Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 15.02. - 19.02.2016
Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 18./19.
Februar 2016 in Brüssel.
Kernthema werden die vom Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk,
vorgelegten Vorschläge aus Anlass der Debatte um einen Verbleib Großbritanniens
in der EU sein. Das Land strebt ein Referendum über seine EU-Mitgliedschaft an,
der Zeitpunkt ist noch offen. Es liegt im Interesse Deutschlands, dass
Großbritanniens Mitglied der EU bleibt. Als zweitgrößte Volkswirtschaft in der
EU und strategischer Partner Deutschlands auf zentralen Politikfeldern, wie dem
EU-Haushalt, Binnenmarkt, innere Sicherheit und den Freihandel, wäre ein
Ausscheiden Großbritanniens ein herber Rückschlag. Unser Ziel ist deshalb klar:
Deutschland muss bei dem europäischen Rat die Mittel der Diplomatie nutzen und
die Einigungsbemühen unterstützen. Neben den Beratungen zu Großbritannien widmen
sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten der Bewältigung der
Migrations- und Flüchtlingskrise in Europa. Hierbei wird es insbesondere um den
besseren Schutz der EU-Außengrenzen gehen.
Richtige Lehren aus Köln - Gesetz zur erleichterten Ausweisung von
straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der
Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern.
Nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln und anderen Städten ziehen
wir in zweierlei Hinsicht die richtigen Lehren: Zum einen können straffällige
Ausländer künftig leichter abgeschoben werden, zum anderen werden wir
straffällige Asylbewerber schneller die Flüchtlingsanerkennung verweigern. In
dieser Sitzungswoche beraten wir diesen Gesetzentwurf in erster Lesung. Bei
Asylsuchenden reicht künftig eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens
einem Jahr statt bisher von drei Jahren aus, um ihnen die Anerkennung zu
verwehren. Für alle in Deutschland lebenden Ausländer gelten künftig schärfere
Ausweisungsregeln.
Bereits seit dem 1. Januar 2016 gilt das neue Ausweisungsrecht, bei dem das
Abschiebeinteresse gegen das Bleibeinteresse abgewogen wird. Dies wurde mit dem
Gesetz zur Änderung des Bleiberechts am 02.07.2015 im Bundestag beschlossen.
Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen,
wenn ein Ausländer wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits-
oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur
Bewährung ausgesetzt ist. Das Ausweisungsinteresse ist dann bereits besonders
schwerwiegend, wenn eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder
Jugendstrafe von mindestens einem Jahr erfolgt ist.
Damit stellen wir sicher, dass nur diejenigen Personen Schutz und Unterstützung
in Deutschland erhalten, die diese auch tatsächlich verdienen und die sich
dieser würdig erweisen.
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“).
In erster Lesung werden Änderungen im Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und im
Asylbewerberleistungsgesetz beraten. Sie umfassen neben beschleunigten
Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller
und ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommende Asylbewerber auch die
entsprechenden zur Durchführung dieser Maßnahme eingerichteten
Aufnahmeeinrichtungen. Zudem werden wir den Familiennachzug für subsidiär
Schutzberechtigte für zwei Jahre aussetzen. Flüchtlinge können an den Kosten für
Integrationsmaßnahmen beteiligt werden.
Erstes Gesetz zur Novellierung der Finanzmarktvorschriften auf Grund
europäischer Rechtsakte.
In erster Lesung beraten wir einen Gesetzentwurf zur Umsetzung europarechtlicher
Vorgaben zur verbesserten Transparenz sowie Integrität der Märkte und eines
effektiven Anlegerschutzes. Diese Vorgaben waren nach der Finanzkrise des Jahres
2008 erstellt worden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei der
Marktmissbrauchsregulierung vor, die durch neuartige Handelsplattformen und
technologische Neuerungen wie dem Hochfrequenzhandel erforderlich werden. Unter
anderem wird die Überwachung von Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkte und bei
Benchmarks verbessert. Außerdem werden die Meldepflichten von Emittenten
ausgeweitet und die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden
gestärkt. Gleichzeitig vereinheitlichen und verschärfen wir die Möglichkeiten
der Sanktionierung im Falle des Insiderhandels und der Marktmanipulation.
Berlin, am 19.02.2016
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