Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In den beiden Sitzungswochen vom 7. - 11.6. und vom 14. - 18.6. wurden
zahlreiche Gesetze in den Deutschen Bundestag eingebracht und beschlossen. U. a.
wurde die 23. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf den Weg
gebracht. Hierdurch wird es zu einer spürbaren Leistungs- und
Strukturverbesserung für BAföG-Bezieher kommen. Die Bedarfssätze für
Auszubildende werden im BAföG um 2% angehoben. Die allgemeine Altersgrenze wird
von 30 für Masterstudiengänge auf 35 Jahre angehoben. Außerdem wird die
Vereinbarkeit von Familien- und Ausbildungsplanung erleichtert. Künftig
verschiebt sich die Altersgrenze genau um die Zeit, in der Auszubildende sich
zuvor der Erziehung ihres Kindes gewidmet haben und nur bis zu 30 Stunden
erwerbstätig waren.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das urteilte, dass die ARGEn eine
vom Grundgesetz nicht zugelassene Form der Mischverwaltung sind, war eine
Änderung des Grundgesetzes nötig geworden. Mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen
der Bundestagsabgeordneten wurde eine verfassungsrechtliche Grundlage für die
Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende
geschaffen. Denn die gemeinsame Durchführung der Grundsicherung für
Arbeitssuchende hat sich grundsätzlich bewährt. Die Zusammenarbeit von
Arbeitsagenturen und Kommunen gewährleistet, dass die erwerbsfähigen
Arbeitssuchenden Hilfe aus einer Hand erhalten. Dies soll als Regelfall
fortgesetzt werden.
Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird der Wehr- und Zivildienst von 9 auf
6 Monate verkürzt. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und
Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten.
Zivildienstleistende haben dennoch die Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung
ihres Dienstes.
Am Donnerstag wurde im Plenum mit einer Gedenkveranstaltung dem Jahrestag des
Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 gedacht. Es entspricht der historischen
Bedeutung dieses Ereignisses, dass der Deutsche Bundestag in Zukunft regelmäßig
an den Volksaufstand zentral im Plenum erinnern wird.
Außerdem wurde in allen Fraktionen über die möglichen Einsparungen beraten.
Insgesamt sollen bis zum Jahr 2014 durch den Abbau von Subventionen, der
Beteiligung von Unternehmen, Einsparungen in der Verwaltung und der Überprüfung
von Sozialgesetzen rund 81,6 Mrd. Euro weniger Schulden aufgenommen werden. Das
sogenannte Sparpaket ist beileibe noch nicht fest geschnürt. Die Vorschläge des
Kabinetts dienen als Denkansätze, die nun in den Fachausschüssen beraten,
verändert oder auch fallen gelassen werden. Diese dort getroffenen
Entscheidungen werden dann in die Beratungen des Haushaltes 2011 einbezogen.
Berlin, am 18.06.2010
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