Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 11.01. - 15.01.2016
Auch diese Sitzungswoche steht in den Beratungen in allen Ausschüssen, Gremien
und Plenum im Zeichen der Flüchtlingskrise. Es ist allen bewusst, dass die
derzeitigen Flüchtlingszahlen zu hoch sind. Es ist das gemeinsame Ziel von CDU
und CSU, dass die Zahl der zu uns kommenden Flüchtlinge spürbar reduziert wird.
Eine europäische Lösung jedoch braucht Zeit. Denn diese kann nur in gemeinsamer
europäischer Solidarität und in enger Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und
Transitländern der Flüchtlingsbewegung funktionieren. Diese Maßnahmen sind
wichtig, greifen aber noch nicht bzw. werden auch nicht schnell greifen. Solange
aber nicht sichergestellt ist, dass die Schengen-Außengrenzen umfassend
geschützt sind, muss eine verlässliche Sicherung der deutschen Staatsgrenzen
erfolgen.
Deshalb fordere ich erneut die sofortige Beendigung der unkontrollierten
Migration nach Deutschland und eine verlässliche Sicherung deutscher
Staatsgrenzen sowie die Zurückweisung illegal Einreisender. Dies verlangte ich
bereits anlässlich der Führungskräftetagung der Bundespolizei in Delitzsch am
19.11.2015. Demzufolge gehöre ich zu den Bundestagsabgeordneten der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die einen entsprechenden Antrag formuliert haben.
Dieser Antrag soll in der nächsten Fraktionssitzung am 26. Januar zur Abstimmung
kommen.
Innenausschuss.
Im Innenausschuss des Deutsche Bundestages waren die Vorfälle in Köln in der
Silvesternacht vorherrschendes Thema. Verantwortliche wie der
nordrhein-westfälische Innenminister Jäger und der Polizeipräsident des Landes
sowie der Bundespolizeipräsident Dr. Romann wurden angehört.
Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu
aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz).
Mit dem Gesetzentwurf, der in 2./3. Lesung am Donnerstag beschlossen wurde,
verbessern wir den Austausch der Daten von Asyl- und Schutzsuchenden sowie
Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt
aufhalten, zwischen den beteiligten Stellen. So werden aufwändige
Mehrfacherfassungen verhindert. Die aktuell sehr hohen Flüchtlingszahlen haben
gezeigt, dass wir den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen
umfassend modernisieren müssen. Neben den bereits heute schon zu speichernden
Grundpersonalien werden etwa auch Fingerabdrücke sowie Angaben zu Gesundheit und
Bildung in einer zentralen Datenbank erfasst. Gleichzeitig sieht das Gesetz die
Ausstattung der die Registrierung durchführenden Stellen mit einem
Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem vor, um eine Datenabfrage bei den
AFIS-Datenbanken zu ermöglichen. Die Registrierung wird durch ein
fälschungssicheres Dokument nachgewiesen, welches die Grundlage für den Bezug
von Leistungen bildet und von einer zuständigen Stelle ausgestellt wird.
Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der
Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz.
Mit dem Gesetz, das in erster Lesung beraten wurde, sollen Rechtsunsicherheiten,
die bei Gläubigern in der Anwendung des Anfechtungsrechts von
Insolvenzverwaltern entstanden sind, beseitigt werden. Der Gesetzesentwurf zielt
insbesondere auf die Schaffung von Planungssicherheit im Geschäftsverkehr und
auf das Vertrauen der Arbeitnehmer in ausgezahlte Löhne. Grundlage der
Gesetzesreform ist eine Neujustierung der Vorsatzanfechtung nach §133
Insolvenzordnung. Es wird nunmehr eine Unterscheidung zwischen
Deckungsgeschäften, bei denen der Gläubiger eine Leistung sowie eine Sicherheit
erhält, und Vermögensverschiebungen sowie Bankrotthandlungen vorgenommen. Die
Anfechtungsfrist wird bei Deckungsgeschäften von zehn auf vier Jahren verkürzt.
Wir stellen außerdem gesetzlich klar, dass die von einem Gläubiger gewährte
Zahlungserleichterung als solche kein Anfechtungsgrund darstellt. Diese
Gesetzesänderung wurde durch eine Petition der Kreishandwerkerschaft
Annaberg-Buchholz mit angestoßen.
Konto für Jedermann.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von
Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu
Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, das in erster Lesung beraten wurde
und dies eine Umsetzung der europäischen Zahlungskontenrichtlinie in deutsches
Recht bedeutet, wird ein Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle eingeführt.
Somit erhalten auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, Zugang zu
grundlegenden Zahlungsfunktionen, also etwa Asylbewerber und Obdachlose. Wichtig
ist: Es gibt keinen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto. Darüber hinaus
stärken wir Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und Entgelten für
Girokonten und erleichtern den Anbieterwechsel.
Berlin, am 15.01.2016