Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 15.05. - 19.05.2017
Weitere Weichenstellungen für Recht und Ordnung.
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchsdiebstahl.
Alle 3 Minuten passiert in Deutschland ein Einbruch. In der Kriminalstatistik
für 2016 waren 150.000 Einbrüche verzeichnet. Hinter der Statistik stehen Opfer,
die durch das Eindringen in ihre Privatsphäre ein traumatisches Erlebnis davon
getragen haben. Deshalb ist diese hohe Zahl völlig inakzeptabel. Die
Unionsfraktion hat seit langem angestrebt, die Strafgesetze zum
Wohnungseinbruchsdiebstahl zu verschärfen. Nach der Verbesserung der Prävention
durch das KfW-Programm zum Einbruchschutz legen wir nun auch im Strafrecht nach.
Erst kurz vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen, wo die Zahl der Einbrüche
besonders hoch ist, hat sich der Koalitionspartner in dieser Frage bewegt und
zugestimmt, Einbrüche in Privatwohnungen härter zu bestrafen und die Befugnisse
der Polizei zu verbessern. Die höhere Strafandrohung dient nicht nur der
Abschreckung, sondern soll der hohen Zahl von Verfahrenseinstellungen
entgegenwirken und den Verfolgungsdruck erhöhen. Zudem erweitern wir den Katalog
der Straftaten in der Strafprozessordnung, nach dem die Polizei nach
richterlichem Beschluss Verbindungsdaten der Tatverdächtigen auswerten kann.
Somit wird es leichter, die Bandenstrukturen der Täter aufzudecken. Dieses
Gesetz ist ein Bestandteil für mehr Sicherheit in Deutschland. Weitere sind die
beschlossene massive Steigerung an Polizisten, deren bessere technische
Ausstattung und das KfW-Förderprogramm zur besseren Eigensicherung gegen
Wohnungseibrüche.
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Wir wollen die Abschiebung vollziehbarer ausreisepflichtiger Ausländer
konsequenter durchsetzen, vor allem wenn von diesen Sicherheitsrisiken ausgehen.
Das ist nicht nur, aber auch ein Thema der inneren Sicherheit. Sie können
zukünftig nicht nur leichter in Abschiebehaft genommen, sondern auch
elektronisch überwacht werden. Fehlen Pässe zur Identitätsfeststellung, kann das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zukünftig Mobiltelefone von
Asylsuchenden auslesen. Damit geben wir den Behörden eine wichtige Befugnis an
die Hand. Außerdem dürfen sich Ausreisepflichtige nur noch im Bezirk einer
einzelnen Ausländerbehörde aufhalten, sofern sie über ihre Identität oder
Staatsangehörigkeit getäuscht oder ihre Mitwirkung bei der Rückführung
verweigert haben.
Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung
von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II).
Mit diesem Gesetz schaffen wir beschleunigte bundesrechtliche Planungs- und
Genehmigungsverfahren zum Hochwasserschutz. Das Maßnahmenbündel umfasst unter
anderem die Erleichterung und die Beschleunigung des Baus von
Hochwasserschutzanlagen, die Beschleunigung von Gerichtsverfahren gegen
genehmigte Maßnahmen oder die Schließung von Regelungslücken zur Verhinderung
und Vermeidung von Schäden durch Hochwasser. Bei der Pflicht zur Erneuerung von
Heizölheizungen fügen wir ein Wirtschaftlichkeitsgebot ein.
Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises.
Wir verabschieden in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Verbreitung
und Förderung der elektronischen Identitätsnachweisfunktion von
Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln. Wir wollen die
flächendeckende Nutzung durch neue Anwendungsfelder ausweiten und sehen vor,
dass die elektronische Funktion des Personalausweises automatisch aktiviert
wird. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt zu einer modernen digitalen Verwaltung
und vertrauenswürdigen IT-Infrastrukturen.
Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld.
Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir einen Auftrag des Koalitionsvertrages
um. Wir beschließen eine angemessene Entschädigung für Hinterbliebene, die einen
nahestehenden Menschen durch fremdverursachte Tötung verloren haben, wobei die
Höhe, wie bei Schmerzensgeldern allgemein, in das Ermessen der Gerichte gestellt
wird. Ausdrücklich soll dabei der Eindruck vermieden werden, dass durch
finanzielle Entschädigung Trauer und Leid in Geld aufgewogen werden könnten.
Vorstellung des Jahresberichts des Petitionsausschusses: Von Insolvenzrecht
bis Eltern-TÜV.
Mehr als 11.000 Petitionen gingen im Jahr 2016 beim Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages ein. Die Anliegen sind so vielfältig wie das Leben selbst.
Sie reichen von sozialen Themen wie Rente und Arbeitslosenhilfe über Lärmschutz,
Ausbau von Verkehrswegen bis zu Themen der inneren Sicherheit. Reichlich 40
Prozent konnten positiv für die Petenten erledigt werden. Auch aus dem Wahlkreis
Erzgebirge I hat sich eine Reihe von Petenten an den Ausschuss gewandt. Bis dato
gingen 160 Eingaben der Bürgerinnen und Bürger aus dem Erzgebirge ein. Einen
großen Erfolg konnte die Kreishandwerkerschaft aus dem Erzgebirge für sich
verbuchen. Denn die Petition zum Insolvenzrecht war Anstoß für eine
Gesetzesänderung bei der sogenannten Vorsatzanfechtung. Zahlungen im Rahmen von
Austauschgeschäften sind statt zehn Jahre nur noch 4 Jahre rückwirkend
anfechtbar.
Es gibt jedoch auch unter den eingegangenen Petitionen, die ein oder andere
kuriose Idee. Beispielsweise wollte ein Petent das Tragen von Jogginghosen in
der Öffentlichkeit verbieten, da er zum einen "der Verrohung der Geschmäcker
durch den Missgriff in die Kleiderkiste entgegenwirken" wolle und zum anderen
würden "Erkrankungen und/oder Blasenentzündungen vornehmlich zur kalten
Jahreszeit hinsichtlich des zu dünnen Beinkleides" zunehmen. Dieser Petition
konnten wir nicht stattgeben.
Einen ernsthaften Hintergrund hatte sicherlich die Eingabe eines Petenten, der
einen "Eltern-TÜV" forderte, um das Kindeswohl zu garantieren. Dafür sollten
Eltern alle zwei Jahre auf ihre Erziehungsfähigkeit geprüft werden. Darüber
hinaus sollte jedoch den Kindern ein Mikrochip eingepflanzt werden, um den
Aufenthaltsort immer bestimmen zu können. Auch dieser Petition konnten wir nicht
abhelfen.
Ich möchte jedem, der Rat oder Hilfe sucht, raten, dieses demokratische Mittel
der Petition zu nutzen. Die hohe Erfolgsquote spricht für die gute Arbeit des
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Bitte wenden Sie sich an das
Original! Private Onlineplattformen können keine Lösungen bieten, sie sammeln
lediglich Unterschriften. Diese sind für mich ganz klar Mogelpackungen!"
DRK Mittleres Erzgebirge in Berlin.
Am Donnerstag trafen Mitglieder des DRK Mittleres Erzgebirge zu einem Besuch im
Deutschen Bundestag ein. Bei einer Gesprächsrunde stellte Günter Baumann seine
Arbeit in Berlin vor und sprach über die aktuellen Sachthemen des Innen- und des
Petitionsausschusses. Außerdem stellte er die Gesetzesvorhaben der aktuellen
Sitzungswoche vor.
Berlin, am 19.05.2017
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