Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 20. - 24. April 2015
Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer.
Wir haben die Plenarwoche mit einer vereinbarten Debatte zu den bedrückenden
Geschehnissen im Mittelmeer begonnen. Die Bilder der Schiffskatastrophen vor der
libyschen Küste rütteln auf, berühren und bedrücken. Der Tod so vieler Menschen,
die ihr Leben menschenverachtenden Schlepperbanden anvertraut haben, führt uns
das Unheil in den Herkunftsregionen vor Augen. Kriege, Hungersnöte, hohe
Kindersterblichkeit und kaum Zukunftschancen der Menschen treiben sie in die
Fänge der Schlepper. Wir müssen den Verantwortlichen vor Ort bei der Veränderung
dieser Umstände helfen und als Europäische Union alles tun, damit die von
gewissenlosen Schleppern ins Verderben geführte Menschen vor dem Tod gerettet
werden. Bereits am Donnerstag in dieser Sitzungswoche sind die EU-Staats- und
Regierungschefs zu einem Sondergipfel zusammenkommen. Es ist keine Zeit zu
verlieren. Europa muss rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Lage auf den Weg
bringen – und über mittel- und langfristige Perspektiven beraten. Somit ist die
finanzielle Aufstockung für das Programm „Triton“ der EU-Überwachungsmission auf
See ein erster Schritt.
Weder die hermetische Abriegelung Europas noch die bedingungslose Öffnung
unserer Grenzen wird die Lösung sein. Aber ebenso richtig ist, dass wir uns
Denkverbote für neue und kreative Lösungen nicht leisten können. Alles, was
Menschen rettet, ist richtig. Und wir sollten den Schleusern unmissverständlich
klar machen, dass wir ihre skrupellosen Geschäfte nicht tolerieren werden.
Lösungen, die erst auf dem Mittelmeer ansetzen, werden keine nachhaltige
Verbesserung bringen. Vergessen wir auch nicht all die Opfer, die unbemerkt von
der Weltöffentlichkeit auf ihrem langen Weg an die Mittelmeerküste etwa durch
die Sahara sterben. Dauerhaft kann sich die Lage nur über eine Verbesserung der
Zustände in der Heimat der Menschen ändern. Dort müssen wir noch stärker als
bisher zu Frieden und Gerechtigkeit beitragen. Dieser Verantwortung müssen und
werden wir uns gemeinsam mit unseren Partnern weiter stellen.
Verbindungsdatenspeicherung kommt.
Diese Koalition kann mehr, als nur den vereinbarten Politikfahrplan Schritt
für Schritt und Satz für Satz umsetzen. So können wir durch die Beharrlichkeit
und die klugen Vorschläge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière jetzt
endlich die lange blockierte Frage der Verbindungsdatenspeicherung auflösen. Die
nun vorgelegten Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte
Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. So werden die Ziele der
Verbrechensbekämpfung mit hohen Standards beim Datenschutz in Einklang gebracht.
Was wird gespeichert? Es geht hierbei um Kommunikationsverkehrsdaten, die für 10
Wochen von den Providern aufbewahrt werden sollen. Hierbei handelt es sich nicht
um den Inhalt von Telefongesprächen oder SMS, sondern um den Zeitpunkt und Dauer
der Verbindung sowie die Rufnummer. Bei Mobilfunkverbindung werden die
Standortdaten, d. h. die Funkzelle, in der sich das Mobiltelefon bei dem
Kommunikationsvorgang befindet, gespeichert.
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes
werden dabei eingehalten. Künftig werden auch in der digitalen Welt Spuren
gesichert werden können, damit wir Kinderpornographie, Terrorismus und
organisierte Kriminalität effektiv bekämpfen können.
Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden verbessern.
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des
Verfassungsschutzes wurde ein entscheidender Baustein zur Umsetzung der
Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses beschlossen. Damit schließen wir
an den bereits eingeleiteten Reformprozess des Bundesamtes für Verfassungsschutz
und die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes durch die Innenministerkonferenz
an.
Das Bundesamt unterstützt die Landesämter, koordiniert die Zusammenarbeit und
tritt in bestimmten Fällen nötigenfalls auch selbst in die Beobachtung ein. Alle
relevanten Informationen müssen zwischen den Verfassungsschutzbehörden
ausgetauscht werden.
Auch der für unsere Sicherheit unverzichtbare Einsatz von V-Leuten wird klar
geregelt, indem diesem Instrument ein konkreter gesetzlicher Rahmen gegeben
wird, zugleich aber auch eindeutige Grenzen für den Einsatz von verdeckten
Ermittlern gesetzt werden. So wird festgelegt, wer überhaupt angeworben werden
darf und welche Kriterien für hinzunehmendes zulässiges „szenetypisches
Verhalten“, etwa bei Missachtung des versammlungsrechtlichen Vermummungsverbots,
gelten. Klar geregelt wird, dass V-Leute keine strafbaren Vereinigungen gründen
oder steuern dürfen. Der Einsatz von V-Leuten wird auf den gewaltorientierten
Bereich priorisiert, wobei es sich bei den aufzuklärenden Szenen generell um
Bestrebungen von erheblicher Bedeutung handeln muss.
Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren
staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz – GVVG-ÄndG).
Mit dem Gesetz, das in 2. /3. Lesung beschlossen wurde, wird die Resolution der
Vereinten Nationen vom 24. September 2014 in deutsches Strafrecht umgesetzt. Wir
ergänzen damit das bestehende Instrumentarium hinsichtlich der Strafbarkeit
einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Insbesondere werden Voraussetzungen
dafür geschaffen, Dschihadisten, die sich bewaffneten Kämpfern im Ausland
anschließen wollten, wirkungsvoll verfolgen und inhaftieren zu können. Gleiches
gilt für den Versuch einer Reise, wenn diese in der Absicht unternommen wird,
eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen oder eine solche
vorzubereiten. Schon die Absicht, sich in einem Terrorcamp ausbilden zu lassen,
ist strafbar. Zudem werden die Vorschriften gegen die Finanzierung
terroristischer Straftaten in einer neuen Norm zusammengefasst.
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur
Entlastung
von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern.
In 1. Lesung wurde das Gesetz zur Errichtung des mit 3,5 Milliarden Euro
ausgestatteten Sondervermögens „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ in den
Deutschen Bundestag eingebracht. Es sieht außerdem eine finanzielle
Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für
Länder und Kommunen zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vor.
Überdies enthält der Entwurf eine Aufstockung der für 2017 vorgesehenen
Kommunalentlastung von 1 Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro.
Kleinanlegerschutzgesetz.
In 2./3. Lesung wurde das Gesetz zum Kleinanlegerschutz beschlossen, um den
Verbraucherschutz beim Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen zu stärken.
Gesetzeslücken werden geschlossen und die Anforderungen an die Anbieter und
Vermittler solcher Anlagen verschärft – unter anderem durch verstärkte
Sanktionen bei Fehlverhalten und die Ver¬besserung der bereitgestellten
Informationen. Diese erhöhte Transparenz hilft dabei, dass Anleger sich künftig
zielgerichteter informieren und Risiken besser einschätzen können. Für die
Finanzierung sozialer Projekte, gemeinnütziger Körperschaften,
Religionsgemeinschaften und Genossenschaften schaffen wir Ausnahmetatbestände,
um zu verhindern, dass die Maßnahmen zum Schutz von Kleinanlegern sozialem
Engagement entgegenstehen.
Jahresbericht 2014 des Wehrbeauftragten.
Der Wehrbeauftrage des Deutschen Bundestages berichtet in diesem Jahr
schwerpunktmäßig über die Auswirkungen der Einsätze und der Neuausrichtung der
Bundeswehr, sowie über die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Im
letztgenannten Feld sieht er Handlungsbedarf, zum Beispiel im Bereich der
Kinderbetreuungsangebote. Zur Lage der Soldatinnen und Soldaten im Einsatz hält
er fest, dass Ausrüstung und Ausstattung verbessert wurden, auch wenn weiterhin
Defizite vorhanden seien. Positiv wird die Entwicklung in der Betreuung von
Einsatzrückkehrern bewertet.
Berlin, am 24.04.2015