Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 16.03. - 20.03.2015
Der 18. März 1990 – Meilenstein auf dem Weg zur Einheit in Freiheit.
Vereinbarte Debatte anlässlich der ersten freien Volkskammerwahl in der
ehemaligen DDR am 18. März 1990.
Am 18. März 1990 - vor genau 25 Jahren - konnten die Bürger der DDR zum ersten
und einzigen Mal ihre Volkskammerabgeordneten frei wählen. Und sie machten in
beeindruckender Weise Gebrauch: Mit einer Wahlbeteiligung von mehr als 93
Prozent war dies ein klares Zeichen für die Demokratie und für die Einheit in
Freiheit - dem Ziel, das CDU und CSU seit der Kanzlerschaft Konrad Adenauers im
Gegensatz zu vielen anderen nie aufgegeben hatten.
Es gibt kaum einen besseren Ort als das Plenum des Deutschen Bundestags, um die
freie Volkskammerwahl vor 25 Jahren zu würdigen. Deshalb erinnerten die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Rahmen einer vereinbarten Debatte am
Mittwoch an diesen Höhepunkt der friedlichen Revolution in der DDR. Nach der
Plenardebatte lud die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Zeitzeugen zu einem Symposium
um die damalige Situation zu würdigen.
1989/90 waren Jahre, die geprägt waren von dem wachsenden Selbstbewusstsein der
Menschen in der DDR, die sich nicht länger durch die Staatspartei SED gängeln,
bevormunden und beherrschen lassen wollten. Neben der Klarstellung "Wir sind das
Volk" wollte dieses Volk auch keine Zweifel mehr über die Gestaltung seiner
Zukunft aufkommen lassen und stimmte mit großer Mehrheit für den Grundsatz "Nie
wieder Sozialismus". Der Wunsch der Menschen, eine Wiedervereinigung rasch zu
erreichen, brach sich Bahn. Im Herbst des denkwürdigen Jahres 1990 erfüllte sich
mit der Wiedervereinigung die Hoffnung der Deutschen in Ost und West.
Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen
Rat am 19./20. März 2015 in Brüssel.
Im Mittelpunkt des Europäischen Rates wird die geplante Energieunion stehen.
Neben Fragen der Versorgungssicherheit sollen hierbei auch Aspekte wie die
Energieeffizienz und erneuerbare Energien angesprochen werden. Zudem sollen
aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen diskutiert werden. Aufgrund der
ungeklärten Nachhaltigkeit der Minsker Waffenstillstandsvereinbarungen stehen
darüber hinaus auch die Lage in der Ukraine und die Beziehungen zu Russland auf
der Tagesordnung. Ebenso soll ein Ausblick auf den Gipfel zur Östlichen
Partnerschaft, der am 22. Mai 2015 in Riga stattfindet, gegeben werden.
Im Hinblick auf den EU-Gipfel bekräftigte die Bundeskanzlerin Angela Merkel,
dass Athen seine Zusagen einhalten müsse.
Mehr Cyber-Sicherheit für den Standort Deutschland. Gesetz zur Erhöhung der
Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz).
Das Netz ist anfällig: Angriffe von Hackern und Cyber-Spionen verursachen
nicht nur wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe, sie zerstören auch das
Vertrauen der Nutzer. Mehr Sicherheit der IT-Systeme ist daher ein wichtiges
Anliegen der Koalition. Deshalb wurde in erster Lesung das sogenannte
IT-Sicherheitsgesetz im Plenum beraten. Künftig müssen Betreiber von kritischen
Infrastrukturen wie Wasserwerke, Stromversorger oder Gesundheitseinrichtungen
IT-Mindeststandards erfüllen. Fällt dort die Infrastruktur aus, könnte dies
weitreichende Folgen haben.
Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des
Deutschen Bundestages.
In 2./3. Lesung wurde die Umsetzung unserer Schlussfolgerungen aus dem
NSU-Untersuchungsausschuss beschlossen. Insbesondere geht es um die Möglichkeit
des Generalbundesanwaltes die Ermittlungen in Zukunft einfacher an sich ziehen
zu können. Auch wird sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt bei
entsprechenden Anzeichen für seine Zuständigkeit früher in die Ermittlungen
einbezogen wird. Schließlich sind menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei
der Strafzumessung zu berücksichtigen.
Investitionsoffensive und Unterstützung der Kommunen.
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage und der hohen Steuereinnahmen ist
es möglich zusätzlich zum Bundeshaushalt Finanzmittel zu vergeben. Diese
außerplanmäßigen 10 Milliarden Euro sind für Investitionen in den Jahren
2016-2018. 7 Mrd. Euro werden für öffentliche Verkehrsinfrastruktur, digitale
Infrastruktur, den Hochwasserschutz bereitgestellt. Daneben werden 3 Mrd. Euro
für investive Zwecke zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus setzt die Koalition
ein deutliches Signal zur weiteren Unterstützung der Kommunen mit zusätzlichen 5
Mrd. Euro in den kommenden Jahren.
Berlin, am 20.03.2015
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