Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 12.10. - 16.10.2015
Größte Herausforderung – Flüchtlingsstrom.
Wir haben es uns nicht gewünscht, aber es ist eine Tatsache. Die Not der
Kommunen, der Landkreise und Städte ist uns allen bewusst.
Bundesinnenminister de Maizière sprach in der Debatte zur 2./3. Lesung des
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes davon, dass die Alternative weder totale
Abschottung noch totale Öffnung sein kann. Dass es vielmehr eine Frage des Maßes
ist.
Wir haben in dieser Woche ein Asylpaket beschlossen, das maßvolle Aktionen
vorsieht. Zum einen sieht es eine Reihen von Einschränkungen für Asylbewerber
aus sicheren Herkunftsstaaten vor, die den Reiz nehmen sollen einen Asylantrag
in Deutschland zu stellen. Auf der anderen Seite aber wollen wir die wirklich
schutzbedürftigen Menschen aus Kriegsgebieten nicht vor unseren Toren stehen
lassen. Allein nach den Genfer Konventionen sind wir verpflichtet Verfolgten
Schutz zu gewährleisten. Jedoch sollte dies nach unseren christlichen Werten und
Moralvorstellungen nicht nur Verpflichtung sein.
Ich möchte aber auch betonen, dass vor einigen Monaten es nicht möglich gewesen
wäre, eine derartige umfassende Reform und Verschärfung des Asylrechts im
Konsens mit den Ländern und mit der SPD zu realisieren.
Punkte des Paketes sind:
Zur schnelleren Beendigung der Asylverfahren werden folgende Maßnahmen ab dem 1.
November in Kraft gesetzt:
Erweiterung des Kreises der sicheren Herkunftsstaaten um drei weitere Balkanstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro. Somit sind alle Westbalkanstaaten als sicher eingestuft. Hiermit ist in Zukunft eine ganze Reihe von Einschränkungen verbunden.
Eine verlängerte Aufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen während des Asylverfahrens. Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten müssen bis Ende ihres Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verleiben, sie dürfen den Bezirk nicht verlassen, d.h. die Residenzpflicht wird wieder eingeführt.
Eine konsequente Durchführung von Abschiebungen. Hierbei wird der Bund die Länder mit Hilfe der Bundespolizei unterstützen. Insbesondere ergeht ein Verbot der Ankündigung von Abschiebungen, mit dem verhindert werden soll, dass abgelehnte Asylbewerber untertauchen.
Eine Verkürzung der Asylverfahrensdauer auf 3 Monate durch die Aufstockung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und durch die Umsetzung der Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten.
Fehlanreize vermeiden:
Das Vorrangprinzip von Sach- vor Geldleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Beschränkung der Taschengeldvorauszahlung auf einen Monat.
Leistungskürzung für abgelehnte Asylbewerber und damit Ausreisepflichtige auf das physische Existenzminimum.
Kommunen entlasten:
Zusätzliche Zahlung von 670 Euro monatlich pro Asylbewerber vom Bund an die Länder.
Erlaubnis von asylsuchenden Ärzten in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu helfen.
Vereinfachung des Baurechts zur Errichtung von kostengünstigen Unterkünften und der Möglichkeit einen schnelleren Umnutzung von leerstehenden Gebäuden.
Bewerber mit Bleibeaussicht frühzeitig integrieren:
Integration in die deutsche Leitkultur einfordern
Frühzeitiger Zugang zu Sprachkursen
Lockerung des Leiharbeiterverbotes für Fachkräfte
Speicherfristen für Verkehrsdaten eingeführt.
Zur Aufklärung schwerer Straftaten sollen Verbindungsdaten zukünftig für 10
Wochen gespeichert werden dürfen. Für eine neue Regelung hatte sich die CDU/CSU
eingesetzt, seit das Bundesverfassungsgericht 2010 die alte Regelung der
sogenannten Vorratsdatenspeicherung verworfen hatte. Das Gesetz sieht vor, dass
Telekommunikationsunternehmen, wie z.B. Telekom, O2, Vodafone, Verbindungsdaten
wie Telefonnummer, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufes und IP-Adressen von
Computern für 10 Wochen speichern müssen. Diese Speicherung nimmt nicht der
Staat vor und die Daten werden an ihn auch nicht weitergeleitet. Für
Handy-Standorte gilt eine kürzere Frist von 4 Wochen. Es ist nochmals wichtig zu
betonen, dass keine Gesprächsinhalte oder Inhalte von SMS gespeichert werden.
Diese Daten dürfen auch nicht ohne Vorbehalt durch Ermittlungsbehörden
eingesehen werden. Hier gelten strenge Vorgaben. Ermittlungsbehörden dürfen
diese Verkehrsdaten nur in besonders schweren Fällen- wie bei Mord und
Totschlag, schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, bei gewerbsmäßiger oder
bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie, bei Staatsschutzdelikten, bei
Brandstiftung, Menschraub und räuberischer Erpressung- nach einer
Richterentscheidung verwenden.
Siebzig Jahre Vereinte Nationen.
Seit der Gründung bemühen sich die Vereinten Nationen um Frieden und ein
besseres Zusammenleben. In seiner Regierungserklärung würdigte der
Bundesaußenminister Steinmeier die Vereinten Nationen als weltumspannendes
Gremium, dessen Gründung vor 70 Jahren zu den großen Errungenschaften der
Menschheitsgeschichte gehört.
Regierungserklärung Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 15./16. Oktober
in Brüssel.
Der Schwerpunkt des Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs wird auf der
Umsetzung der Beschlüsse des Sondergipfels vom 23. September liegen.
Insbesondere die Nachbarstaaten Syriens, die bislang die größte Last bei der
Bewältigung der Flüchtlingskrise übernehmen mussten, sollen unterstützt und die
Einrichtung von Registrierungszentren (sog. hot-spots) in den Ländern des
westlichen Balkans und den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen forciert werden.
Berlin, am 16.10.2015
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