Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In der Sitzungswoche vom 11.-15. Mai 2009 nahm der Deutsche Bundestag das Jubiläum des vor 60 Jahren in Kraft getretenen Grundgesetzes zum Anlass, um im Plenum die Bedeutung der Verfassung für das Leben in Demokratie, Freiheit und Einheit zu würdigen.
Jedes Jahr werden über 2.000 Abtreibungen nach der 13. Schwangerschaftswoche
vorgenommen. Grund dafür ist das Vorliegen einer medizinischen Indikation: Wenn
nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren
besteht oder mit schwerwiegenden psychischen oder physischen Belastung zu
rechnen ist. Gerade die Diagnose einer vorliegenden Behinderung ihres Kindes
stürzt viele Frauen in eine schwere Krise. In dieser ist es wichtig, dass sie
eine umfassende Beratung und ausreichende Bedenkzeit erhalten. Die Praxis zeigt,
dass im Hinblick auf den 1995 beschlossenen §218 noch Verbesserungsbedarf
besteht. Fraktionsübergreifend entstanden Gesetzesentwürfe, bei denen sich die
Abgeordneten nach ihrem Gewissen einbringen konnten. Ich habe einem
Gesetzentwurf zugestimmt, der in einer namentlichen Abstimmung die Mehrheit der
Stimmen bekam. Dieser Entwurf schafft die Voraussetzungen, um schwangeren Frauen
in Belastungs- und Konfliktsituation ärztliche Beratung zukommen zu lassen, den
Lebensschutz des ungeborenen Kindes zu gewährleisten und damit auch
Spätabtreibungen zu vermeiden. Außerdem sieht diese Änderung eine
Mindestbedenkzeit von drei Tagen vor.
In zweiter und dritter Lesung wurde das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk (THW- Helferrechtsgesetz) verabschiedet, die dem THW Befugnisse
verleihen, die für die tägliche Arbeit notwendig sind, so z.B. die Sperrung von
Straßen oder das Betreten eines betroffenen Grundstückes.
In Form des Gesetzes zur Änderung der Einlagensicherung werden für die
Zukunft Änderungen in der Entschädigungspraxis vorgenommen, sodass ein
Betrugsfall, wie bei der Phoenix Kapitaldienst Gesellschaft, schneller
entschädigt werden kann.
Kommentar:
„Auch aus dem Freistaat Sachsen liegen beim Bundestag eine Vielzahl an
Petitionen vor, in denen Bürgerinnen und Bürger Hilfe wegen finanzieller
Verluste durch betrügerische Machenschaften der „Phoenix Kapitaldienst GmbH“
ersuchen. Obwohl in diesem konkreten Fall eine Entschädigung erfolgen kann, wird
das beschlossene Einlagen- und Anlagenentschädigungsgesetz (EAEG) die
Rechtsposition der Geschädigten verbessern.“
Berlin, am 15.05.2009
![]() |