Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 19.06. - 23.06.2017
Wir trauern um Helmut Kohl.
Mit Helmut Kohl ist am vergangenen Freitag ein großer Staatsmann gestorben. Die
deutsche Wiedervereinigung und das vereinte Europa werden immer mit seinem Namen
verbunden bleiben. Wir danken Helmut Kohl dafür und werden ihn nie vergessen.
Viele von uns verbinden persönliche Erinnerungen mit ihm. Meine erste Begegnung
mit ihm hatte ich im Frühjahr 1998 in Bonn als Bundestagskandidat. Bei diesem
Treffen lud ich ihn nach Annaberg-Buchholz ein. Neben Dresden war dann auch
Annaberg-Buchholz für einen Besuch des Kanzlers im Freistaat Sachsen für den
Bundestagswahlkampf 1998 festgelegt worden.
Abzug der Bundeswehr aus Incirlik.
Die Gespräche zu den Besuchsmöglichkeiten von Bundestagsabgeordneten bei den
Bundeswehr-Soldaten im türkischen Incirlik sind an der türkischen Regierung
gescheitert. Damit verweigert die Türkei den Parlamentariern eines NATO-Partners
endgültig das Besuchsrecht. Diese Entscheidung der Türkei ist nicht nur falsch.
Sie widerspricht dem Wertekanon der NATO und erschwert unnötig den Kampf der
Staatengemeinschaft gegen das terroristische Regime des IS.
Die Auslandseinsätze der Bundeswehr werden vom Bundestag mandatiert und müssen
durch diesen auch kontrolliert werden können. Dazu gehört auch die
grundsätzliche Besuchsmöglichkeit durch Abgeordnete. Das Verhalten der Türkei
zwingt uns zur Verlegung der Tornado-Aufklärungsflugzeuge. Diese sollen auf die
jordanische Luftwaffenbasis Al Azraq verlegt werden.
Stärkung und Aufwertung des Pflegeberufs.
Wir bringen die Pflegereformen dieser Legislaturperiode mit der Reform der
Pflegeausbildung zum Abschluss. Nachdem mehr Bedürftige mehr Leistungen in der
Altenpflege beziehen, sorgen wir nun dafür, dass auch bei steigender Anzahl
Pflegebedürftiger ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.
Um die Pflegeberufe attraktiver zu machen, starten wir ab 2020 einen Praxistest
und lassen eine Zeit lang mehrere Ausbildungswege zu. Alle Pflege-Auszubildenden
werden die ersten zwei Jahre lang gemeinsam ausgebildet. Danach können sie sich
entscheiden, ob sie sich im dritten Jahr auf Kinderkranken- oder Altenpflege
spezialisieren oder ob sie Generalisten bleiben möchten. Uns war wichtig, dass
die drei Berufsabschlüsse – insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege –
erhalten bleiben und gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die Auszubildenden
sollten die größtmögliche Freiheit haben, selbst zu entscheiden, welches der
beiden Modelle das bessere ist.
Unsere große Sorge war, dass der Nachwuchs ausbleibt, weil Schüler mit
Hauptschulabschluss mit der neuen Ausbildung überfordert sein könnten. Es ist
nun vorgesehen, dass Pflegeschüler, die nach zwei Jahren die Ausbildung mit
einer Prüfung beenden, zukünftig als Pflegeassistenten arbeiten können. Positiv
ist auch, dass das Schulgeld in der Altenpflege der Vergangenheit angehört. Dies
ist ein wichtiger Beitrag, dem Fachkräftemangel in der Pflege wirksam zu
begegnen.
Nach sechs Jahren Umsetzung der neuen Ausbildung erfolgt dann eine Auswertung
der Anzahl der separaten Abschlüsse. Haben mehr als 50 Prozent den
generalistischen Abschluss gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse
auslaufen. Über Abschaffung oder Beibehaltung entscheidet der Deutsche
Bundestag. Ebenso wird der Gesetzgeber über die weitere Ausgestaltung des
Pflegeberufsgesetzes durch eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung beraten.
Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizisten in
internationalen Polizeimissionen 2016.
Zum ersten Mal legt die Bundesregierung einen umfassenden Überblick über die
historische Entwicklung und die gegenwärtige Praxis der deutschen Beteiligung an
internationalen Polizeimissionen vor. Seit der erstmaligen Teilnahme an einer
mandatierten Friedensmission 1989 haben mehr als 9.000 Beamte an rund 40
Einsätzen in etwa 30 Ländern teilgenommen. Der Einsatz deutscher Polizisten ist
ein wesentlicher, sichtbarer und aktiver Teil deutscher Außenpolitik und
zugleich Beitrag zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Deutschland und
Europa.
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21).
In zweiter und dritter Lesung beschließen wir eine Grundgesetzänderung, mit der
Parteien, die nach ihren Zielen dem Verhalten ihrer Mitglieder darauf
ausgerichtet sind, die freiheitlich demokratische Grundordnung der
Bundesrepublik zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, von dem staatlichen Teil
der Parteienfinanzierung und von steuerlichen Begünstigungen ausgeschlossen
werden können.
Als Konsequenz der genannten Grundgesetzänderung verabschieden wir in zweiter
und dritter Lesung das Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien
von der Parteienfinanzierung, um ein entsprechendes Verfahren im
Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu schaffen. Nur das Bundesverfassungsgericht
kann eine Partei von dem staatlichen Teil der Parteienfinanzierung ausschließen,
wobei der Ausschluss für die Dauer von sechs Jahren erfolgt.
Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche
Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum.
Entsprechend dem Koalitionsvertrag beschließen wir in zweiter und dritter
Lesung insbesondere die Einführung einer verpflichtenden Fortbildung für alle
Wohneigentums- und Mietverwalter sowie für Immobilienmakler alle drei Jahre.
Somit müssen Immobilienmakler künftig einen Sachkundenachweis erbringen, ehe sie
eine gewerbliche Erlaubnis erhalten. Ziel ist es, die Qualität der
Dienstleistungen von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern zu
verbessern.
Bundestag rehabilitiert einstimmig verurteilte Homosexuelle.
Wer nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175 wegen homosexueller Handlungen
verurteilt worden war, wird rehabilitiert und entschädigt. Strafgerichtliche
Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der
Bundesrepublik, in der DDR und zuvor in der Nachkriegszeit in deren späteren
Staatsgebieten ergangen sind, sollen demnach pauschal aufgehoben werden.
Frühere, unter nationalsozialistischer Herrschaft ergangene Urteile sind bereits
aufgehoben. Die Entschädigung soll 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus
1.500 Euro je angefangenes Jahr in Haft betragen.
Ausgeschlossen von der Rehabilitierung sollen Verurteilungen wegen sexueller
Handlungen sin, die auch unter Heterosexuellen strafbar waren oder sind. Dies
sind insbesondere Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von
Abhängigkeiten.
Berlin, am 23.06.2017