Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 15.06. - 19.06.2015

 

Denkmalschutz-Sonderprogramm V bewilligt Mittel für Projekte des Erzgebirgskreises.
Bundesmittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm-V - Verlängerung wurden am 17.06.2015 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bewilligt. In meinem Wahlkreis werden nunmehr auch durch meine Unterstützung folgende Maßnahmen Bundesmittel zum Denkmalsschutz erhalten: Zum einen das Herrenhaus Auerhammer, das mit 103.000 € für den Innenausbau rechnen kann. Zum anderen die Friedenskirche Aue-Zelle, die bereits im letzten Jahrzehnt umfangreiche Sanierungsarbeiten, auch dank finanzieller Mittel des Bundesprogramms, realisieren konnte, erhält 65.000 € aus dem Topf. Das dritte Projekt aus dem Wahlkreis ist der Herrenhof des Eisenwerkes Erla-Schwarzenberg, der mit einer Fördersumme von 149.000 € bedacht wird.

Bundespolizeipräsident Dr. Romann berichtet.
Im Rahmen der Arbeitsgruppensitzung der Innenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion berichtete der Bundespolizeipräsident Dr. Romann von den polizeilichen Absicherungsmaßnahmen des G7-Gipfels. Im Zuge des Gipfels wurden zeitweise mobile Grenzkontrollen insbesondere an den Grenzen zwischen Bayern und Österreich und zwischen Sachsen und Tschechien bzw. Polen durchgeführt. Hierbei wurden zahlreiche Deliktvergehen festgestellt. Die Innenpolitiker diskutierten mit Dr. Romann über weitere Maßnahmen.

Mehr Geld für Familien –
Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags.

Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags wurde ein weiterer Anstieg der verfügbaren Einkommen beschlossen. Außerdem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben. Und auch eine weitere berechtigte Forderung der Union kann endlich umgesetzt werden: Mit diesem Gesetz bauen wir die kalte Progression ab 2016 ab. Die Regelungen im Detail: Der steuerliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2015 um 118 auf 8.472 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 auf dann 8.652 Euro erhöht.

Familien profitieren zudem von der Erhöhung der Kinderfreibeträge. Der verfassungsgemäß gebotene Kinderfreibetrag wird für 2015 um 144 Euro und für 2016 um weitere 96 Euro erhöht, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Darüber hinaus wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 um 4 Euro und 2016 um weitere 2 Euro pro Monat und Kind erhöht. Außerdem wird im kommenden Jahr der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf dann 160 Euro monatlich angehoben. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zudem wird er für jedes weitere im Haushalt lebende Kind um 240 Euro aufgestockt.

Palliativmedizin und Versorgung mit Hospizplätzen ausbauen.
Die richtige Antwort auf die Angst vor einem qualvollen Tod ist der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Mit dem in erster Lesung eingebrachten Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland soll unser Ziel eines flächendeckenden Angebots, damit alle Menschen dort, wo sie die letzte Phase des Lebens verbringen, ihre Lebensqualität verbessern und dabei umfassende Unterstützung finden können, erreicht werden.
Insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen fehlt es heute noch an ausreichenden Angeboten. Diese "weißen Flecken" wollen wir beseitigen. Deswegen werden wir die Hospizarbeit finanziell besser fördern. Und mit gezielten finanziellen Anreizen wird die ambulante Palliativversorgung gestärkt.

Besonders wichtig ist uns die Stärkung der Sterbebegleitung in den Pflegeeinrichtungen. Viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Um ihnen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot in der letzten Lebensphase zu ermöglichen, sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Zudem soll es künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung geben.

Verlängerung von Bundeswehrauslandseinsätzen.
In namentlichen Abstimmungen wurden am Freitag außerdem folgende Einsätze verlängert: Zum einen stimmten die Abgeordneten für die Verlängerung der Beteiligung deutscher Soldaten am Mandat KFOR. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität im Kosovo und in der gesamten Region.
Außerdem wird mit Zustimmung der Parlamentarier das Mandat unter Beibehaltung der personellen Obergrenze von 150 deutschen Soldaten bis zum 30. Juni 2016 in Mali verlängert. Kernaufgabe der Mission MINUSMA ist die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren in Mali und die Unterstützung der staatlichen Autorität im ganzen Land.
Ferner erhielt der Antrag der Bundesregierung Unterstützung, die Beteiligung deutscher Soldaten an der Mission UNIFIL unter Beibehaltung der personellen Obergrenze von 300 Soldaten bis zum 30. Juni 2016 zu verlängern. Die Mission UNIFIL ist für die Stabilität im Nahen Osten von großer Bedeutung, denn die Lage in der Region wird vom Syrien-Konflikt und den IS-Terrormilizen bedroht.

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention.
Mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen haben, werden den verantwortlichen Akteuren mehr Möglichkeiten eröffnet, gemeinsam eine gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebensbedingungen zu unterstützen. Im Rahmen der nationalen Präventionsstrategie wird die Zusammenarbeit auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene in der Gesundheitsförderung und Prävention verbessert. Weitere Schwerpunkte des Gesetzes sind die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung und die präventionsorientierte Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

 

Berlin, am 19.06.2015