Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Mit Beginn der neuen Wahlperiode möchte ich Sie gern wieder über die politischen
Themen am Ende einer jeden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages informieren.
Wahl der Kanzlerin, Vereidigung der Regierung
Am Dienstag wurde im Plenum des Deutschen Bundestages die Kanzlerin in geheimer
Wahl mit 462 Ja-Stimmen gewählt. In der ersten Wahlphase braucht der
Kanzlerkandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also
mindestens eine Stimme mehr als die Stimmen der Hälfte des Parlaments. Man
spricht hier auch von der sogenannten Kanzlermehrheit. Der neue Bundestag zählt
631 Mitglieder, der Kanzler müsste also mindestens 316 Stimmen auf sich
vereinigen, um gewählt zu werden.
Nach der Wahl und Vereidigung der Kanzlerin wurden anschließend alle
Bundesminister im Plenum vereidigt. Danach wurden für alle Bundesministerien die
parlamentarischen Staatssekretäre benannt. Damit ist die Regierungsbildung
abgeschlossen und die Arbeit kann offiziell aufgenommen werden.
Regierungserklärung der Bundeskanzlerin
Am Mittwoch begann die Plenarsitzung mit einer Regierungserklärung der
Bundeskanzlerin zu den Schwerpunkten der anstehenden Sitzung des Europäischen
Rates in Brüssel. Zum einen führte Dr. Angela Merkel die Punkte der weiteren
Regulierung des Bankensektors aus und zum anderen sprach sie über die aktuelle
politische Lage in der Ukraine. Sie wies in aller Deutlichkeit darauf hin, dass
es nicht sein darf, dass eine Situation entsteht, in der ein Land, das zwischen
Russland und der Europäischen Union liegt, eine Grundentscheidung fällen muss,
die nur so verstanden werden kann: entweder für den einen oder für den anderen.
Einsetzung der ständigen Ausschüsse
Das Donnerstagsplenum begann mit der Einsetzung der ständigen Ausschüsse des
Deutschen Bundestages. Hiermit werden Größe, Anzahl und Aufgaben der Ausschüsse
definiert. Die Ausschüsse Petitionen, Geschäftsordnung und Wahlprüfung sind per
Grundgesetz in jeder Wahlperiode einzurichten. Die Fachausschüsse, in denen die
Gesetzgebungsarbeit stattfindet, werden ressortenstprechend hinsichtlich der
jeweiligen Ministerien gebildet. Mit der für Januar vorgesehenen Konstituierung
der 22 Ausschüsse endet die Arbeit des für die Übergangszeit eingerichteten
Hauptausschusses. Die Wahlen der Ausschussvorsitzenden wird in der ersten
Sitzungswoche im neuen Jahr stattfinden.
Erste Gesetzesvorhaben beraten
In erster Lesung wurde das Beitragssatzgesetz 2014 beraten. Hierunter ist zu
verstehen, dass die Beitragssätze zur Rentenversicherung 2014 auf der bisherigen
Höhe festgeschrieben werden um u.a. die sogenannte Mütterrente zu finanzieren.
Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, hatten bis dato keinen
Rentenausgleich für Erziehungszeiten erhalten. Nunmehr wird 2014 dieser Nachteil
durch einen zusätzlichen Rentenpunkt ausgeglichen.
Berlin, am 20.12.2013