Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Aktuelles zur politischen Lage.
Unbestritten steht die Weltgemeinschaft vor einer Vielzahl von
Herausforderungen. In einer globalisierten Welt beeinflussen uns Deutsche auch
Konflikte, die uns zumindest geographisch entfernt scheinen. Hierbei sei vor
allem der Konflikt im Nahen Osten genannt, der durch die aktuelle humanitäre
Katastrophe, die andauernde Verfolgung der Christen und die Beteiligung
deutscher Kämpfer in Syrien und im Irak auch uns erreicht. Somit fällt dies auch
unter meine Zuständigkeit als Mitglied im Innenausschuss. Sehr beschäftigt uns
die Rückkehr genau dieser IS-Kämpfer nach Deutschland, die teils
desillusioniert, teils kampferprobt eine echte Gefahr darstellen können. Dazu
kommt eine aufstrebende, salafistische Strömung des Islam, deren Prediger auch
im Bundesgebiet Hass und Terror verherrlichen. Hier müssen und werden wir uns
unserer Verantwortung stellen, die innere Sicherheit in Deutschland zu gewähren.
Entlastung des Asylsystems.
Am vergangenen Freitag stimmte der Bundesrat dem vom Bundestag bereits
beschlossenen Gesetz zur Änderung des Asylrechts zu. Somit werden die Staaten
Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten
anerkannt. Während Anträge von Menschen aus Kriegsgebieten wie Syrien zu über 90
Prozent anerkannt werden, liegt die Erfolgsquote bei Anträgen aus Serbien,
Mazedonien und Bosnien-Herzegowina bei unter einem Prozent. Rund 25 Prozent der
in Deutschland gestellten Asylanträge stammen von Asylbewerbern aus diesen
Ländern, die jetzt deutlich schneller bearbeitet werden können. Ziel unseres
Asylsystems muss es sein, den politisch Verfolgten schnell eine sichere Zuflucht
zu gewähren und dabei Menschen, die nicht verfolgt werden keine falschen
Hoffnungen zu machen.
Weiterhin erleichtert das Gesetz einen befristeten Arbeitsmarktzugang für
Asylbewerber und geduldete Ausländer, erlaubt Geldleistungen als Regelfall und
ersetzt die Residenzpflicht (Ortsgebundenheit für Asylsuchende) nach 4 Monaten
durch eine Wohnungsmeldepflicht.
Deutschlands Beitrag zur Eindämmung der Ebola-Epidemie.
Die katastrophale Situation in West-Afrika, verbunden mit der enorm
fortschreitenden Ausbreitung veranlasste den Deutschen Bundestag, dieses Thema
auf die Tagesordnung des Plenums am Mittwoch zu setzen. Über die Debatte hinaus
begrüße ich den bisherigen deutschen Beitrag zur Bekämpfung der Epidemie,
insbesondere die jüngsten Zusagen, die finanzielle Hilfe Deutschlands deutlich
anzuheben. Damit soll die Versorgung der Ebola-Kranken mit Medikamenten und
medizinischem Personal verbessert sowie Aufklärungs-und Präventionsmaßnahmen
unterstützt werden. Zudem kündigte die Bundeskanzlerin an, eine Luftbrücke zum
Transport von Hilfsgütern sowie eine Krankenstation zur Verfügung zu stellen.
Entlastung der Länder und Kommunen.
In Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz, mit dem Kommunen durch die Übernahme
der Eingliederungshilfe für Behinderte durch den Bund ab 2018 entlastet werden
sollen, regelt der in erster Lesung zu diskutierende Gesetzesentwurf die
Entlastung der Kommunen um jährlich 1 Mrd. Euro. Erreicht wird diese Entlastung
über eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten einer Unterkunft im Rahmen
des ALG II (500 Mio. Euro) und über eine Erhöhung des Kommunalanteils bei der
Umsatzsteuerverteilung (500 Mio. Euro). Ebenfalls vorgesehen ist eine
Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Mio. Euro und
eine Erhöhung des Festbetrags im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der
Länder von jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2017 und 2018.
Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer
flexiblen Elternzeit im Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz.
Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt auf eine Präzisierung der Regelungen zum
Elterngeldbezug ab. Zukünftig können Eltern, die früh nach der Geburt wieder
einer Teilzeit-Beschäftigung nachgehen, das Elterngeld Plus als halbierte
Auszahlung doppelt so lange erhalten wie das Elterngeld. Zudem ist ein
Partnerschaftsbonus vorgesehen, der eine zeitweise gemeinsame Sorge der Eltern
für das Kind bei gleichzeitig reduzierter Berufstätigkeit berücksichtigt.
Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht.
Ziel dieser Vorgaben ist eine deutliche Verbesserung des Schutzes von Kindern
und Jugendlichen vor sexueller Nötigung und Ausbeutung, die durch Maßnahmen wie
der Erhöhung des Strafrahmens beim Besitz von kinderpornografischen Schriften,
dem erhöhten Schutz der Intimsphäre vor Bildaufnahmen bis hin zum Schutz vor
Übergriffen in Obhutsverhältnissen erreicht werden sollen. Zudem soll die
strafrechtliche Verjährung von sexuellen Straftaten an Minderjährigen oder
Zwangsverheiratungen bis zum 30. Lebensjahr ruhend gestellt werden.
Abwicklung von Kreditinstituten.
Beraten wurde über ein Gesetz, dass der Abwicklungsbehörde das Recht verleiht,
im Fall einer Bankenabwicklung Eigentümer und Gläubiger eines Instituts
finanziell heranzuziehen.
Sitzung des Innenausschusses.
Schwerpunkt in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwoch war die Aufarbeitung
der NSU-Morde. Hierzu waren verschiedene Experten geladen, die über den
aktuellen Stand der Ermittlung Auskunft gaben und Fragen der Abgeordneten
beantworteten. Die vollständige Aufklärung der Ereignisse liegt besonders im
Hinblick auf die deutsche Geschichte im Interesse des Bundestags und ist vor
allem für die Opfer und den zukünftigen Umgang mit ähnlichen Ereignissen von
besonderer Bedeutung.
Petitionsausschüsse zu Gast in Bremen.
Am 22. und 23. September 2014 tagten die Vorsitzenden und stellvertretenden
Vorsitzenden der Petitionsausschüsse von Bund und Ländern in Bremen. Zu Gast
waren rund 80 Teilnehmer aus Deutschland und Europa, die sich über aktuelle
Themen und Fragestellungen zum Bereich Petitionen austauschten.
Themenschwerpunkte lagen hierbei bei der Bearbeitung von Petitionen im Zuge
eines Wahlperiodenwechsels, elektronischer Petitionen im digitalen Zeitalter,
den Umgang mit Petitionen auf Basis der Dublin II/III-Verordnung (Prüfung von
Asylanträgen) sowie der Befugnisse von Petitionsausschüssen gegenüber der
Exekutive. Auch ich war als Vertreter der AG Petitionen des Bundestags in Bremen
zu Gast und freute mich über den regen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen.
Berlin, am 25.09.2014
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