verarbeiten. Zudem wird der Strafrahmen beim Besitz kinderpornografischer Schriften und bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen erhöht. Auch macht sich zukünftig strafbar, wer kinder- und jugendpornografische Live-Darbietungen veranstaltet oder besucht.
 

Wichtiger Baustein für die Bildungsrepublik Deutschland.
Mit der Abstimmung in 2./3. Lesung zur Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes und dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) leisten wir in dieser Sitzungswoche einen wesentlichen Beitrag für den Hochschulstandort Deutschland. Dies gilt sowohl für die Exzellenz und für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen an sich, als auch für die wirtschaftliche Situation der Studierenden in Deutschland. Die Bedarfssätze werden ab dem 1. Oktober 2016 um 7 Prozent erhöht und der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende BAföG-Empfänger wird ebenfalls erhöht und beträgt dann 250 Euro. Zusätzlich steigen zu diesem Termin die Einkommensfreibeträge ebenso um 7 Prozent, was den Kreis der Empfangsberechtigten um 110.000 Schüler und Studierende ausweitet. Der Förderhöchstsatz für auswärtswohnende Studierende steigt damit um 9,7 Prozent, von derzeit 670 Euro auf zukünftig 735 Euro monatlich.

Mit dem 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten der BAföG-Zahlung vollständig und entlastet so die Länder um rund 1,17 Milliarden Euro pro Jahr. Die Länder haben im Gegenzug zugesagt, diese Summe in Schule und Hochschule zu investieren.

Darüber hinaus kann der Bund künftig durch die Änderung des Grundgesetzes in Fällen überregionaler Bedeutung und in Abstimmung mit den Ländern Hochschulen direkt und auf Dauer fördern. Angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs der Hochschulen untereinander und der Notwendigkeit, besonders qualifizierten Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern eine Perspektive in Deutschland zu eröffnen, ist dies ein wichtiger Schritt.

 

Berlin, am 14.11.2014