Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Bericht und Beschwerden an den Deutschen Bundestag:
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahr 2013.
Der Bericht belegt die erfolgreiche und bedeutende Arbeit des
Petitionsausschusses. 14.800 Petitionen wurden eingereicht, mehr als ein Drittel
konnten positiv erledigt werden, also die Petition war im Sinne des Petenten
erfolgreich. Der Jahresbericht wurde an den Bundestagspräsidenten Norbert
Lammert am Mittwoch übergeben. In einer Pressekonferenz im Haus der
Bundespressekonferenz stellten sich die Obfrauen und Obmänner der
Petitionsarbeitsgruppen den Fragen der Journalisten. In der Rangliste der
Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales mit 21% der Eingaben vorn, gefolgt vom Bundesministerium für Justiz
(13%) und dem Innenministerium mit 12%. Am Donnerstag debattierten die
Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages den Tätigkeitsbericht. Günter
Baumann (CDU) betonte in seiner Rede: "... dass für uns jede Petition, egal von
wie vielen Unterstützern sie getragen wird, den gleichen Wert besitzt und für
sich ernst genommen wird. Als CDU/CSU-Fraktion halten wir an der grundsätzlichen
Nichtöffentlichkeit der Beratungen im Ausschuss fest und vermeiden so, dass aus
den ernsthaften und an der Sache orientierten Sitzungen eine Bühne für
organisierte Interessen wird."
Mehr Sicherheit in Fußballstadien.
Durch eine alarmierende Zunahme von Gewalttaten am Rande von Fußballspielen,
insbesondere in unteren Ligen, haben sich die Abgeordneten darauf verständigt,
ein öffentliches Expertengespräch mit Vertretern der Deutschen Fußball-Liga, den
Vereinen und Fanbeauftragten, sowie den zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund
und Ländern durchzuführen. In einer öffentlichen Anhörung des Innen- und des
Sportausschusses wurde deutlich, dass eine gute Kommunikation zwischen allen
Seiten unabdingbar für die Gewährung der Sicherheit ist. Das 2012 verabschiedete
Sicherheitskonzept kam hier genauso auf den Prüfstand wie die Präventivarbeit
der Fanbeauftragten und Vereine. Gemeinsames Ziel muss es sein, den
Stadionbesuch für Familien und Fans vor einigen wenigen gewaltbereiten
sogenannten "Fußballfans" zu schützen.
Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungsgesetz).
Das sogenannte Rentenpaket wird in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten.
Wichtigste Botschaft: Die Mütterrente, die zentrale Zusage der CDU/CSU-Fraktion,
wird kommen. Neun Millionen Mütter von vor 1992 geborenen Kindern werden künftig
bei der Rente ein Jahr mehr als bisher pro Kind angerechnet bekommen. Die
verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente für diese Mütter
ist eine Gerechtigkeitsfrage. Für deren Umsetzung hat sich die Union
nachdrücklich und mit Erfolg eingesetzt. Zum Rentenpaket gehört auch die
Verbesserung in der Erwerbsminderungsrente und darüber hinaus wird das
Reha-Budget aufgestockt.
Und auch das SPD-Versprechen zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren
wird umgesetzt. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende werden nicht angerechnet. Zudem wird die
Anrechnung von Arbeitslosengeld durch einen rollierenden Stichtag begrenzt.
Dieser orientiert sich am individuellen Renteneintrittsalter. Zwei Jahre
Arbeitslosigkeit vor dem 63. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt. Wer kurz vor
Rentenbeginn unverschuldet arbeitslos wird, wird aber nicht benachteiligt. Es
wird Ausnahmen bei Arbeitslosigkeit durch Betriebspleiten geben. Selbständige,
insbesondere Handwerker, bleiben nicht von der Rente mit 63 ausgeschlossen. Die
CDU/CSU hat durchgesetzt, dass sie mit berücksichtigt werden, wenn sie nach 18
Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung gewechselt sind.
Zur Vermeidung von Frühverrentung werden auch hier Arbeitslosigkeitszeiten zwei
Jahre vor Rentenbeginn nicht angerechnet.
Außerdem kommt die Flexi-Rente. Sie ist Bestandteil des Konsenspakets. Wer das
Rentenalter erreicht, scheidet heute in der Regel aus dem Arbeitsverhältnis aus
und geht in den Ruhestand. Wesentliches Hindernis zur Fortsetzung der
Beschäftigung auch nach Erreichung der Regelaltersgrenze sind Paragraphen.
Dieses Hindernis räumen wir aus. Wer länger arbeiten kann und will, kann künftig
mit seinem Arbeitgeber einvernehmlich eine Weiterbeschäftigung für einen von
vornherein bestimmten Zeitraum vereinbaren, auch mehrfach. Wir zwingen den
Menschen den Ruhestand künftig nicht mehr auf. Und die Betriebe brauchen die
Älteren mehr und mehr. Die Flexi-Rente bringt beide Wünsche in Übereinstimmung.
Berufsbildungsbericht 2014.
Der Berufsbildungsbericht beschreibt die Entwicklungen, sowie die aktuelle
Lage im Bereich der beruflichen Bildung in Deutschland. Im Plenum wird der
Bericht in Verbindung mit dem Koalitionsantrag Berufliche Bildung zukunftssicher
gestalten - Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung stärken. Wir sprechen uns
angesichts der großen Bedeutung der beruflichen Ausbildung als Standortfaktor
für deren Stärkung aus.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste
Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN)
von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008.
Wir stimmen dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes
deutscher Streitkräfte im Rahmen der EU-geführten Operation Atalanta bis zum 31.
Mai 2015 zu. Im Rahmen des Einsatzes tragen unsere Kräfte zur Sicherheit der
Schifffahrt vor dem Horn von Afrika bei. Die seit 2008 bestehende Mission hat
bereits erfolgreich zu einer klaren Reduzierung der Piraterie im Seegebiet vor
und um Somalia geführt. Das deutsche Kontingent wird nun von 1.400 auf 1.200
Soldaten gesenkt.
Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen
Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des
Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen
Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien
(jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999.
Der Bundestag befasst sich in erster Lesung mit dem Antrag der
Bundesregierung auf Fortsetzung des KFOR-Mandates. Deutsche Kräfte von bis zu
1.850 Soldaten leisten im Rahmen dieses Einsatzes einen wertvollen Beitrag zu
der Mission, etwa im Hauptquartier, in der feldmedizinischen Versorgung oder der
Eingreifreserve. Angesichts der auch bei fortschreitender Beruhigung der Lage
fortbestehenden Eskalationsgefahr bleiben dieser Einsatz und dieser deutsche
Beitrag von großer Bedeutung für Stabilität und den friedlichen Ausgleich im
Kosovo, nicht zuletzt, da dadurch Entwicklung und Aufbau des Landes abgesichert
werden.
Berlin, am 23.05.2014