Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

Neben den allgegenwärtigen Themen der letzten beiden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages vom 14.-25. März 2011 - Naturkatastrophe in Japan und das daraus resultierende Atomunglück in Fukushima, die Debatte um die deutsche Atomenergie, der Krieg in Libyen und das Stabilisierungspaket für die Eurozone -haben die Bundestagsabgeordneten zahlreiche Anträge und Gesetze verabschiedet.

Unter anderem stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Wehrrechtsänderungsgesetz mit dem die Allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt wird und die Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee umgebaut wird. Für den Spannungs- und Verteidigungsfall bleibt die Möglichkeit zur Einberufung Wehrpflichtiger jedoch im Grundgesetz erhalten.

Im Zuge der Aussetzung der Wehrplicht läuft auch die Pflicht zum Zivildienst aus. Hierfür wird ein Bundesfreiwilligendienst ab dem 1. Juli 2011 eingeführt. Anders als der Zivildienst steht der Bundesfreiwilligendienst Männern und Frauen offen. Die Dauer des Dienstes soll in der Regel ein Jahr betragen- mindestens 6 Monate, höchstens 24 Monate. Für den Einsatz erhalten die Freiwilligen eine Bezahlung von mindestens 550 Euro.

Hinter dem doch bürokratischen Namen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbergen sich neue Regelungen für die Zeitarbeitsbranche. Mit der Verabschiedung der Gesetzesinitiative von CDU/CSU und FDP wird künftig der Missbrauch der Zeitarbeit verhindert. Der „Drehtüreffekt“- d.h. Betriebe entlassen Beschäftige und stellen sie später als Zeitarbeitskräfte zu schlechteren Bedingungen wieder ein- wird eingedämmt, indem ein ehemaliger Arbeitnehmer auch als späterer Zeitarbeitsnehmer der Stammbelegschaft gleich gestellt werden muss. Außerdem wird für die 900.000 Leiharbeiter in Deutschland ein Mindestlohn festgelegt. Die Höhe der Mindestlöhne wurde bereits in einem Tarifvertrag zwischen Deutschem Gewerkschaftsbund und den Arbeitgebern festgelegt und gelten ab dem 1. Mai 2011 für die gesamte Branche; 7.79 Euro im Westen und 6.89 Euro pro Stunde im Osten. Die Regelung soll den heimischen Arbeitsmarkt vor Lohndumping schützen, wenn ab Mai die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten gilt.

In der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion informierte ich meine Kollegen über die Sicherheitslage in den Grenzregionen Deutschlands zu Tschechien und Polen und wir diskutierten über geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität.

 

Berlin, am 25.03.2011

 


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