Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In dieser Sitzungswoche, 15.-19.6.09, standen im Hinblick auf das Ende dieser
Wahlperiode besonders viele Gesetze zur Verabschiedung an. Im Anschluss möchte
ich 3 näher erläutern.
Mit der 2./3. Lesung wurde das Bürgerentlastungsgesetz auf den Weg
gebracht. Hierdurch werden ab 2010 die Krankenkassenbeiträge voll von der Steuer
absetzbar sein. Somit bleiben den Beschäftigten jedes Jahr einige hundert Euro
mehr übrig. Dies ist ein wichtiger Schritt zu dem erklärten Ziel: Mehr Netto vom
Brutto.
Nach derzeitiger Rechtslage ist der mutmaßliche Wille des Patienten zwar
beachtlich, aber nicht in jedem Fall verbindlich. Diese Lücke soll nun die
Neuregelung der Patientenverfügung schließen. Es lagen 3
interfraktionelle Gesetzentwürfe vor. In namentlichen Abstimmungen wurde
mehrheitlich für die Regelung gestimmt, die dem schriftlich verfügten
Patientenwillen den Vorrang einräumt. Dies bedeutet, dass eine
Patientenverfügung in Schriftform unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung
verbindlich ist. Der Betreuer hat zu prüfen ob diese Verfügung auf die aktuelle
Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Fehlt eine schriftliche Verfügung,
ist wie bisher auf den mutmaßlichen Willen des Patienten abzustellen.
Außerdem wurde in namentlicher Abstimmung über die Bekämpfung der
Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen abgestimmt. Dies soll den Zugang
für deutsche Nutzer auf kinderpornografische Internetseiten erschweren. Darüber
hinaus werden Provider verpflichtet derartige Webseiten zu sperren. Ein
fünfköpfiges Expertengremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten soll die
Sperrliste des Bundeskriminalamtes überwachen und gegebenenfalls auch
Internetseiten wieder von dieser Liste löschen.
Kommentar:
„In dieser Woche wurde auch die Verschärfung und bessere Kontrolle des
Waffenrechts beschlossen. Am Montag fand hierzu eine öffentliche Anhörung
mit Experten statt, die die Vorschläge unterstützten. Am Rande des Plenums
diskutierte ich mit Mitgliedern des Präsidiums des sächsischen Jagdverbandes und
des sächsischen Schützenverbandes über die beschlossenen Veränderungen. Konsens
herrschte darüber, die öffentliche Sicherheit weiter zu verbessern, aber dabei
auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsbedürfnis und den Interessen
von Schützen und Jägern zu achten. Bereits vor diesen Änderungen besaß
Deutschland eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Trotzdem sollte uns
allen bewusst sein, dass Tragödien (wie Winnenden) auch durch noch so perfekte
Gesetze nicht völlig ausgeschlossen werden können.“
Berlin, am 19.06.2009