Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 20.06. - 24.06.2016

 

Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Damit wird die rechtliche Grundlage dafür festgelegt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsame Dateien mit wichtigen ausländischen Nachrichtendiensten einrichten und betreiben kann. Über diesen Austausch sollen etwa Reisebewegungen von Dschihadisten besser erkannt und gewalttätige Bestrebungen nach der Rückkehr aus Kampfgebieten erfasst werden. Besonders gefährliche Netzwerke, die grenzübergreifend arbeiten, werden wir auf diese Weise noch effizienter als bisher bekämpfen können. Darüber hinaus ergänzen wir die Möglichkeiten der Bundespolizei, zur Gefahrenabwehr verdeckte Ermittler einzusetzen. Diese sollen einen besseren Zugang in die oftmals sehr abgeschotteten Strukturen der hoch konspirativ arbeitenden Schleuserorganisationen ermöglichen. Ebenfalls verpflichten wir die Erbringer von Telekommunikationsdiensten, die Identität von Prepaid-Kunden, die eben keinen Handyvertrag mit Kontonennung abschließen, anhand geeigneter Identitätsdokumente zu überprüfen und erweitern die Möglichkeiten der Überwachung gefährlicher Straftäter nach der Haftentlassung.

Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Nach langem Ringen hat sich die große Koalition auf die Reform der Erbschaftssteuer geeinigt, die das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte. Es bleibt bestehen, dass Betriebsvermögen begünstigt werden, sofern im Gegenzug der Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die meisten Änderungen ergeben sich für große Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von über 26 Millionen Euro. Künftig wird hier eine Bedarfsprüfung erfolgen, die das Privatvermögen des Erwerbes zur Hälfte mit einbezieht. Für kleinere und mittlere Betrieb bleibt die bisherige Verschonungsregelung erhalten. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern bleiben von den bürokratischen Nachweispflichten befreit. Das ist vor allem für unsere Handwerksbetriebe wichtig.

Fracking-Technologie.
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag über die Nutzung der Fracking-Technologie in Deutschland abschließend beraten. Der Weg für einen neuen, sehr strengen Rechtsrahmen ist damit frei. Zusammenfassend kann man feststellen, dass unkonventionelles Fracking in Deutschland unbefristet verboten wird. Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen. Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten, wie z.B. Wassereinzugsgebiete, ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bestehend aus Landesarbeits- und Sozialministerien hatte Vorschläge zur Vereinfachung des Leistungs- und Verfahrensrechts im Hartz- IV Bereich erarbeitet. Hierzu gehören nun Änderungen bei der Einkommensanrechnung, Bewilligung der Wohnkosten oder dem Bewilligungszeitraum.

Versöhnung, Partnerschaft, Zusammenarbeit –
25 Jahre deutsch-polnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit.
Unser Antrag würdigt den 25. Jahrestag des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen vom 17. Juni 1991. Dieser Nachbarschaftsvertrag stellt gemeinsam mit dem am 14. November 1990 geschlossenen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze eine historische Zäsur dar, welche die bereits in den Jahrzehnten zuvor begonnene Aussöhnung und Normalisierung zwischen der Bundesrepublik und Polen auf eine feste Grundlage stellte. Wir würdigen in diesem Antrag erstmals ausdrücklich die Bedeutung, die der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ aus dem Jahr 1950 für die Aussöhnung mit Polen zukommt. Dass die Heimatvertriebenen das Schaffen eines geeinten Europas als Antwort auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs setzten und auf Vergeltung für ihre Vertreibung verzichteten, bewerten wir als einen wichtigen deutschen Beitrag zur Versöhnung der europäischen Völker.

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung.
Am Montag gedachte die Bundesregierung im Rahmen einer Feierstunde im Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums in Berlin den Opfern von Flucht und Vertreibung. Die Bundesregierung hatte am 27. August 2014 beschlossen, ab 2015 jährlich am 20. Juni der Opfer von Flucht und Vertreibung, insbesondere auch der deutschen Vertriebenen, zu gedenken. Allen Beteiligten war es wichtig, die vielfältigen Formen und Ursachen von Vertreibung, gestern wie heute, miteinander zu verknüpfen und dadurch noch mehr ins Bewusstsein zu rücken.

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und Weiterentwicklung des Strommarktes.
Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben, regeln wir den schrittweisen verpflichtenden Einbau von intelligenten Stromzählern – sogenannten Smart Metern – die einen wichtigen Baustein für intelligente Stromsysteme und damit einen effizienteren Ressourceneinsatz darstellen. Ab 2017 erfolgt die Verpflichtung für alle Verbraucher ab einem Jahresstromverbrauch von 10.000 Kilowattstunden. Erst ab 2020 können Messstellenbetreiber auch kleinere Haushalte unter Einhaltung sinkender Preisobergrenzen einbeziehen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass durch technische und regulative Voraussetzungen jederzeit ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet wird. Der intelligente Stromzähler kann bei Privatkunden einmal im Jahr den Zählerstand an den Stromanbieter elektronisch übermitteln, das Ablesen durch den Stromkunden entfällt also.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung eine Kapazitätsreserve einführen. Die Reserve soll dann zum Einsatz kommen, wenn trotz fairer Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen. Die Reserve wird technologieneutral sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden.

 

Berlin, am 24.06.2016