Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Neben den allgegenwärtigen Themen der letzten beiden Sitzungswochen des
Deutschen Bundestages vom 14.-25. März 2011 - Naturkatastrophe in Japan und das
daraus resultierende Atomunglück in Fukushima, die Debatte um die deutsche
Atomenergie, der Krieg in Libyen und das Stabilisierungspaket für die Eurozone
-haben die Bundestagsabgeordneten zahlreiche Anträge und Gesetze verabschiedet.
Unter anderem stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das
Wehrrechtsänderungsgesetz mit dem die Allgemeine Wehrpflicht in Deutschland
ausgesetzt wird und die Bundeswehr zu einer Freiwilligenarmee umgebaut wird. Für
den Spannungs- und Verteidigungsfall bleibt die Möglichkeit zur Einberufung
Wehrpflichtiger jedoch im Grundgesetz erhalten.
Im Zuge der Aussetzung der Wehrplicht läuft auch die Pflicht zum Zivildienst
aus. Hierfür wird ein Bundesfreiwilligendienst ab dem 1. Juli 2011 eingeführt.
Anders als der Zivildienst steht der Bundesfreiwilligendienst Männern und Frauen
offen. Die Dauer des Dienstes soll in der Regel ein Jahr betragen- mindestens 6
Monate, höchstens 24 Monate. Für den Einsatz erhalten die Freiwilligen eine
Bezahlung von mindestens 550 Euro.
Hinter dem doch bürokratischen Namen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbergen
sich neue Regelungen für die Zeitarbeitsbranche. Mit der Verabschiedung der
Gesetzesinitiative von CDU/CSU und FDP wird künftig der Missbrauch der
Zeitarbeit verhindert. Der „Drehtüreffekt“- d.h. Betriebe entlassen Beschäftige
und stellen sie später als Zeitarbeitskräfte zu schlechteren Bedingungen wieder
ein- wird eingedämmt, indem ein ehemaliger Arbeitnehmer auch als späterer
Zeitarbeitsnehmer der Stammbelegschaft gleich gestellt werden muss. Außerdem
wird für die 900.000 Leiharbeiter in Deutschland ein Mindestlohn festgelegt. Die
Höhe der Mindestlöhne wurde bereits in einem Tarifvertrag zwischen Deutschem
Gewerkschaftsbund und den Arbeitgebern festgelegt und gelten ab dem 1. Mai 2011
für die gesamte Branche; 7.79 Euro im Westen und 6.89 Euro pro Stunde im Osten.
Die Regelung soll den heimischen Arbeitsmarkt vor Lohndumping schützen, wenn ab
Mai die volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus acht osteuropäischen
EU-Mitgliedstaaten gilt.
In der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion informierte ich
meine Kollegen über die Sicherheitslage in den Grenzregionen Deutschlands zu
Tschechien und Polen und wir diskutierten über geeignete Maßnahmen zur
Bekämpfung der Kriminalität.
Berlin, am 25.03.2011