Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 11.04. - 15.04.2016

 

Liste der sicheren Herkunftsstaaten ausweiten: Algerien, Tunesien und Marokko hinzunehmen.
Bundestag berät in erster Lesung.

Die Wirkung der Maßnahme ist statistisch belegt: Seit die Staaten des westlichen Balkans zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden, sank die Zahl der Asylbewerber von dort drastisch. Nun sollen nach dem Willen der Koalition auch die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden.
Auf Drängen der Unionsfraktion wurden 2014 zunächst die Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Im Herbst 2015 folgten Albanien, Montenegro und das Kosovo. Seit sie kaum noch Aussicht auf einen Schutzstatus in Deutschland haben, kommen nur noch vereinzelt Asylbewerber aus diesen Ländern. Angesichts der seit Ende 2015 ansteigenden Migrantenzahlen aus Algerien, Tunesien und Marokko beschlossen die Vorsitzenden der drei Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD im November den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten auch auf diese Länder auszuweiten.
Die Union hat mit der Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten auf den Maghreb auch im Blick, dass sich die Flüchtlingswege von der nunmehr geschlossenen Balkan-Route auf das westliche Mittelmeer zurückverlagern könnten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière gelang es auf einer Reise in die betreffenden Länder Anfang März 2016, diese zur Kooperation bei der Rücknahme von Migranten zu bewegen.
Der Gesetzgeber kann ein Land als sicheren Herkunftsstaat einordnen, wenn das dortige System keine staatliche Verfolgung befürchten lässt und Menschen vor nichtstaatlicher Verfolgung schützt. Wenn Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind, gilt die Regelvermutung, dass in den betreffenden Ländern keine Verfolgung stattfindet. Die Asylverfahren können beschleunigt durchgeführt werden. Damit werden das BAMF, das die Anträge bearbeitet, sowie die Gerichte, die sich mit Berufungsverfahren beschäftigen müssen, entlastet.
Gleichwohl durchlaufen auch Personen aus sicheren Herkunftsländern ein individuelles Asylverfahren. Sie haben während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, mit denen sie die Regelvermutung widerlegen, dass keine Verfolgungsgefahr besteht. Sind diese überzeugend, wird ihnen Schutz gewährt. In den meisten Fällen gelingt es den Antragstellern jedoch nicht, die Regelvermutung zu widerlegen. Die Anerkennungsquote aus diesen Ländern liegt derzeit bei unter 1 Prozent.

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes.
In zweiter und dritter Lesung verbessern wir die Rechts- und Planungssicherheit durch die Anpassung des Gesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Anlage oder Ausbau eines Flughafens. Zugleich erfolgt die Umsetzung europarechtlicher Bestimmungen hinsichtlich von Flughäfen und Flugbetrieb. Bei den parlamentarischen Beratungen wurden auf Antrag der Koalition als Konsequenz aus dem Flugzeugabsturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr eingefügt.
Im parlamentarischen Prozess haben wir uns zudem darauf geeinigt, das ausdrückliche Verbot des Führens von Luftfahrzeugen unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Stoffen besser kontrollieren und sanktionieren zu können. Durch die Einführung einer flugmedizinischen Datenbank soll darüber hinaus die Transparenz vergangener Tauglichkeitsuntersuchungen weiter verbessert und ein „Ärztehopping“ damit verhindert werden. Außerdem wurde Rechtssicherheit für Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern geschaffen.

Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zu den Themen Arzneimittelversorgung für Epileptiker und generalisierte Ausbildung in der Pflege.

Zum einen forderte eine Petentin die Änderung des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dahingehend, dass die Versorgung von therapieresistenten Menschen mit Epilepsien in Deutschland sichergestellt werden muss. Nach ihrer Auffassung sind die Richtlinien, die einen Zusatznutzen eines neuen Medikaments bei Zulassung auf dem deutschen Markt betreffen, nicht zielführend. Ohne den entsprechenden Zusatznutzen kann das Medikament durchaus auch in Deutschland angeboten werden, jedoch kann das Pharmaunternehmen keinen höheren Preis als für andere Standardprodukte erzielen. Somit kam es in der Vergangenheit dazu, das neue Produkte für Epileptiker nicht in Deutschland auf den Markt kamen, aber im europäischen Ausland. Dies sah die Petentin als eine Benachteiligung an. Die Bundesregierung machte deutlich, dass in einem seit etwa anderthalb Jahren geführten „Pharmadialog“ diese Fragen auch aufkamen und man an einer Lösung arbeite.
In der zweiten Petition, die öffentlich behandelt wurde und über 50.000 Unterstützer erfahren hatte, wurde die geplante generalisierte Ausbildung in der Pflege kritisiert. Der Bundesgesundheitsminister, Hermann Gröhe, machte während der Anhörung deutlich, dass die Bundesregierung weiter an ihren Plänen, die Ausbildung zu den Berufen Krankenpfleger, Altenpfleger und Kinderkrankenpfleger festhält. Er verwies dabei auf erfolgreiche Modellprojekte, die gezeigt hätten, dass die Generalistik richtig sei.

 

Berlin, am 15.04.2016