Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 15.05. - 19.05.2017

 

Weitere Weichenstellungen für Recht und Ordnung.

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Wohnungseinbruchsdiebstahl.

Alle 3 Minuten passiert in Deutschland ein Einbruch. In der Kriminalstatistik für 2016 waren 150.000 Einbrüche verzeichnet. Hinter der Statistik stehen Opfer, die durch das Eindringen in ihre Privatsphäre ein traumatisches Erlebnis davon getragen haben. Deshalb ist diese hohe Zahl völlig inakzeptabel. Die Unionsfraktion hat seit langem angestrebt, die Strafgesetze zum Wohnungseinbruchsdiebstahl zu verschärfen. Nach der Verbesserung der Prävention durch das KfW-Programm zum Einbruchschutz legen wir nun auch im Strafrecht nach. Erst kurz vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen, wo die Zahl der Einbrüche besonders hoch ist, hat sich der Koalitionspartner in dieser Frage bewegt und zugestimmt, Einbrüche in Privatwohnungen härter zu bestrafen und die Befugnisse der Polizei zu verbessern. Die höhere Strafandrohung dient nicht nur der Abschreckung, sondern soll der hohen Zahl von Verfahrenseinstellungen entgegenwirken und den Verfolgungsdruck erhöhen. Zudem erweitern wir den Katalog der Straftaten in der Strafprozessordnung, nach dem die Polizei nach richterlichem Beschluss Verbindungsdaten der Tatverdächtigen auswerten kann. Somit wird es leichter, die Bandenstrukturen der Täter aufzudecken. Dieses Gesetz ist ein Bestandteil für mehr Sicherheit in Deutschland. Weitere sind die beschlossene massive Steigerung an Polizisten, deren bessere technische Ausstattung und das KfW-Förderprogramm zur besseren Eigensicherung gegen Wohnungseibrüche.

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Wir wollen die Abschiebung vollziehbarer ausreisepflichtiger Ausländer konsequenter durchsetzen, vor allem wenn von diesen Sicherheitsrisiken ausgehen. Das ist nicht nur, aber auch ein Thema der inneren Sicherheit. Sie können zukünftig nicht nur leichter in Abschiebehaft genommen, sondern auch elektronisch überwacht werden. Fehlen Pässe zur Identitätsfeststellung, kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zukünftig Mobiltelefone von Asylsuchenden auslesen. Damit geben wir den Behörden eine wichtige Befugnis an die Hand. Außerdem dürfen sich Ausreisepflichtige nur noch im Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde aufhalten, sofern sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht oder ihre Mitwirkung bei der Rückführung verweigert haben.

Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung
von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II).

Mit diesem Gesetz schaffen wir beschleunigte bundesrechtliche Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Hochwasserschutz. Das Maßnahmenbündel umfasst unter anderem die Erleichterung und die Beschleunigung des Baus von Hochwasserschutzanlagen, die Beschleunigung von Gerichtsverfahren gegen genehmigte Maßnahmen oder die Schließung von Regelungslücken zur Verhinderung und Vermeidung von Schäden durch Hochwasser. Bei der Pflicht zur Erneuerung von Heizölheizungen fügen wir ein Wirtschaftlichkeitsgebot ein.

Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises.
Wir verabschieden in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz zur Verbreitung und Förderung der elektronischen Identitätsnachweisfunktion von Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln. Wir wollen die flächendeckende Nutzung durch neue Anwendungsfelder ausweiten und sehen vor, dass die elektronische Funktion des Personalausweises automatisch aktiviert wird. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt zu einer modernen digitalen Verwaltung und vertrauenswürdigen IT-Infrastrukturen.

Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld.
Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir einen Auftrag des Koalitionsvertrages um. Wir beschließen eine angemessene Entschädigung für Hinterbliebene, die einen nahestehenden Menschen durch fremdverursachte Tötung verloren haben, wobei die Höhe, wie bei Schmerzensgeldern allgemein, in das Ermessen der Gerichte gestellt wird. Ausdrücklich soll dabei der Eindruck vermieden werden, dass durch finanzielle Entschädigung Trauer und Leid in Geld aufgewogen werden könnten.

Vorstellung des Jahresberichts des Petitionsausschusses: Von Insolvenzrecht bis Eltern-TÜV.
Mehr als 11.000 Petitionen gingen im Jahr 2016 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein. Die Anliegen sind so vielfältig wie das Leben selbst. Sie reichen von sozialen Themen wie Rente und Arbeitslosenhilfe über Lärmschutz, Ausbau von Verkehrswegen bis zu Themen der inneren Sicherheit. Reichlich 40 Prozent konnten positiv für die Petenten erledigt werden. Auch aus dem Wahlkreis Erzgebirge I hat sich eine Reihe von Petenten an den Ausschuss gewandt. Bis dato gingen 160 Eingaben der Bürgerinnen und Bürger aus dem Erzgebirge ein. Einen großen Erfolg konnte die Kreishandwerkerschaft aus dem Erzgebirge für sich verbuchen. Denn die Petition zum Insolvenzrecht war Anstoß für eine Gesetzesänderung bei der sogenannten Vorsatzanfechtung. Zahlungen im Rahmen von Austauschgeschäften sind statt zehn Jahre nur noch 4 Jahre rückwirkend anfechtbar.

Es gibt jedoch auch unter den eingegangenen Petitionen, die ein oder andere kuriose Idee. Beispielsweise wollte ein Petent das Tragen von Jogginghosen in der Öffentlichkeit verbieten, da er zum einen "der Verrohung der Geschmäcker durch den Missgriff in die Kleiderkiste entgegenwirken" wolle und zum anderen würden "Erkrankungen und/oder Blasenentzündungen vornehmlich zur kalten Jahreszeit hinsichtlich des zu dünnen Beinkleides" zunehmen. Dieser Petition konnten wir nicht stattgeben.

Einen ernsthaften Hintergrund hatte sicherlich die Eingabe eines Petenten, der einen "Eltern-TÜV" forderte, um das Kindeswohl zu garantieren. Dafür sollten Eltern alle zwei Jahre auf ihre Erziehungsfähigkeit geprüft werden. Darüber hinaus sollte jedoch den Kindern ein Mikrochip eingepflanzt werden, um den Aufenthaltsort immer bestimmen zu können. Auch dieser Petition konnten wir nicht abhelfen.

Ich möchte jedem, der Rat oder Hilfe sucht, raten, dieses demokratische Mittel der Petition zu nutzen. Die hohe Erfolgsquote spricht für die gute Arbeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Bitte wenden Sie sich an das Original! Private Onlineplattformen können keine Lösungen bieten, sie sammeln lediglich Unterschriften. Diese sind für mich ganz klar Mogelpackungen!"

DRK Mittleres Erzgebirge in Berlin.
Am Donnerstag trafen Mitglieder des DRK Mittleres Erzgebirge zu einem Besuch im Deutschen Bundestag ein. Bei einer Gesprächsrunde stellte Günter Baumann seine Arbeit in Berlin vor und sprach über die aktuellen Sachthemen des Innen- und des Petitionsausschusses. Außerdem stellte er die Gesetzesvorhaben der aktuellen Sitzungswoche vor.

 

Berlin, am 19.05.2017