Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 16.03. - 20.03.2015

 

Der 18. März 1990 – Meilenstein auf dem Weg zur Einheit in Freiheit.
Vereinbarte Debatte anlässlich der ersten freien Volkskammerwahl in der ehemaligen DDR am 18. März 1990.

Am 18. März 1990 - vor genau 25 Jahren - konnten die Bürger der DDR zum ersten und einzigen Mal ihre Volkskammerabgeordneten frei wählen. Und sie machten in beeindruckender Weise Gebrauch: Mit einer Wahlbeteiligung von mehr als 93 Prozent war dies ein klares Zeichen für die Demokratie und für die Einheit in Freiheit - dem Ziel, das CDU und CSU seit der Kanzlerschaft Konrad Adenauers im Gegensatz zu vielen anderen nie aufgegeben hatten.
Es gibt kaum einen besseren Ort als das Plenum des Deutschen Bundestags, um die freie Volkskammerwahl vor 25 Jahren zu würdigen. Deshalb erinnerten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Rahmen einer vereinbarten Debatte am Mittwoch an diesen Höhepunkt der friedlichen Revolution in der DDR. Nach der Plenardebatte lud die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Zeitzeugen zu einem Symposium um die damalige Situation zu würdigen.
1989/90 waren Jahre, die geprägt waren von dem wachsenden Selbstbewusstsein der Menschen in der DDR, die sich nicht länger durch die Staatspartei SED gängeln, bevormunden und beherrschen lassen wollten. Neben der Klarstellung "Wir sind das Volk" wollte dieses Volk auch keine Zweifel mehr über die Gestaltung seiner Zukunft aufkommen lassen und stimmte mit großer Mehrheit für den Grundsatz "Nie wieder Sozialismus". Der Wunsch der Menschen, eine Wiedervereinigung rasch zu erreichen, brach sich Bahn. Im Herbst des denkwürdigen Jahres 1990 erfüllte sich mit der Wiedervereinigung die Hoffnung der Deutschen in Ost und West.

Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zum Europäischen Rat am 19./20. März 2015 in Brüssel.
Im Mittelpunkt des Europäischen Rates wird die geplante Energieunion stehen. Neben Fragen der Versorgungssicherheit sollen hierbei auch Aspekte wie die Energieeffizienz und erneuerbare Energien angesprochen werden. Zudem sollen aktuelle wirtschaftspolitische Fragestellungen diskutiert werden. Aufgrund der ungeklärten Nachhaltigkeit der Minsker Waffenstillstandsvereinbarungen stehen darüber hinaus auch die Lage in der Ukraine und die Beziehungen zu Russland auf der Tagesordnung. Ebenso soll ein Ausblick auf den Gipfel zur Östlichen Partnerschaft, der am 22. Mai 2015 in Riga stattfindet, gegeben werden.
Im Hinblick auf den EU-Gipfel bekräftigte die Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass Athen seine Zusagen einhalten müsse.

Mehr Cyber-Sicherheit für den Standort Deutschland. Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz).
Das Netz ist anfällig: Angriffe von Hackern und Cyber-Spionen verursachen nicht nur wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe, sie zerstören auch das Vertrauen der Nutzer. Mehr Sicherheit der IT-Systeme ist daher ein wichtiges Anliegen der Koalition. Deshalb wurde in erster Lesung das sogenannte IT-Sicherheitsgesetz im Plenum beraten. Künftig müssen Betreiber von kritischen Infrastrukturen wie Wasserwerke, Stromversorger oder Gesundheitseinrichtungen IT-Mindeststandards erfüllen. Fällt dort die Infrastruktur aus, könnte dies weitreichende Folgen haben.

Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages.
In 2./3. Lesung wurde die Umsetzung unserer Schlussfolgerungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss beschlossen. Insbesondere geht es um die Möglichkeit des Generalbundesanwaltes die Ermittlungen in Zukunft einfacher an sich ziehen zu können. Auch wird sichergestellt, dass der Generalbundesanwalt bei entsprechenden Anzeichen für seine Zuständigkeit früher in die Ermittlungen einbezogen wird. Schließlich sind menschenverachtende Beweggründe und Ziele bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Investitionsoffensive und Unterstützung der Kommunen.
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage und der hohen Steuereinnahmen ist es möglich zusätzlich zum Bundeshaushalt Finanzmittel zu vergeben. Diese außerplanmäßigen 10 Milliarden Euro sind für Investitionen in den Jahren 2016-2018. 7 Mrd. Euro werden für öffentliche Verkehrsinfrastruktur, digitale Infrastruktur, den Hochwasserschutz bereitgestellt. Daneben werden 3 Mrd. Euro für investive Zwecke zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus setzt die Koalition ein deutliches Signal zur weiteren Unterstützung der Kommunen mit zusätzlichen 5 Mrd. Euro in den kommenden Jahren.

 

Berlin, am 20.03.2015