Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 20. - 24. April 2015

 

Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer.
Wir haben die Plenarwoche mit einer vereinbarten Debatte zu den bedrückenden Geschehnissen im Mittelmeer begonnen. Die Bilder der Schiffskatastrophen vor der libyschen Küste rütteln auf, berühren und bedrücken. Der Tod so vieler Menschen, die ihr Leben menschenverachtenden Schlepperbanden anvertraut haben, führt uns das Unheil in den Herkunftsregionen vor Augen. Kriege, Hungersnöte, hohe Kindersterblichkeit und kaum Zukunftschancen der Menschen treiben sie in die Fänge der Schlepper. Wir müssen den Verantwortlichen vor Ort bei der Veränderung dieser Umstände helfen und als Europäische Union alles tun, damit die von gewissenlosen Schleppern ins Verderben geführte Menschen vor dem Tod gerettet werden. Bereits am Donnerstag in dieser Sitzungswoche sind die EU-Staats- und Regierungschefs zu einem Sondergipfel zusammenkommen. Es ist keine Zeit zu verlieren. Europa muss rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf den Weg bringen – und über mittel- und langfristige Perspektiven beraten. Somit ist die finanzielle Aufstockung für das Programm „Triton“ der EU-Überwachungsmission auf See ein erster Schritt.

Weder die hermetische Abriegelung Europas noch die bedingungslose Öffnung unserer Grenzen wird die Lösung sein. Aber ebenso richtig ist, dass wir uns Denkverbote für neue und kreative Lösungen nicht leisten können. Alles, was Menschen rettet, ist richtig. Und wir sollten den Schleusern unmissverständlich klar machen, dass wir ihre skrupellosen Geschäfte nicht tolerieren werden. Lösungen, die erst auf dem Mittelmeer ansetzen, werden keine nachhaltige Verbesserung bringen. Vergessen wir auch nicht all die Opfer, die unbemerkt von der Weltöffentlichkeit auf ihrem langen Weg an die Mittelmeerküste etwa durch die Sahara sterben. Dauerhaft kann sich die Lage nur über eine Verbesserung der Zustände in der Heimat der Menschen ändern. Dort müssen wir noch stärker als bisher zu Frieden und Gerechtigkeit beitragen. Dieser Verantwortung müssen und werden wir uns gemeinsam mit unseren Partnern weiter stellen.

Verbindungsdatenspeicherung kommt.
Diese Koalition kann mehr, als nur den vereinbarten Politikfahrplan Schritt für Schritt und Satz für Satz umsetzen. So können wir durch die Beharrlichkeit und die klugen Vorschläge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière jetzt endlich die lange blockierte Frage der Verbindungsdatenspeicherung auflösen. Die nun vorgelegten Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. So werden die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Standards beim Datenschutz in Einklang gebracht.

Was wird gespeichert? Es geht hierbei um Kommunikationsverkehrsdaten, die für 10 Wochen von den Providern aufbewahrt werden sollen. Hierbei handelt es sich nicht um den Inhalt von Telefongesprächen oder SMS, sondern um den Zeitpunkt und Dauer der Verbindung sowie die Rufnummer. Bei Mobilfunkverbindung werden die Standortdaten, d. h. die Funkzelle, in der sich das Mobiltelefon bei dem Kommunikationsvorgang befindet, gespeichert.

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes werden dabei eingehalten. Künftig werden auch in der digitalen Welt Spuren gesichert werden können, damit wir Kinderpornographie, Terrorismus und organisierte Kriminalität effektiv bekämpfen können.

Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden verbessern.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes wurde ein entscheidender Baustein zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses beschlossen. Damit schließen wir an den bereits eingeleiteten Reformprozess des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes durch die Innenministerkonferenz an.

Das Bundesamt unterstützt die Landesämter, koordiniert die Zusammenarbeit und tritt in bestimmten Fällen nötigenfalls auch selbst in die Beobachtung ein. Alle relevanten Informationen müssen zwischen den Verfassungsschutzbehörden ausgetauscht werden.

Auch der für unsere Sicherheit unverzichtbare Einsatz von V-Leuten wird klar geregelt, indem diesem Instrument ein konkreter gesetzlicher Rahmen gegeben wird, zugleich aber auch eindeutige Grenzen für den Einsatz von verdeckten Ermittlern gesetzt werden. So wird festgelegt, wer überhaupt angeworben werden darf und welche Kriterien für hinzunehmendes zulässiges „szenetypisches Verhalten“, etwa bei Missachtung des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots, gelten. Klar geregelt wird, dass V-Leute keine strafbaren Vereinigungen gründen oder steuern dürfen. Der Einsatz von V-Leuten wird auf den gewaltorientierten Bereich priorisiert, wobei es sich bei den aufzuklärenden Szenen generell um Bestrebungen von erheblicher Bedeutung handeln muss.

Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren
staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG).

Mit dem Gesetz, das in 2. /3. Lesung beschlossen wurde, wird die Resolution der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 in deutsches Strafrecht umgesetzt. Wir ergänzen damit das bestehende Instrumentarium hinsichtlich der Strafbarkeit einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Insbesondere werden Voraussetzungen dafür geschaffen, Dschihadisten, die sich bewaffneten Kämpfern im Ausland anschließen wollten, wirkungsvoll verfolgen und inhaftieren zu können. Gleiches gilt für den Versuch einer Reise, wenn diese in der Absicht unternommen wird, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen oder eine solche vorzubereiten. Schon die Absicht, sich in einem Terrorcamp ausbilden zu lassen, ist strafbar. Zudem werden die Vorschriften gegen die Finanzierung terroristischer Straftaten in einer neuen Norm zusammengefasst.

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung
von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern.

In 1. Lesung wurde das Gesetz zur Errichtung des mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Es sieht außerdem eine finanzielle Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für Länder und Kommunen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vor. Überdies enthält der Entwurf eine Aufstockung der für 2017 vorgesehenen Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro.

Kleinanlegerschutzgesetz.
In 2./3. Lesung wurde das Gesetz zum Kleinanlegerschutz beschlossen, um den Verbraucherschutz beim Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen zu stärken. Gesetzeslücken werden geschlossen und die Anforderungen an die Anbieter und Vermittler solcher Anlagen verschärft – unter anderem durch verstärkte Sanktionen bei Fehlverhalten und die Ver¬besserung der bereitgestellten Informationen. Diese erhöhte Transparenz hilft dabei, dass Anleger sich künftig zielgerichteter informieren und Risiken besser einschätzen können. Für die Finanzierung sozialer Projekte, gemeinnütziger Körperschaften, Religionsgemeinschaften und Genossenschaften schaffen wir Ausnahmetatbestände, um zu verhindern, dass die Maßnahmen zum Schutz von Kleinanlegern sozialem Engagement entgegenstehen.

Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten.
Der Wehrbeauftrage des Deutschen Bundestages berichtet in diesem Jahr schwerpunktmäßig über die Auswirkungen der Einsätze und der Neuausrichtung der Bundeswehr, sowie über die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Im letztgenannten Feld sieht er Handlungsbedarf, zum Beispiel im Bereich der Kinderbetreuungsangebote. Zur Lage der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz hält er fest, dass Ausrüstung und Ausstattung verbessert wurden, auch wenn weiterhin Defizite vorhanden seien. Positiv wird die Entwicklung in der Betreuung von Einsatzrückkehrern bewertet.

 

Berlin, am 24.04.2015