Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 11.04. - 15.04.2016
Liste der sicheren Herkunftsstaaten ausweiten: Algerien, Tunesien und Marokko
hinzunehmen.
Bundestag berät in erster Lesung.
Die Wirkung der Maßnahme ist statistisch belegt: Seit die Staaten des westlichen
Balkans zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden, sank die Zahl der
Asylbewerber von dort drastisch. Nun sollen nach dem Willen der Koalition auch
die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten
eingestuft werden.
Auf Drängen der Unionsfraktion wurden 2014 zunächst die Westbalkanstaaten
Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten
erklärt. Im Herbst 2015 folgten Albanien, Montenegro und das Kosovo. Seit sie
kaum noch Aussicht auf einen Schutzstatus in Deutschland haben, kommen nur noch
vereinzelt Asylbewerber aus diesen Ländern. Angesichts der seit Ende 2015
ansteigenden Migrantenzahlen aus Algerien, Tunesien und Marokko beschlossen die
Vorsitzenden der drei Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD im November den Kreis
der sicheren Herkunftsstaaten auch auf diese Länder auszuweiten.
Die Union hat mit der Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten auf den
Maghreb auch im Blick, dass sich die Flüchtlingswege von der nunmehr
geschlossenen Balkan-Route auf das westliche Mittelmeer zurückverlagern könnten.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière gelang es auf einer Reise in die
betreffenden Länder Anfang März 2016, diese zur Kooperation bei der Rücknahme
von Migranten zu bewegen.
Der Gesetzgeber kann ein Land als sicheren Herkunftsstaat einordnen, wenn das
dortige System keine staatliche Verfolgung befürchten lässt und Menschen vor
nichtstaatlicher Verfolgung schützt. Wenn Staaten als sichere Herkunftsstaaten
eingestuft sind, gilt die Regelvermutung, dass in den betreffenden Ländern keine
Verfolgung stattfindet. Die Asylverfahren können beschleunigt durchgeführt
werden. Damit werden das BAMF, das die Anträge bearbeitet, sowie die Gerichte,
die sich mit Berufungsverfahren beschäftigen müssen, entlastet.
Gleichwohl durchlaufen auch Personen aus sicheren Herkunftsländern ein
individuelles Asylverfahren. Sie haben während der Anhörung die Möglichkeit,
Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, mit denen sie die Regelvermutung
widerlegen, dass keine Verfolgungsgefahr besteht. Sind diese überzeugend, wird
ihnen Schutz gewährt. In den meisten Fällen gelingt es den Antragstellern jedoch
nicht, die Regelvermutung zu widerlegen. Die Anerkennungsquote aus diesen
Ländern liegt derzeit bei unter 1 Prozent.
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes.
In zweiter und dritter Lesung verbessern wir die Rechts- und Planungssicherheit
durch die Anpassung des Gesetzes an die Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Anlage oder
Ausbau eines Flughafens. Zugleich erfolgt die Umsetzung europarechtlicher
Bestimmungen hinsichtlich von Flughäfen und Flugbetrieb. Bei den
parlamentarischen Beratungen wurden auf Antrag der Koalition als Konsequenz aus
dem Flugzeugabsturz der Germanwings-Maschine am 24. März 2015 in den
französischen Alpen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr
eingefügt.
Im parlamentarischen Prozess haben wir uns zudem darauf geeinigt, das
ausdrückliche Verbot des Führens von Luftfahrzeugen unter dem Einfluss von
Alkohol und anderen Stoffen besser kontrollieren und sanktionieren zu können.
Durch die Einführung einer flugmedizinischen Datenbank soll darüber hinaus die
Transparenz vergangener Tauglichkeitsuntersuchungen weiter verbessert und ein
„Ärztehopping“ damit verhindert werden. Außerdem wurde Rechtssicherheit für
Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern geschaffen.
Öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss zu den Themen Arzneimittelversorgung
für Epileptiker und generalisierte Ausbildung in der Pflege.
Zum einen forderte eine Petentin die Änderung des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dahingehend, dass die Versorgung von
therapieresistenten Menschen mit Epilepsien in Deutschland sichergestellt werden
muss. Nach ihrer Auffassung sind die Richtlinien, die einen Zusatznutzen eines
neuen Medikaments bei Zulassung auf dem deutschen Markt betreffen, nicht
zielführend. Ohne den entsprechenden Zusatznutzen kann das Medikament durchaus
auch in Deutschland angeboten werden, jedoch kann das Pharmaunternehmen keinen
höheren Preis als für andere Standardprodukte erzielen. Somit kam es in der
Vergangenheit dazu, das neue Produkte für Epileptiker nicht in Deutschland auf
den Markt kamen, aber im europäischen Ausland. Dies sah die Petentin als eine
Benachteiligung an. Die Bundesregierung machte deutlich, dass in einem seit etwa
anderthalb Jahren geführten „Pharmadialog“ diese Fragen auch aufkamen und man an
einer Lösung arbeite.
In der zweiten Petition, die öffentlich behandelt wurde und über 50.000
Unterstützer erfahren hatte, wurde die geplante generalisierte Ausbildung in der
Pflege kritisiert. Der Bundesgesundheitsminister, Hermann Gröhe, machte während
der Anhörung deutlich, dass die Bundesregierung weiter an ihren Plänen, die
Ausbildung zu den Berufen Krankenpfleger, Altenpfleger und Kinderkrankenpfleger
festhält. Er verwies dabei auf erfolgreiche Modellprojekte, die gezeigt hätten,
dass die Generalistik richtig sei.
Berlin, am 15.04.2016