Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 12.01. - 16.01.2015

 

Gegen Hass und Intoleranz – für die Freiheit und unsere Art zu leben.
Am Donnerstag hielt die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Regierungserklärung anlässlich der Terroranschläge in Frankreich. Darin stellte sie konkrete Punkte zum Kampf gegen den Terror vor. Unter anderem sollen Hassprediger mit allen Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden können und die Wiedereinführung der Minderspeicherfristen von Verbindungsdaten soll unter Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes geprüft werden. In der anschließenden Debatte wurde deutlich, dass wir uns die Errungenschaften unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nehmen lassen.
Ohne Meinungsfreiheit und ohne die Freiheit der Presse ist Demokratie nicht denkbar. Auch dann, wenn uns nicht jedes Ergebnis, jedes Produkt dieser Nutzung der Freiheitsrechte gefallen mag. Ja, man kann streiten über die Karikaturen in der Zeitschrift „Charlie Hebdo“. Man kann sie mögen oder auch nicht. Aber es muss sie geben dürfen. Meinungs- und Pressefreiheit sind wesentliche Grundlage für unser freiheitliches und demokratisches Europa. Gerade in einem Europa, das vielfältiger wird, müssen die Freiheitsrechte gewahrt sein und durch den Staat geschützt, aber auch durch uns alle geachtet, werden.

Im Nachgang dieses terroristischen Anschlags muss auch Deutschland sehen, ob wir alles Mögliche tun um unsere Bevölkerung zu schützen. Die Terrorgesetzgebung, die nach den Anschlägen des 11. Septembers 2001, eingeführt wurde, wurde immerwährend fortgeschrieben und effizienter gestaltet. Somit kann man festhalten, dass Deutschland gut aufgestellt ist, jedoch wird es einen 100 prozentigen Schutz nicht geben können.

Auch im Innenausschuss waren die Anschläge von Paris Hauptthema. Vertreter des Bundesinnenministeriums, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Bundesamtes für Verfassungsschutz analysierten die Ereignisse. Daraufhin wurde durch die Innenpolitiker über mögliche Reaktionen diskutiert.

Bereits im letzten Jahr wurde über die Möglichkeit beraten, gewaltbereiten Terroristen neben dem Pass auch den Personalausweis zu entziehen. Nunmehr hat die Bundesregierung dies in dieser Woche beschlossen. So sollen sie an der Reise in die Bürgerkriegsgebiete im Irak und Syrien gehindert werden. Das Bundeskabinett plant, weitere Anti-Terror-Paragrafen zu verabschieden. Zum einen muss künftig schon der Versuch einer Ausreise in ein Terrorcamp, um sich dort ausbilden zu lassen, strafbar sein.

Nationaler Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2014.
Als zentralen Erfolg kann der Bildungsbericht eine generelle Erhöhung des Bildungsstands der Bevölkerung und eine steigende Zahl der Hochschulanfänger feststellen. Diese war im Berichtsjahr zum ersten Mal so hoch wie die Zahl der Ausbildungsanfänger. Die Zahl der Hochschulabsolventen hat sich seit 2002 verdoppelt. Bei aller Wertschätzung für die akademische Bildung müssen und werden wir Sorge dafür tragen, die duale berufliche Ausbildung in Deutschland zu stärken. Sie ist ein Markenzeichen und Erfolgskern unseres Landes und Grundlage für die hervorragende Qualität unseres Handwerks. Die duale Ausbildung zeichnet auch verantwortlich für die geringste Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa. Neben dem Regierungsbericht wurde der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD, der schon im Titel seine wesentlichen Ziele formuliert: Bildung in Deutschland gemeinsam voranbringen, Lehren aus dem Nationalen Bildungsbericht 2014 ziehen, Chancen der Inklusion nutzen beraten. Dieser macht die Situation von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zum Schwerpunkt.
Der größte Handlungsbedarf besteht weiter bei den jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss. Hier setzt die Ausbildungsallianz insbesondere mit den Instrumenten der ausbildungsbegleitenden Hilfen und der assistierten Ausbildung an. Mit den Bildungsketten und einer Verbesserung der Betreuung von Schülern an den Übergängen ihres Bildungsweges gibt es gute Möglichkeiten zur Vorbeugung.

Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Mai 2014 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden.
Der Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, soll die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens schaffen und den bisherigen deutsch-polnischen Polizeivertrag aus dem Jahr 2002 ersetzen. In meiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages hob ich hervor, dass mit dem Abkommen eine Erweiterung der Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden erreicht wird. Dies ist die Grundlage für eine weitere Verbesserung bei der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität, wie international organisierte Kriminalität, Schleusungen und Diebstähle.

 

Berlin, am 16.01.2015