Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 13.02. - 17.02.2017
Schutz für Polizisten und Rettungskräfte weiter verbessert
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften.
Wir setzen in dieser Woche ein unmissverständliches Signal, dass wir Gewalt
gegenüber Einsatzkräften nicht hinnehmen. Rabiate Angriffe auf Polizei- und
Rettungskräfte nehmen immer mehr zu. Diese Attacken sind völlig inakzeptabel. In
erster Lesung haben wir die Änderung des Strafrechts beraten. Zukünftig droht
Angreifern nicht nur bei sogenannten Vollstreckungshandlungen wie Festnahmen
eine Strafe, sondern bereits bei allgemeinen Diensthandlungen wie dem
Streifengang und der Unfallaufnahme. Zusätzlich wird eine Mindeststrafe von drei
Monaten eingeführt und der Kreis der besonders schweren Fälle erweitert.
Die strafrechtlichen Regelungen zum besseren Schutz von Polizei- und
Rettungskräften stehen in einer Linie mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung
unserer Polizei. Neben der bereits beschlossenen Schaffung von 10.000 neuen
Stellen bei den Sicherheitsbehörden des Bundes (u.a. bei Bundespolizei und BKA)
schaffen wir die Möglichkeit zum Einsatz sogenannter Bodycams, die Angriffe auf
Bundespolizisten eindämmen sollen.
Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.
In zweiter und dritter Lesung haben wir Verbesserungen der Heil- und
Hilfsmittelversorgung für gesetzlich Krankenversicherte beschlossen. Wir stärken
Beratungs- und Informationsrechte der Versicherten über Leistungsansprüche und
Versorgungsmöglichkeiten und bringen eine fortlaufende Aktualisierung des
Hilfsmittelkataloges auf den Weg.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern.
In erster Lesung haben wir einen Gesetzentwurf diskutiert, der zum Ziel hat, die
Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (elektronische Fußfessel) bei
verurteilten extremistischen Straftäter nach der Entlassung in zwei Punkten
auszuweiten. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung soll auch bei den
Vergehen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat,
Terrorismusfinanzierung, der Unterstützung einer in- oder ausländischen
terroristischen Vereinigung und des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für
Selbige nach der Verbüßung von Haftstrafen möglich sein. Darüber hinaus sollen
für die Anordnung künftig zwei, statt wie derzeit drei Jahre Haft ausreichend
sein.
Treffen mit der Kanzlerin.
Am Dienstag, den 14. Februar 2017 kamen die Mitglieder der Arbeitsgruppe
Petitionen der CDU/CSU-Bundestagfraktion und die Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel zu einem Gespräch zusammen. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, der
erzgebirgische Bundestagsabgeordnete und einziger Abgeordneter der Arbeitsgruppe
aus den neuen Bundesländer, Günter Baumann stellte in der Gesprächsrunde die
Arbeit der AG Petition vor. Im Gespräch waren die Abgeordneten angetan über den
sehr guten Kenntnisstand der Kanzlerin über die Arbeit des Petitionsausschusses.
Im Besonderen kam die privaten Onlineplattformen wie change.org oder
OpenPetition zur Sprache, die das Verfassen von sogenannten Petitionen anbieten
ohne eine direkte Abhilfe, wie eben der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestags sie bieten kann, zu schaffen.
Änderung der Insolvenzordnung.
Nach langen Verhandlungen konnte am Donnerstag die Reform des
Insolvenzrechts verabschiedet werden. Die Neuregelungen schaffen Sicherheit
sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer. Unternehmen sahen sich oftmals
mit Forderungen von Insolvenzverwaltern konfrontiert, wobei die
Geschäftsbeziehungen bis zu 10 Jahren zurücklagen. Außerdem sollen zugleich
Arbeitnehmer vor Rückforderung von Löhnen, die der spätere insolvente
Arbeitgeber ausbezahlt hatte, geschützt werden.
Die Neuregelung der Insolvenzordnung ging auch auf eine Petition aus dem meinem
Bundestagswahlkreis zurück. Problematisch waren die Vorsatzanfechtung, die
Rückforderung bis zu 10 Jahre und die bloße Vermutung für eine Rückforderung.
Deshalb wird die Vorsatzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung erheblich
umgestaltet und eingeschränkt. Künftig sollen nur noch Rechtshandlungen
anfechtbar sein, die eindeutig eine Vermögensverschiebung zulasten der
Gläubigergesamtheit zum Gegenstand haben.
Außerdem sind Zahlungen im Rahmen von Austauschgeschäften statt zehn Jahre nur
noch 4 Jahre rückwirkend anfechtbar- und dies nur unter der Voraussetzung, dass
der spätere Insolvenzschuldner bei dieser Leistung den Vorsatz hatte, seine
übrigen Gläubiger benachteiligen, und der Zahlungsempfänger dies wusste. Künftig
wird nicht mehr gesetzlich vermutet, dass der Zahlungsempfänger den
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners kannte, nur weil er wusste, dass
dessen Zahlungsunfähigkeit droht.
Außerdem wurde ausdrücklich festgelegt, dass Zahlungen des Arbeitsentgelts bis
zu 3 Monate nach der Erbringung der Arbeitsleistung als Bargeschäft zu werten
sind. Damit ist eine Rückforderung des Lohns durch den Insolvenzverwalter
ausgeschlossen.
Berlin, am 17.02.2017