Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 20.06. - 24.06.2016
Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des
internationalen Terrorismus.
Damit wird die rechtliche Grundlage dafür festgelegt, dass das Bundesamt für
Verfassungsschutz gemeinsame Dateien mit wichtigen ausländischen
Nachrichtendiensten einrichten und betreiben kann. Über diesen Austausch sollen
etwa Reisebewegungen von Dschihadisten besser erkannt und gewalttätige
Bestrebungen nach der Rückkehr aus Kampfgebieten erfasst werden. Besonders
gefährliche Netzwerke, die grenzübergreifend arbeiten, werden wir auf diese
Weise noch effizienter als bisher bekämpfen können. Darüber hinaus ergänzen wir
die Möglichkeiten der Bundespolizei, zur Gefahrenabwehr verdeckte Ermittler
einzusetzen. Diese sollen einen besseren Zugang in die oftmals sehr
abgeschotteten Strukturen der hoch konspirativ arbeitenden
Schleuserorganisationen ermöglichen. Ebenfalls verpflichten wir die Erbringer
von Telekommunikationsdiensten, die Identität von Prepaid-Kunden, die eben
keinen Handyvertrag mit Kontonennung abschließen, anhand geeigneter
Identitätsdokumente zu überprüfen und erweitern die Möglichkeiten der
Überwachung gefährlicher Straftäter nach der Haftentlassung.
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Nach langem Ringen hat sich die große Koalition auf die Reform der
Erbschaftssteuer geeinigt, die das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte. Es
bleibt bestehen, dass Betriebsvermögen begünstigt werden, sofern im Gegenzug der
Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die meisten
Änderungen ergeben sich für große Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von
über 26 Millionen Euro. Künftig wird hier eine Bedarfsprüfung erfolgen, die das
Privatvermögen des Erwerbes zur Hälfte mit einbezieht. Für kleinere und mittlere
Betrieb bleibt die bisherige Verschonungsregelung erhalten. Betriebe mit bis zu
fünf Mitarbeitern bleiben von den bürokratischen Nachweispflichten befreit. Das
ist vor allem für unsere Handwerksbetriebe wichtig.
Fracking-Technologie.
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag über die Nutzung der
Fracking-Technologie in Deutschland abschließend beraten. Der Weg für einen
neuen, sehr strengen Rechtsrahmen ist damit frei. Zusammenfassend kann man
feststellen, dass unkonventionelles Fracking in Deutschland unbefristet verboten
wird. Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages
nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich
maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter
strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt
werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist
derzeit offen. Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten
konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der
Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten, wie z.B.
Wassereinzugsgebiete, ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch –
Rechtsvereinfachung.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bestehend aus Landesarbeits- und
Sozialministerien hatte Vorschläge zur Vereinfachung des Leistungs- und
Verfahrensrechts im Hartz- IV Bereich erarbeitet. Hierzu gehören nun Änderungen
bei der Einkommensanrechnung, Bewilligung der Wohnkosten oder dem
Bewilligungszeitraum.
Versöhnung, Partnerschaft, Zusammenarbeit –
25 Jahre deutsch-polnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und
freundschaftliche Zusammenarbeit.
Unser Antrag würdigt den 25. Jahrestag des Vertrags über gute Nachbarschaft
und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen vom 17. Juni
1991. Dieser Nachbarschaftsvertrag stellt gemeinsam mit dem am 14. November 1990
geschlossenen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik
Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze eine
historische Zäsur dar, welche die bereits in den Jahrzehnten zuvor begonnene
Aussöhnung und Normalisierung zwischen der Bundesrepublik und Polen auf eine
feste Grundlage stellte. Wir würdigen in diesem Antrag erstmals ausdrücklich die
Bedeutung, die der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ aus dem Jahr 1950
für die Aussöhnung mit Polen zukommt. Dass die Heimatvertriebenen das Schaffen
eines geeinten Europas als Antwort auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs
setzten und auf Vergeltung für ihre Vertreibung verzichteten, bewerten wir als
einen wichtigen deutschen Beitrag zur Versöhnung der europäischen Völker.
Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung.
Am Montag gedachte die Bundesregierung im Rahmen einer Feierstunde im
Schlüterhof des Deutschen Historischen Museums in Berlin den Opfern von Flucht
und Vertreibung. Die Bundesregierung hatte am 27. August 2014 beschlossen, ab
2015 jährlich am 20. Juni der Opfer von Flucht und Vertreibung, insbesondere
auch der deutschen Vertriebenen, zu gedenken. Allen Beteiligten war es wichtig,
die vielfältigen Formen und Ursachen von Vertreibung, gestern wie heute,
miteinander zu verknüpfen und dadurch noch mehr ins Bewusstsein zu rücken.
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und Weiterentwicklung des
Strommarktes.
Mit dem Gesetzentwurf, den wir in zweiter und dritter Lesung beschlossen haben,
regeln wir den schrittweisen verpflichtenden Einbau von intelligenten
Stromzählern – sogenannten Smart Metern – die einen wichtigen Baustein für
intelligente Stromsysteme und damit einen effizienteren Ressourceneinsatz
darstellen. Ab 2017 erfolgt die Verpflichtung für alle Verbraucher ab einem
Jahresstromverbrauch von 10.000 Kilowattstunden. Erst ab 2020 können
Messstellenbetreiber auch kleinere Haushalte unter Einhaltung sinkender
Preisobergrenzen einbeziehen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich
vertretbar ist. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass durch technische und
regulative Voraussetzungen jederzeit ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet
wird. Der intelligente Stromzähler kann bei Privatkunden einmal im Jahr den
Zählerstand an den Stromanbieter elektronisch übermitteln, das Ablesen durch den
Stromkunden entfällt also.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, will die Bundesregierung eine
Kapazitätsreserve einführen. Die Reserve soll dann zum Einsatz kommen, wenn
trotz fairer Preisbildung an der Strombörse kein ausreichendes Angebot
existiert, um einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen. Die
Reserve wird technologieneutral sein und wettbewerblich ausgeschrieben werden.
Berlin, am 24.06.2016
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