Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 15.06. - 19.06.2015
Denkmalschutz-Sonderprogramm V bewilligt Mittel für Projekte des
Erzgebirgskreises.
Bundesmittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm-V - Verlängerung wurden am
17.06.2015 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bewilligt. In meinem
Wahlkreis werden nunmehr auch durch meine Unterstützung folgende Maßnahmen
Bundesmittel zum Denkmalsschutz erhalten: Zum einen das Herrenhaus Auerhammer,
das mit 103.000 € für den Innenausbau rechnen kann. Zum anderen die
Friedenskirche Aue-Zelle, die bereits im letzten Jahrzehnt umfangreiche
Sanierungsarbeiten, auch dank finanzieller Mittel des Bundesprogramms,
realisieren konnte, erhält 65.000 € aus dem Topf. Das dritte Projekt aus dem
Wahlkreis ist der Herrenhof des Eisenwerkes Erla-Schwarzenberg, der mit einer
Fördersumme von 149.000 € bedacht wird.
Bundespolizeipräsident Dr. Romann berichtet.
Im Rahmen der Arbeitsgruppensitzung der Innenpolitiker der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion berichtete der Bundespolizeipräsident Dr. Romann von
den polizeilichen Absicherungsmaßnahmen des G7-Gipfels. Im Zuge des Gipfels
wurden zeitweise mobile Grenzkontrollen insbesondere an den Grenzen zwischen
Bayern und Österreich und zwischen Sachsen und Tschechien bzw. Polen
durchgeführt. Hierbei wurden zahlreiche Deliktvergehen festgestellt. Die
Innenpolitiker diskutierten mit Dr. Romann über weitere Maßnahmen.
Mehr Geld für Familien –
Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des
Kinderzuschlags.
Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des
Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde ein weiterer Anstieg der verfügbaren
Einkommen beschlossen. Außerdem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
angehoben. Und auch eine weitere berechtigte Forderung der Union kann endlich
umgesetzt werden: Mit diesem Gesetz bauen wir die kalte Progression ab 2016 ab.
Die Regelungen im Detail: Der steuerliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2015 um
118 auf 8.472 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 auf dann 8.652 Euro erhöht.
Familien profitieren zudem von der Erhöhung der Kinderfreibeträge. Der
verfassungsgemäß gebotene Kinderfreibetrag wird für 2015 um 144 Euro und für
2016 um weitere 96 Euro erhöht, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen.
Darüber hinaus wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 um 4 Euro und
2016 um weitere 2 Euro pro Monat und Kind erhöht. Außerdem wird im kommenden
Jahr der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf dann 160 Euro monatlich
angehoben. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird 2015 um 600 Euro
auf 1.908 Euro angehoben. Zudem wird er für jedes weitere im Haushalt lebende
Kind um 240 Euro aufgestockt.
Palliativmedizin und Versorgung mit Hospizplätzen ausbauen.
Die richtige Antwort auf die Angst vor einem qualvollen Tod ist der Ausbau
der Hospiz- und Palliativversorgung. Mit dem in erster Lesung eingebrachten
Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland soll
unser Ziel eines flächendeckenden Angebots, damit alle Menschen dort, wo sie die
letzte Phase des Lebens verbringen, ihre Lebensqualität verbessern und dabei
umfassende Unterstützung finden können, erreicht werden.
Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es heute noch an
ausreichenden Angeboten. Diese "weißen Flecken" wollen wir beseitigen. Deswegen
werden wir die Hospizarbeit finanziell besser fördern. Und mit gezielten
finanziellen Anreizen wird die ambulante Palliativversorgung gestärkt.
Besonders wichtig ist uns die Stärkung der Sterbebegleitung in den
Pflegeeinrichtungen. Viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort.
Um ihnen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot in der letzten Lebensphase zu
ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten
kooperieren. Zudem soll es künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und
Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von
Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung geben.
Verlängerung von Bundeswehrauslandseinsätzen.
In namentlichen Abstimmungen wurden am Freitag außerdem folgende Einsätze
verlängert: Zum einen stimmten die Abgeordneten für die Verlängerung der
Beteiligung deutscher Soldaten am Mandat KFOR. Damit leisten wir einen
wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im Kosovo und in der gesamten
Region.
Außerdem wird mit Zustimmung der Parlamentarier das Mandat unter Beibehaltung
der personellen Obergrenze von 150 deutschen Soldaten bis zum 30. Juni 2016 in
Mali verlängert. Kernaufgabe der Mission MINUSMA ist die Stabilisierung
wichtiger Bevölkerungszentren in Mali und die Unterstützung der staatlichen
Autorität im ganzen Land.
Ferner erhielt der Antrag der Bundesregierung Unterstützung, die Beteiligung
deutscher Soldaten an der Mission UNIFIL unter Beibehaltung der personellen
Obergrenze von 300 Soldaten bis zum 30. Juni 2016 zu verlängern. Die Mission
UNIFIL ist für die Stabilität im Nahen Osten von großer Bedeutung, denn die Lage
in der Region wird vom Syrien-Konflikt und den IS-Terrormilizen bedroht.
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention.
Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und
beschlossen haben, werden den verantwortlichen Akteuren mehr Möglichkeiten
eröffnet, gemeinsam eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebensbedingungen
zu unterstützen. Im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie wird die
Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in der
Gesundheitsförderung und Prävention verbessert. Weitere Schwerpunkte des
Gesetzes sind die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und die
präventionsorientierte Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchungen bei
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Berlin, am 19.06.2015
![]() |