Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 13.10. - 17.10.2014
Zentrales Thema dieser Sitzungswoche waren die abschließenden Beratungen zum
Ausbau der Pflege. Ich habe im Rahmen des Programms "Perspektivwechsel" in den
letzten Jahren Praktika in Pflegeeinrichtungen in Gornau und Warmbad absolviert
und dabei hautnah die Nöte und Sorgen erfahren.
Unter dem sperrigen Titel "Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches
Sozialgesetzbuch- Leistungsausweitung für Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds"
(Fünftes SBG XI-Änderungsgesetz- 5. SGB XI-ÄndG) wurden weitreichende Neuerungen
und Erleichterungen vorgenommen.
Pflegebedürftige, Pflegepersonal und Angehörige stärken.
In dieser Wahlperiode wird die Pflege mit zwei Gesetzen deutlich gestärkt.
Wir wissen: Die Zahl der Pflegebedürftigen und Demenzkranken wird weiter
ansteigen. Dafür sorgen wir schon heute vor. Bereits jetzt sind in Deutschland
rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 1,85 Millionen werden
ambulant versorgt und rund 1,23 Millionen ausschließlich durch Angehörige
versorgt.
Die Verbesserungen des ersten Pflegestärkungsgesetzes treten bereits zum 1.
Januar 2015 in Kraft. Es fußt auf drei Säulen. Zum einen wird die Möglichkeit
eingeführt, eine 10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistungen zu
erhalten. Darüber hinaus kann für eine 6-monatige Pflegezeit ein zinsloses
Darlehen beantragt werden. Außerdem wird ein Rechtsanspruch für eine
Familienpflegezeit von bis zu zwei Jahren bei einer Mindestarbeitszeit von 15
Wochenstunden eingeführt.
Überdies gibt es spürbar mehr Geld: Es werden jährlich über 2 Milliarden Euro
für die Verbesserung der Leistungen zur Verfügung gestellt. Vorgesehen ist die
Erhöhung des maximalen Zuschusses für Wohnungseinrichtungen um 1.500 Euro auf
4.000 Euro, damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer gewohnten
Umgebung bleiben können. Insgesamt erhöhen wir die gesamten Ausgaben für Pflege
um ein Viertel. Eine solche Steigerung der Leistungen hat es in der
Sozialgeschichte noch nicht gegeben.
Echte Betreuung wird möglich. Das bedeutet, dass Angehörige nicht nur beim
Waschen und Pflegen entlastet werden, es wird auch Entlastung durch Betreuung
geschaffen. Vor allem ist wichtig, dass die zeitlich befristete vollstationäre
Versorgung und die vorübergehende Pflege und Betreuung anstelle der Angehörigen
künftig besser kombinierbar sind. Wer ambulante Pflegeleistungen und/oder
Pflegegeld bekommt, kann in Zukunft auch Tages- und Nachtpflege voll in Anspruch
nehmen. Die Erhöhung der Zahl der Betreuungskräfte wird zu einer spürbaren
Entlastung in den Pflegeheimen führen. Hier sollen 45.000 neue Stellen für
Betreuungskräfte geschaffen werden, die beispielsweise mit den Pflegebedürftigen
spazieren gehen oder vorlesen. In einem zweiten Gesetz sollen weitere Schritte
folgen, welche Demenz noch stärker berücksichtigen.
Von der zum 1. Januar 2015 geplanten Beitragssatzerhöhung (0,3 Prozentpunkte)
wird ein Drittel, nämlich 1,2 Milliarden Euro jährlich, in einem
Pflegevorsorgefonds angelegt. Erstmals wird damit Geld in einem Vorsorgefonds
angelegt. Somit können die Beiträge auch dann stabil bleiben, wenn die
geburtsstarken Jahrgänge in das typische Pflegealter kommen. Diese
Babyboomer-Generation der 60er-Jahre wird ca. ab 2035 in dieses Pflegealter
gelangen, dann wurde 20 Jahre Geld angespart um künftige Beitragszahler nicht
über die Maßen hinaus zu belasten. Um den Fonds vor unberechtigten Zugriffen zu
schützen, wird er bei der Deutschen Bundesbank verwaltet.
Berlin, am 17.10.2014
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