Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 19.06. - 23.06.2017

 

Wir trauern um Helmut Kohl.
Mit Helmut Kohl ist am vergangenen Freitag ein großer Staatsmann gestorben. Die deutsche Wiedervereinigung und das vereinte Europa werden immer mit seinem Namen verbunden bleiben. Wir danken Helmut Kohl dafür und werden ihn nie vergessen.
Viele von uns verbinden persönliche Erinnerungen mit ihm. Meine erste Begegnung mit ihm hatte ich im Frühjahr 1998 in Bonn als Bundestagskandidat. Bei diesem Treffen lud ich ihn nach Annaberg-Buchholz ein. Neben Dresden war dann auch Annaberg-Buchholz für einen Besuch des Kanzlers im Freistaat Sachsen für den Bundestagswahlkampf 1998 festgelegt worden.

Abzug der Bundeswehr aus Incirlik.
Die Gespräche zu den Besuchsmöglichkeiten von Bundestagsabgeordneten bei den Bundeswehr-Soldaten im türkischen Incirlik sind an der türkischen Regierung gescheitert. Damit verweigert die Türkei den Parlamentariern eines NATO-Partners endgültig das Besuchsrecht. Diese Entscheidung der Türkei ist nicht nur falsch. Sie widerspricht dem Wertekanon der NATO und erschwert unnötig den Kampf der Staatengemeinschaft gegen das terroristische Regime des IS.
Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden vom Bundestag mandatiert und müssen durch diesen auch kontrolliert werden können. Dazu gehört auch die grundsätzliche Besuchsmöglichkeit durch Abgeordnete. Das Verhalten der Türkei zwingt uns zur Verlegung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge. Diese sollen auf die jordanische Luftwaffenbasis Al Azraq verlegt werden.

Stärkung und Aufwertung des Pflegeberufs.
Wir bringen die Pflegereformen dieser Legislaturperiode mit der Reform der Pflegeausbildung zum Abschluss. Nachdem mehr Bedürftige mehr Leistungen in der Altenpflege beziehen, sorgen wir nun dafür, dass auch bei steigender Anzahl Pflegebedürftiger ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.
Um die Pflegeberufe attraktiver zu machen, starten wir ab 2020 einen Praxistest und lassen eine Zeit lang mehrere Ausbildungswege zu. Alle Pflege-Auszubildenden werden die ersten zwei Jahre lang gemeinsam ausgebildet. Danach können sie sich entscheiden, ob sie sich im dritten Jahr auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder ob sie Generalisten bleiben möchten. Uns war wichtig, dass die drei Berufsabschlüsse – insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege – erhalten bleiben und gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die Auszubildenden sollten die größtmögliche Freiheit haben, selbst zu entscheiden, welches der beiden Modelle das bessere ist.
Unsere große Sorge war, dass der Nachwuchs ausbleibt, weil Schüler mit Hauptschulabschluss mit der neuen Ausbildung überfordert sein könnten. Es ist nun vorgesehen, dass Pflegeschüler, die nach zwei Jahren die Ausbildung mit einer Prüfung beenden, zukünftig als Pflegeassistenten arbeiten können. Positiv ist auch, dass das Schulgeld in der Altenpflege der Vergangenheit angehört. Dies ist ein wichtiger Beitrag, dem Fachkräftemangel in der Pflege wirksam zu begegnen.
Nach sechs Jahren Umsetzung der neuen Ausbildung erfolgt dann eine Auswertung der Anzahl der separaten Abschlüsse. Haben mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen. Über Abschaffung oder Beibehaltung entscheidet der Deutsche Bundestag. Ebenso wird der Gesetzgeber über die weitere Ausgestaltung des Pflegeberufsgesetzes durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung beraten.

Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2016.
Zum ersten Mal legt die Bundesregierung einen umfassenden Überblick über die historische Entwicklung und die gegenwärtige Praxis der deutschen Beteiligung an internationalen Polizeimissionen vor. Seit der erstmaligen Teilnahme an einer mandatierten Friedensmission 1989 haben mehr als 9.000 Beamte an rund 40 Einsätzen in etwa 30 Ländern teilgenommen. Der Einsatz deutscher Polizisten ist ein wesentlicher, sichtbarer und aktiver Teil deutscher Außenpolitik und zugleich Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Deutschland und Europa.

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21).
In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Grundgesetzänderung, mit der Parteien, die nach ihren Zielen dem Verhalten ihrer Mitglieder darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, von dem staatlichen Teil der Parteienfinanzierung und von steuerlichen Begünstigungen ausgeschlossen werden können.
Als Konsequenz der genannten Grundgesetzänderung verabschieden wir in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung, um ein entsprechendes Verfahren im Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu schaffen. Nur das Bundesverfassungsgericht kann eine Partei von dem staatlichen Teil der Parteienfinanzierung ausschließen, wobei der Ausschluss für die Dauer von sechs Jahren erfolgt.

Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum.
Entsprechend dem Koalitionsvertrag beschließen wir in zweiter und dritter Lesung insbesondere die Einführung einer verpflichtenden Fortbildung für alle Wohneigentums- und Mietverwalter sowie für Immobilienmakler alle drei Jahre. Somit müssen Immobilienmakler künftig einen Sachkundenachweis erbringen, ehe sie eine gewerbliche Erlaubnis erhalten. Ziel ist es, die Qualität der Dienstleistungen von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern zu verbessern.

Bundestag rehabilitiert einstimmig verurteilte Homosexuelle.
Wer nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175 wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden war, wird rehabilitiert und entschädigt. Strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Bundesrepublik, in der DDR und zuvor in der Nachkriegszeit in deren späteren Staatsgebieten ergangen sind, sollen demnach pauschal aufgehoben werden. Frühere, unter nationalsozialistischer Herrschaft ergangene Urteile sind bereits aufgehoben. Die Entschädigung soll 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenes Jahr in Haft betragen.
Ausgeschlossen von der Rehabilitierung sollen Verurteilungen wegen sexueller Handlungen sin, die auch unter Heterosexuellen strafbar waren oder sind. Dies sind insbesondere Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten.

 

Berlin, am 23.06.2017