Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In dieser Sitzungswoche vom 16.-20.03.09 stand im Mittelpunkt der Beratungen in
den Ausschüssen und auf Verlangen der Großen Koalition in einer Aktuellen Stunde
im Plenum der Amoklauf von Winnenden. Die Abgeordneten diskutierten
fraktionsübergreifend über verschiedenste Möglichkeiten derartige Ereignisse in
Zukunft möglichst auszuschließen.
Abschließend in 2./3. Lesung wurde das 2. Gesetz zur Änderung des
Tierschutzgesetzes beraten. Durch die Annahme des Gesetzes wird es zukünftig
Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen geben. Damit
soll sichergestellt werden, dass nur solche Haltungseinrichtungen Verwendung
finden, die tiergerecht sind. Hierdurch wird es auch auf Ebene der
Veterinärbehörden und der Wirtschaft zu Entlastungen kommen.
Unschuldige Opfer vorsätzlich tätlicher Angriffe erhalten in Deutschland zum
Ausgleich gesundheitlicher und wirtschaftlicher Folgen der Schädigung
Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz.
Anspruchsberechtigt sind derzeit deutsche Staatsangehörige, wenn die Straftat
gegen sie im Inland begangen wurde. In 1. Lesung debattierten die Abgeordneten
darüber, dass diese Leistungen auf Gewalttaten, die im Ausland an deutschen
Staatsbürgern verübt werden, zu erweitern sind.
Außerdem wurde in 1. Lesung das Gesetz zur Angemessenheit der
Vorstandsvergütung von CDU/CSU und SPD eingebracht. Der Aufsichtsrat eines
Unternehmens soll demnach mehr Verantwortung für die Bezahlung der
Vorstandsmitglieder erhalten. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass kurzfristig
ausgerichtete Vergütungsinstrumente das nachhaltige Wachstum von Unternehmen
gefährden kann. Eine auf Langfristigkeit ausgelegte Unternehmensführung soll
gestärkt werden, indem u.a. Aktienoptionen erst nach 4 und nicht wie bisher nach
2 Jahren eingelöst werden können und Aufsichtsräte künftig leichter
Vorstandsbezüge herabsetzten können, um dadurch sicherzustellen, dass sich die
Vorstandsvergütung nicht von der negativen Entwicklung des Unternehmens
abkoppeln kann.
Mein Kommentar zur Gesetzesvorlage der Pendlerpauschale
„Nach dem Amoklauf in Erfurt 2002 haben wir im Deutschen Bundestag das
Waffenrecht verschärft. Jetzt müssen wir feststellen, dass man mit Gesetzen
nicht alles regeln kann. Ein Verbot aller Waffen in Privathänden, z.B. bei
Sportschützen und Jägern, wäre zu kurz gedacht und würde meist die Falschen
treffen. Unsere Ansätze müssen sein, die Einhaltung des Waffenrechts stärker zu
kontrollieren und noch mehr Augenmerk auf die Erziehung unserer Kinder und
Jugendlichen, sowohl im Elternhaus, als auch in der Schule zu legen.“
Berlin, am 20.03.2009
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