Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Wappen des Erzgebirgskreises ziert die Sächsische Landesvertretung in Berlin
Unter dem Motto „Sächsische Regionen. Ein Aufhänger für Berlin.“ kamen die
Kommunalchefs der 10 Landkreise und der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz mit
den Wappen der Landkreise bzw. Städte nach Berlin. Die Porzellantafeln zieren
nunmehr die Wände des sogenannten Sachsenkellers der Landesvertretung des
Freistaates beim Bund. Das Wappen unseres Erzgebirgskreises, das Landrat Frank
Vogel persönlich aufhängte, ist nicht nur ein schöner Blickfang, sondern auch
Werbeträger für unsere Region.
Im Plenum des Deutschen Bundestages stellte der Wirtschaftsminister Dr. Philipp
Rößler in einer Regierungserklärung den Jahreswirtschaftsbericht vor. Nach einer
positiven Entwicklung im Jahr 2011 wird erwartet, dass sich der positive Trend
am Arbeitsmarkt 2012 fortsetzen wird.
Mit dem Antrag die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern, zielt
die Koalition darauf ab die Zahl der Verkehrstoten und Schwerst- und
Schwerverletzten auf Deutschlands Straßen weiter zu senken. Hierzu sollen u.a.
die Chancen eines Einsatzes von sogenannten „Alkolocks“ (elektronische
atem-alkoholsensitive Wegfahrsprerren) bei alkoholauffällig gewordenen
Verkehrsteilnehmern geprüft werden, das freiwillige Tragen von Fahrradhelmen
insbesondere bei Kindern durch Aufklärung gefördert werden, die
Verkehrssicherheit auf Landstraßen erhöht werden und der Einsatz von
Rüttelstreifen auf Autobahnen intensiviert werden.
In 2./3. Lesung wurde das Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes, des
Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
verabschiedet. Mit der Änderung des Düngegesetzes wird die rechtliche Grundlage
für die Verkehrsfähigkeit von Düngemitteln aus anderen Mitgliedstaaten der EU in
Deutschland geschaffen. Zur Wahrung des bestehenden Schutzniveaus müssen auch
Düngemittel aus anderen Mitgliedstaaten den Anforderungen zum Schutz vor
Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder den Naturhaushalt genügen.
Die maßgeblichen EU-Richtlinien für das Inverkehrbringen von Saatgut, von
Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Pflanzen- und Gemüsearten sowie von
Erhaltungssaatgutmischungen sehen u. a. Vorgaben zur regionalen Herkunft des
Saatgutes, zu Saatgutmengen und spezielle Aufzeichnungspflichten für
Saatguterzeuger vor. Mit der Änderung des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches werden Strafbewehrungen in Wortlaut und Gewichtigkeit
angepasst.
Meine nächsten Bürgersprechtage finden zum einen am 31. Januar 2012 in meinem
Auer Bürgerbüro von 10.00 - 16.00 Uhr und zum anderen am 2. Februar 2012 in
meinem Marienberger Büro von 9.00 - 14.00 Uhr statt. Anmeldungen für Aue bitte
unter 03771/259354 und für Marienberg unter 03735/769070.
Berlin, am 20.01.2012