Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 12.01. - 16.01.2015
Gegen Hass und Intoleranz – für die Freiheit und unsere Art zu leben.
Am Donnerstag hielt die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine
Regierungserklärung anlässlich der Terroranschläge in Frankreich. Darin stellte
sie konkrete Punkte zum Kampf gegen den Terror vor. Unter anderem sollen
Hassprediger mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden können und die
Wiedereinführung der Minderspeicherfristen von Verbindungsdaten soll unter
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes geprüft werden. In der
anschließenden Debatte wurde deutlich, dass wir uns die Errungenschaften unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nehmen lassen.
Ohne Meinungsfreiheit und ohne die Freiheit der Presse ist Demokratie nicht
denkbar. Auch dann, wenn uns nicht jedes Ergebnis, jedes Produkt dieser Nutzung
der Freiheitsrechte gefallen mag. Ja, man kann streiten über die Karikaturen in
der Zeitschrift „Charlie Hebdo“. Man kann sie mögen oder auch nicht. Aber es
muss sie geben dürfen. Meinungs- und Pressefreiheit sind wesentliche Grundlage
für unser freiheitliches und demokratisches Europa. Gerade in einem Europa, das
vielfältiger wird, müssen die Freiheitsrechte gewahrt sein und durch den Staat
geschützt, aber auch durch uns alle geachtet, werden.
Im Nachgang dieses terroristischen Anschlags muss auch Deutschland sehen, ob wir
alles Mögliche tun um unsere Bevölkerung zu schützen. Die Terrorgesetzgebung,
die nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001, eingeführt wurde, wurde
immerwährend fortgeschrieben und effizienter gestaltet. Somit kann man
festhalten, dass Deutschland gut aufgestellt ist, jedoch wird es einen 100
prozentigen Schutz nicht geben können.
Auch im Innenausschuss waren die Anschläge von Paris Hauptthema. Vertreter des
Bundesinnenministeriums, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des
Bundesamtes für Verfassungsschutz analysierten die Ereignisse. Daraufhin wurde
durch die Innenpolitiker über mögliche Reaktionen diskutiert.
Bereits im letzten Jahr wurde über die Möglichkeit beraten, gewaltbereiten
Terroristen neben dem Pass auch den Personalausweis zu entziehen. Nunmehr hat
die Bundesregierung dies in dieser Woche beschlossen. So sollen sie an der Reise
in die Bürgerkriegsgebiete im Irak und Syrien gehindert werden. Das
Bundeskabinett plant, weitere Anti-Terror-Paragrafen zu verabschieden. Zum einen
muss künftig schon der Versuch einer Ausreise in ein Terrorcamp, um sich dort
ausbilden zu lassen, strafbar sein.
Nationaler Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2014.
Als zentralen Erfolg kann der Bildungsbericht eine generelle Erhöhung des
Bildungsstands der Bevölkerung und eine steigende Zahl der Hochschulanfänger
feststellen. Diese war im Berichtsjahr zum ersten Mal so hoch wie die Zahl der
Ausbildungsanfänger. Die Zahl der Hochschulabsolventen hat sich seit 2002
verdoppelt. Bei aller Wertschätzung für die akademische Bildung müssen und
werden wir Sorge dafür tragen, die duale berufliche Ausbildung in Deutschland zu
stärken. Sie ist ein Markenzeichen und Erfolgskern unseres Landes und Grundlage
für die hervorragende Qualität unseres Handwerks. Die duale Ausbildung zeichnet
auch verantwortlich für die geringste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa.
Neben dem Regierungsbericht wurde der gemeinsame Antrag der Fraktionen von
CDU/CSU und SPD, der schon im Titel seine wesentlichen Ziele formuliert:
Bildung in Deutschland gemeinsam voranbringen, Lehren aus dem Nationalen
Bildungsbericht 2014 ziehen, Chancen der Inklusion nutzen beraten. Dieser
macht die Situation von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum
Schwerpunkt.
Der größte Handlungsbedarf besteht weiter bei den jungen Erwachsenen ohne
Berufsabschluss. Hier setzt die Ausbildungsallianz insbesondere mit den
Instrumenten der ausbildungsbegleitenden Hilfen und der assistierten Ausbildung
an. Mit den Bildungsketten und einer Verbesserung der Betreuung von Schülern an
den Übergängen ihres Bildungsweges gibt es gute Möglichkeiten zur Vorbeugung.
Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die
Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden.
Der Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, soll die Voraussetzungen
für das Inkrafttreten des Abkommens schaffen und den bisherigen
deutsch-polnischen Polizeivertrag aus dem Jahr 2002 ersetzen. In meiner Rede im
Plenum des Deutschen Bundestages hob ich hervor, dass mit dem Abkommen eine
Erweiterung der Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden erreicht
wird. Dies ist die Grundlage für eine weitere Verbesserung bei der Bekämpfung
von grenzüberschreitender Kriminalität, wie international organisierte
Kriminalität, Schleusungen und Diebstähle.
Berlin, am 16.01.2015
![]() |