Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Diese Sitzungswoche vom 21. - 25.04.08 begann für
mich bereits am Sonntag mit der Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden
Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundestages und der Bundesländer
gemeinsam mit den Bürgerbeauftragten aus der Bundesrepublik Deutschland und dem
deutschsprachigen Raum Europas in Dresden. In dieser zweitägigen Tagung
diskutierten die 70 Teilnehmer über das Beschwerdewesen und tauschten ihre
Erfahrungen aus. Ich berichtete über erste Ergebnisse der Modernisierung des
Petitionswesens auf Bundesebene. Denn seit zwei Jahren besteht die Möglichkeit
Petitionen per E-Mail einzureichen und darüber hinaus können die Bürgerinnen und
Bürger zustimmen ihre Petition auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages
einstellen zulassen, damit diese von anderen Bürgern mit unterzeichnet und mit
debattiert werden kann. Diese neuen Instrumente werden gut angenommen und
verhelfen somit zu mehr direkter Demokratie und zum Abbau der
Politikverdrossenheit.
Im Innenausschuss diskutierten die Abgeordneten über den Gesetzentwurf die
Kompetenzen des Bundeskriminalamtes betreffend. Hierbei geht es insbesondere um
die Erhöhung der Sicherheit in Deutschland und die effektive Bekämpfung des
Organisierten Verbrechen und des Terrorismus. Des Weiteren erörterten die
Mitglieder des Innenausschusses das Für und Wider eines neuen
NPD-Verbotsverfahren. Dabei war der Tenor kein neues Verfahren anzustreben, da
dies bei einem erneuten Scheitern eine Aufwertung dieser Partei bedeuten würde.
Das Hauptthema im Plenum des Deutschen Bundestages war die Verabschiedung des
Gesetzes zum Vertrag von Lissabon. Hierzu war auch eine Grundgesetzänderung
nötig und somit konnte eine Verabschiedung nur mit einer 2/3 Mehrheit realisiert
werden. In dieser namentlichen Abstimmung stimmten 519 Abgeordnete für die
Ratifizierung des EU-Vertrages, 8 dagegen und 49 enthielten sich. Somit wurde
der EU-Vertrag angenommen, der die Europäische Union demokratischer,
transparenter und handlungsfähiger macht und zu einer besseren
Kompetenzabgrenzung zwischen den Zuständigkeiten auf europäischer und nationaler
Ebene führt und darüber hinaus verbessert dieser Vertrag die
Einflussmöglichkeiten der nationalen Parlamente in der europäischen
Rechtsetzung.
In 2. und 3. Lesung wurde auch das Gesetz zur Erleichterung
familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls verabschiedet.
Durch schreckliche Ereignisse in der jüngsten Zeit, bei denen Kinder missbraucht
und zum Teil auch zu Tode gequält wurden, sah der Bundestag eine dringende
Notwendigkeit, die Gesetze zum Schutz des Kindeswohls zu stärken. Zum Schutz
gefährdeter Kinder sind die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte und
die stärkere Verpflichtung der Eltern zur Kooperation mit örtlichen Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe und Pflicht zur Annahme notwendiger Angebote der
Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
Außerdem wurde die Neuregelung des Wohngeldrechts verabschiedet. Dies bedeutet,
dass eine Erhöhung des Wohngeldes um 10 %, eine Einführung einer
Heizkostenkomponente und die Erhöhung der Tabellenwerte um 8 % vorgesehen sind.
Diese Leistungsanpassung hat ein Gesamtvolumen von jährlich 520 Millionen €, die
jeweils hälftig von Bund und Ländern finanziert werden.
Schüler der Mittelschule Zschorlau besuchten den Deutschen Bundestag im Rahmen
der Abschlussfahrt der 10. Klassen. Ich diskutierte mit den Schülern über
aktuelle Themen und führte sie durch das Paul-Löbe-Haus, indem sich eine
Vielzahl der Abgeordnetenbüros und die Ausschusssäle befinden. Ich war von dem
großen politischen Interesse der Schüler beeindruckt.
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Der nächste Sprechtag in meinem Wahlkreisbüro in Annaberg-Buchholz findet am 13.
Mai in der Zeit von 13.30 Uhr - 18.00 Uhr statt. Interessenten können sich unter
der Telefonnummer 03733/ 28 85 72 anmelden.
Berlin, am 25.04.2008