Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 11.01. - 15.01.2016

 

Auch diese Sitzungswoche steht in den Beratungen in allen Ausschüssen, Gremien und Plenum im Zeichen der Flüchtlingskrise. Es ist allen bewusst, dass die derzeitigen Flüchtlingszahlen zu hoch sind. Es ist das gemeinsame Ziel von CDU und CSU, dass die Zahl der zu uns kommenden Flüchtlinge spürbar reduziert wird. Eine europäische Lösung jedoch braucht Zeit. Denn diese kann nur in gemeinsamer europäischer Solidarität und in enger Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern der Flüchtlingsbewegung funktionieren. Diese Maßnahmen sind wichtig, greifen aber noch nicht bzw. werden auch nicht schnell greifen. Solange aber nicht sichergestellt ist, dass die Schengen-Außengrenzen umfassend geschützt sind, muss eine verlässliche Sicherung der deutschen Staatsgrenzen erfolgen.
Deshalb fordere ich erneut die sofortige Beendigung der unkontrollierten Migration nach Deutschland und eine verlässliche Sicherung deutscher Staatsgrenzen sowie die Zurückweisung illegal Einreisender. Dies verlangte ich bereits anlässlich der Führungskräftetagung der Bundespolizei in Delitzsch am 19.11.2015. Demzufolge gehöre ich zu den Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die einen entsprechenden Antrag formuliert haben. Dieser Antrag soll in der nächsten Fraktionssitzung am 26. Januar zur Abstimmung kommen.

Innenausschuss.
Im Innenausschuss des Deutsche Bundestages waren die Vorfälle in Köln in der Silvesternacht vorherrschendes Thema. Verantwortliche wie der nordrhein-westfälische Innenminister Jäger und der Polizeipräsident des Landes sowie der Bundespolizeipräsident Dr. Romann wurden angehört.

Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz).
Mit dem Gesetzentwurf, der in 2./3. Lesung am Donnerstag beschlossen wurde, verbessern wir den Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt aufhalten, zwischen den beteiligten Stellen. So werden aufwändige Mehrfacherfassungen verhindert. Die aktuell sehr hohen Flüchtlingszahlen haben gezeigt, dass wir den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen umfassend modernisieren müssen. Neben den bereits heute schon zu speichernden Grundpersonalien werden etwa auch Fingerabdrücke sowie Angaben zu Gesundheit und Bildung in einer zentralen Datenbank erfasst. Gleichzeitig sieht das Gesetz die Ausstattung der die Registrierung durchführenden Stellen mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem vor, um eine Datenabfrage bei den AFIS-Datenbanken zu ermöglichen. Die Registrierung wird durch ein fälschungssicheres Dokument nachgewiesen, welches die Grundlage für den Bezug von Leistungen bildet und von einer zuständigen Stelle ausgestellt wird.

Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz.
Mit dem Gesetz, das in erster Lesung beraten wurde, sollen Rechtsunsicherheiten, die bei Gläubigern in der Anwendung des Anfechtungsrechts von Insolvenzverwaltern entstanden sind, beseitigt werden. Der Gesetzesentwurf zielt insbesondere auf die Schaffung von Planungssicherheit im Geschäftsverkehr und auf das Vertrauen der Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne. Grundlage der Gesetzesreform ist eine Neujustierung der Vorsatzanfechtung nach §133 Insolvenzordnung. Es wird nunmehr eine Unterscheidung zwischen Deckungsgeschäften, bei denen der Gläubiger eine Leistung sowie eine Sicherheit erhält, und Vermögensverschiebungen sowie Bankrotthandlungen vorgenommen. Die Anfechtungsfrist wird bei Deckungsgeschäften von zehn auf vier Jahren verkürzt. Wir stellen außerdem gesetzlich klar, dass die von einem Gläubiger gewährte Zahlungserleichterung als solche kein Anfechtungsgrund darstellt. Diese Gesetzesänderung wurde durch eine Petition der Kreishandwerkerschaft Annaberg-Buchholz mit angestoßen.

Konto für Jedermann.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, das in erster Lesung beraten wurde und dies eine Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie in deutsches Recht bedeutet, wird ein Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle eingeführt. Somit erhalten auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, Zugang zu grundlegenden Zahlungsfunktionen, also etwa Asylbewerber und Obdachlose. Wichtig ist: Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Darüber hinaus stärken wir Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und Entgelten für Girokonten und erleichtern den Anbieterwechsel.

 

Berlin, am 15.01.2016