Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 10.11.2014 - 14.11.2014
Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung.
Sterben in Würde, ein Lebensende ohne Schmerzen, die letzten Tage zu Hause im
Kreis der Angehörigen - das ist der Wunsch der meisten, wenn nicht gar aller
Menschen. Über den dafür notwendigen Ausbau der Palliativmedizin
(schmerzlindernde Sterbebegleitung) und das Hospizwesen waren sich alle einig.
Der zentrale Punkt ist, ob organisierte Sterbehilfe, durchgeführt durch Vereine
oder Personen, die dafür eine Geldleistung entgegen nehmen, verboten werden
sollte und wenn ja, wie dies legislativ umgesetzt werden könnte.
In einer vierstündigen Orientierungsdebatte hatten in dieser Woche Abgeordnete
aller Fraktionen die Möglichkeit, ihre Einstellung zum Thema Suizidbeihilfe
darzulegen und die parlamentarische Meinungsbildung zu beginnen. Die Mitglieder
des Bundestags haben in beeindruckender Form ernst und respektvoll über die
Frage der Sterbehilfe debattiert. Eine politische Entscheidung ist gefordert, da
Sterbehilfevereine derzeit eine rechtliche Lücke nutzen und schwerkranken, aber
auch altersmüden und psychisch kranken Menschen in unserem Land geschäftsmäßig
und organisiert Beihilfe zum Suizid gewähren.
Nunmehr werden fraktionsübergreifend Gesetzesentwürfe erarbeitet. Für das
Frühjahr ist eine Anhörung im Deutschen Bundestag geplant. Eine endgültige
Verabschiedung streben wir nicht vor Sommer 2015 an, damit ausreichend Zeit
bleibt, einen Austausch von Expertise und Argumenten mit besonderer Sensibilität
und Intensität zu ermöglichen.
Kinderpornografie wirksam bekämpfen und härter bestrafen.
Der Bundestag hat die Änderung des Sexualstrafrechts beschlossen. Ein
besserer Opferschutz kann somit künftig gewährleistet werden. Insbesondere
Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden.
Verbessert wird der Schutz der Intimsphäre vor Verletzung durch Bildaufnahmen –
vor allem durch Nacktbilder. Im Hinblick auf die offenkundig gewordenen
Schutzlücken werden insbesondere die unbefugte Herstellung, Verbreitung und das
Gebrauchen von Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt.
Darüber hinaus wird zur Verbesserung des Opferschutzes die strafrechtliche
Verjährung von verschiedenen Delikten künftig nicht schon ab dem 21. Lebensjahr,
sondern erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen. Schwere Sexualdelikte
können damit nicht vor Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren, so
dass die häufig stark traumatisierten Opfer Zeit haben, das Geschehene zu
verarbeiten. Zudem wird der Strafrahmen beim Besitz kinderpornografischer
Schriften und bei der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch
Bildaufnahmen erhöht. Auch macht sich zukünftig strafbar, wer kinder- und
jugendpornografische Live-Darbietungen veranstaltet oder besucht.
Wichtiger Baustein für die Bildungsrepublik Deutschland.
Mit der Abstimmung in 2./3. Lesung zur Änderung von Artikel 91b des
Grundgesetzes und dem 25. Gesetz zur Änderung des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) leisten wir in dieser Sitzungswoche
einen wesentlichen Beitrag für den Hochschulstandort Deutschland. Dies gilt
sowohl für die Exzellenz und für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Hochschulen an sich, als auch für die wirtschaftliche Situation der Studierenden
in Deutschland. Die Bedarfssätze werden ab dem 1. Oktober 2016 um 7 Prozent
erhöht und der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende BAföG-Empfänger
wird ebenfalls erhöht und beträgt dann 250 Euro. Zusätzlich steigen zu diesem
Termin die Einkommensfreibeträge ebenso um 7 Prozent, was den Kreis der
Empfangsberechtigten um 110.000 Schüler und Studierende ausweitet. Der
Förderhöchstsatz für auswärtswohnende Studierende steigt damit um 9,7 Prozent,
von derzeit 670 Euro auf zukünftig 735 Euro monatlich.
Mit dem 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten der BAföG-Zahlung
vollständig und entlastet so die Länder um rund 1,17 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Länder haben im Gegenzug zugesagt, diese Summe in Schule und Hochschule zu
investieren.
Darüber hinaus kann der Bund künftig durch die Änderung des Grundgesetzes in
Fällen überregionaler Bedeutung und in Abstimmung mit den Ländern Hochschulen
direkt und auf Dauer fördern. Angesichts des zunehmenden internationalen
Wettbewerbs der Hochschulen untereinander und der Notwendigkeit, besonders
qualifizierten Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern eine Perspektive in
Deutschland zu eröffnen, ist dies ein wichtiger Schritt.
Berlin, am 14.11.2014