Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

In der Sitzungswoche vom 11.-15. Mai 2009 nahm der Deutsche Bundestag das Jubiläum des vor 60 Jahren in Kraft getretenen Grundgesetzes zum Anlass, um im Plenum die Bedeutung der Verfassung für das Leben in Demokratie, Freiheit und Einheit zu würdigen.


Jedes Jahr werden über 2.000 Abtreibungen nach der 13. Schwangerschaftswoche vorgenommen. Grund dafür ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation: Wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren besteht oder mit schwerwiegenden psychischen oder physischen Belastung zu rechnen ist. Gerade die Diagnose einer vorliegenden Behinderung ihres Kindes stürzt viele Frauen in eine schwere Krise. In dieser ist es wichtig, dass sie eine umfassende Beratung und ausreichende Bedenkzeit erhalten. Die Praxis zeigt, dass im Hinblick auf den 1995 beschlossenen §218 noch Verbesserungsbedarf besteht. Fraktionsübergreifend entstanden Gesetzesentwürfe, bei denen sich die Abgeordneten nach ihrem Gewissen einbringen konnten. Ich habe einem Gesetzentwurf zugestimmt, der in einer namentlichen Abstimmung die Mehrheit der Stimmen bekam. Dieser Entwurf schafft die Voraussetzungen, um schwangeren Frauen in Belastungs- und Konfliktsituation ärztliche Beratung zukommen zu lassen, den Lebensschutz des ungeborenen Kindes zu gewährleisten und damit auch Spätabtreibungen zu vermeiden. Außerdem sieht diese Änderung eine Mindestbedenkzeit von drei Tagen vor.


In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW- Helferrechtsgesetz) verabschiedet, die dem THW Befugnisse verleihen, die für die tägliche Arbeit notwendig sind, so z.B. die Sperrung von Straßen oder das Betreten eines betroffenen Grundstückes.


In Form des Gesetzes zur Änderung der Einlagensicherung werden für die Zukunft Änderungen in der Entschädigungspraxis vorgenommen, sodass ein Betrugsfall, wie bei der Phoenix Kapitaldienst Gesellschaft, schneller entschädigt werden kann.
 

Kommentar:
„Auch aus dem Freistaat Sachsen liegen beim Bundestag eine Vielzahl an Petitionen vor, in denen Bürgerinnen und Bürger Hilfe wegen finanzieller Verluste durch betrügerische Machenschaften der „Phoenix Kapitaldienst GmbH“ ersuchen. Obwohl in diesem konkreten Fall eine Entschädigung erfolgen kann, wird das beschlossene Einlagen- und Anlagenentschädigungsgesetz (EAEG) die Rechtsposition der Geschädigten verbessern.“

 

Berlin, am 15.05.2009

 


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