Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Liebe Leserinnen und Leser,
dies ist mein letzter Bericht aus Berlin für das Jahr 2016. In den 24
Sitzungswochen haben wir eine Vielzahl von Gesetzen im Deutschen Bundestag
beschlossen und ich habe mich mit meinen Mitarbeiterinnen bemüht, die aus meiner
Sicht wichtigsten bzw. für die Region bedeutendsten Gesetze Ihnen in Kurzfassung
mitzuteilen.
Wenn Sie Fragen zu anderen Bestimmungen haben, dann bitte ich Sie mich zu
kontaktieren. Ich wünsche mir, dass auch im neuen Jahr ein reges Interesse
unserer Bürgerinnen und Bürger an den parlamentarischen Prozessen besteht.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, alles
Gute, beste Gesundheit sowie Gottes Segen.
Ihr Günter Baumann, MdB
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Sitzungswoche vom 12.12. - 16.12.2016
Im Parlament wurde in dieser Woche die Neuordnung der Verantwortung der
kerntechnischen Entsorgung geregelt. Der Rückbau der Kernkraftwerke und die
Entsorgung nuklearer Abfälle sollen langfristig solide finanziert werden. Es
wird ein öffentlich-rechtlicher Fonds in Form einer Stiftung errichtet, aus dem
die Kosten für die Zwischen- und Endlagerung der nuklearen Abfälle aus den
stillgelegten Kernkraftwerken gedeckt werden sollen. Der Rückbau der
Kernkraftwerke wird von den Energieversorgern durchgeführt und bezahlt werden.
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung.
Der strafrechtliche Schutz gegen Stalking wird ausgebaut und zugleich eine
Schutzlücke im Bereich des Gewaltschutzgesetzes geschlossen. Bislang scheiterten
Verurteilungen häufig daran, dass der Eintritt einer schwerwiegenden
Beeinträchtigung der Lebensgestaltung nicht nachzuweisen war oder der Täter auf
ein wehrhaftes Opfer traf. Durch die Änderung wollen wir dafür sorgen, dass
Täter einfacher verurteilt und Opfer besser geschützt werden. Ausreichend ist
zukünftig, dass die Täterhandlung objektiv dazu geeignet ist, eine gravierende
Beeinträchtigung des Opfers herbeizuführen, ohne dass der Erfolg dieser Handlung
notwendig eintritt. Zum Schutz der Opfer haben wir durchgesetzt, dass die
bisherige Generalklausel erhalten bleibt, so dass auch weiterhin Tathandlungen
wie unrichtige Heiratsanzeigen, Manipulation in sozialen Netzwerken und
nachhaltige Lärmbeschallung erfasst sind.
Viertes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes.
In 2./3. Lesung sorgen wir für eine gerechtere und unkompliziertere Verteilung
der Mittel für Contergangeschädigte, indem wir das Verwaltungsverfahren an
verschiedenen Stellen vereinfachen. Somit stellen wir sicher, dass die
Leistungen die Betroffenen besser erreichen. Frei werdende
Verwaltungskapazitäten können darüber hinaus zur Beratung der Betroffenen
eingesetzt werden.
Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung.
In 2./3. Lesung verbessern wir die Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und
Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der
zuständigen Landesbehörden. Gleichzeitig optimieren wir die Ausstattung der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Informationstechnologie durch die Schaffung
eines zentralen Informationssystems oder einem automatisierten Zugriff auf das
zentrale Fahrzeugregister. Dadurch tragen wir Sorge dafür, dass
Wettbewerbsvorteile illegal handelnder Anbieter besser aufgedeckt werden können
und gesetzestreue Unternehmen gestärkt werden.
Außerdem wurde in drei namentlichen Abstimmungen folgende Auslandseinsätze mit
Bundeswehrbeteiligung verlängert.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am
NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und
Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte
in Afghanistan.
Wir geben unsere Zustimmung zur weiteren Beteiligung der Bundeswehr an der
NATO-geführten Operation Resolute Support bis zum 31.12.2017. Die
Personalobergrenze verbleibt unverändert bei 980 Soldaten.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von den
Vereinten Nationen geführten Friedensmission in Südsudan (UNMISS).
Das Mandat soll bis zum 31.12.2017 mit einer unveränderten Obergrenze von 50
Soldaten fortgesetzt werden.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID).
Das Mandat ermöglicht den Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Flankierung
humanitärer Hilfe. Das Mandat als Teil der Anstrengungen Deutschlands zur
Förderung von Frieden und Stabilität in der Region soll mit einer unveränderten
Obergrenze von 50 Soldaten bis zum 31.12.2017 verlängert werden. Es besteht im
Wesentlichen in der Beteiligung in Führungsstäben der Mission.
Im Innenausschuss diskutierten die Abgeordneten mit Vertretern der Telekom und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in geheimer Sitzung über
den Hackerangriff am 27. November 2016 auf die Telekom, der 900 000 Haushalte
betraf. Hierbei wurde über Möglichkeiten gesprochen, künftige Angriffe von außen
nach Möglichkeiten zu minimieren. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt in
diesem Fall, kann jedoch aus heutiger Sicht noch keinen Angreifer beweiskräftig
benennen.
Berlin, am 16.12.2016