Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

In dieser Sitzungswoche vom 16.-20.03.09 stand im Mittelpunkt der Beratungen in den Ausschüssen und auf Verlangen der Großen Koalition in einer Aktuellen Stunde im Plenum der Amoklauf von Winnenden. Die Abgeordneten diskutierten fraktionsübergreifend über verschiedenste Möglichkeiten derartige Ereignisse in Zukunft möglichst auszuschließen.

Abschließend in 2./3. Lesung wurde das 2. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes beraten. Durch die Annahme des Gesetzes wird es zukünftig Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen geben. Damit soll sichergestellt werden, dass nur solche Haltungseinrichtungen Verwendung finden, die tiergerecht sind. Hierdurch wird es auch auf Ebene der Veterinärbehörden und der Wirtschaft zu Entlastungen kommen.

Unschuldige Opfer vorsätzlich tätlicher Angriffe erhalten in Deutschland zum Ausgleich gesundheitlicher und wirtschaftlicher Folgen der Schädigung Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Anspruchsberechtigt sind derzeit deutsche Staatsangehörige, wenn die Straftat gegen sie im Inland begangen wurde. In 1. Lesung debattierten die Abgeordneten darüber, dass diese Leistungen auf Gewalttaten, die im Ausland an deutschen Staatsbürgern verübt werden, zu erweitern sind.

Außerdem wurde in 1. Lesung das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung von CDU/CSU und SPD eingebracht. Der Aufsichtsrat eines Unternehmens soll demnach mehr Verantwortung für die Bezahlung der Vorstandsmitglieder erhalten. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass kurzfristig ausgerichtete Vergütungsinstrumente das nachhaltige Wachstum von Unternehmen gefährden kann. Eine auf Langfristigkeit ausgelegte Unternehmensführung soll gestärkt werden, indem u.a. Aktienoptionen erst nach 4 und nicht wie bisher nach 2 Jahren eingelöst werden können und Aufsichtsräte künftig leichter Vorstandsbezüge herabsetzten können, um dadurch sicherzustellen, dass sich die Vorstandsvergütung nicht von der negativen Entwicklung des Unternehmens abkoppeln kann.



Mein Kommentar zur Gesetzesvorlage der Pendlerpauschale

„Nach dem Amoklauf in Erfurt 2002 haben wir im Deutschen Bundestag das Waffenrecht verschärft. Jetzt müssen wir feststellen, dass man mit Gesetzen nicht alles regeln kann. Ein Verbot aller Waffen in Privathänden, z.B. bei Sportschützen und Jägern, wäre zu kurz gedacht und würde meist die Falschen treffen. Unsere Ansätze müssen sein, die Einhaltung des Waffenrechts stärker zu kontrollieren und noch mehr Augenmerk auf die Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen, sowohl im Elternhaus, als auch in der Schule zu legen.“

 

Berlin, am 20.03.2009

 


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