Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 12.10. - 16.10.2015

 

Größte Herausforderung – Flüchtlingsstrom.
Wir haben es uns nicht gewünscht, aber es ist eine Tatsache. Die Not der Kommunen, der Landkreise und Städte ist uns allen bewusst.

Bundesinnenminister de Maizière sprach in der Debatte zur 2./3. Lesung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes davon, dass die Alternative weder totale Abschottung noch totale Öffnung sein kann. Dass es vielmehr eine Frage des Maßes ist.

Wir haben in dieser Woche ein Asylpaket beschlossen, das maßvolle Aktionen vorsieht. Zum einen sieht es eine Reihen von Einschränkungen für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten vor, die den Reiz nehmen sollen einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Auf der anderen Seite aber wollen wir die wirklich schutzbedürftigen Menschen aus Kriegsgebieten nicht vor unseren Toren stehen lassen. Allein nach den Genfer Konventionen sind wir verpflichtet Verfolgten Schutz zu gewährleisten. Jedoch sollte dies nach unseren christlichen Werten und Moralvorstellungen nicht nur Verpflichtung sein.

Ich möchte aber auch betonen, dass vor einigen Monaten es nicht möglich gewesen wäre, eine derartige umfassende Reform und Verschärfung des Asylrechts im Konsens mit den Ländern und mit der SPD zu realisieren.

Punkte des Paketes sind:

Zur schnelleren Beendigung der Asylverfahren werden folgende Maßnahmen ab dem 1. November in Kraft gesetzt:

Fehlanreize vermeiden:

Kommunen entlasten:

Bewerber mit Bleibeaussicht frühzeitig integrieren:


Speicherfristen für Verkehrsdaten eingeführt.
Zur Aufklärung schwerer Straftaten sollen Verbindungsdaten zukünftig für 10 Wochen gespeichert werden dürfen. Für eine neue Regelung hatte sich die CDU/CSU eingesetzt, seit das Bundesverfassungsgericht 2010 die alte Regelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung verworfen hatte. Das Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen, wie z.B. Telekom, O2, Vodafone, Verbindungsdaten wie Telefonnummer, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufes und IP-Adressen von Computern für 10 Wochen speichern müssen. Diese Speicherung nimmt nicht der Staat vor und die Daten werden an ihn auch nicht weitergeleitet. Für Handy-Standorte gilt eine kürzere Frist von 4 Wochen. Es ist nochmals wichtig zu betonen, dass keine Gesprächsinhalte oder Inhalte von SMS gespeichert werden.

Diese Daten dürfen auch nicht ohne Vorbehalt durch Ermittlungsbehörden eingesehen werden. Hier gelten strenge Vorgaben. Ermittlungsbehörden dürfen diese Verkehrsdaten nur in besonders schweren Fällen- wie bei Mord und Totschlag, schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie, bei Staatsschutzdelikten, bei Brandstiftung, Menschraub und räuberischer Erpressung- nach einer Richterentscheidung verwenden.

Siebzig Jahre Vereinte Nationen.
Seit der Gründung bemühen sich die Vereinten Nationen um Frieden und ein besseres Zusammenleben. In seiner Regierungserklärung würdigte der Bundesaußenminister Steinmeier die Vereinten Nationen als weltumspannendes Gremium, dessen Gründung vor 70 Jahren zu den großen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte gehört.

Regierungserklärung Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 15./16. Oktober in Brüssel.
Der Schwerpunkt des Treffens der EU-Staats- und Regierungschefs wird auf der Umsetzung der Beschlüsse des Sondergipfels vom 23. September liegen. Insbesondere die Nachbarstaaten Syriens, die bislang die größte Last bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise übernehmen mussten, sollen unterstützt und die Einrichtung von Registrierungszentren (sog. hot-spots) in den Ländern des westlichen Balkans und den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen forciert werden.

 

Berlin, am 16.10.2015