Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 21.09. - 25.09.2015
Regierungserklärung der Kanzlerin zum EU-Gipfel.
In der Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag berichtete Kanzlerin
Merkel über die Beschlüsse des EU-Gipfels zur Bewältigung der Flüchtlingskrise.
Angela Merkel sieht in dieser Krise eine Bewährungsprobe für Europa. Europa sei
eine Werteunion, eine Rechts- und Verantwortungsgemeinschaft. Diesem Anspruch
muss man auch angesichts der Flüchtlingskrise gerecht werden. Die EU- Staats-
und Regierungschefs hatten sich am 23.09. darauf geeinigt 1 Mrd. € für
UN-Institutionen, insbesondere für das Welternährungsprogramm, bereitzustellen,
damit die Flüchtlinge- hauptsächlich aus Syrien- in den Auffanglagern in den
Nachbarstaaten besser versorgt werden können. Außerdem sind bis Ende November
der Aufbau sogenannter Hotspots in Italien, Griechenland und gegebenenfalls in
Bulgarien geplant, um ankommende Flüchtlinge besser registrieren und
identifizieren zu können. Flüchtlinge mit Bleibeanspruch sollen von dort aus
EU-weit verteilt werden, Flüchtlinge ohne Bleiberecht jedoch zurückgeführt werde
können.
Flüchtlingsgipfel auf nationaler Ebene am 24. September.
Nach den Gesprächen auf EU- Ebene kam die Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer zur Besprechung der
Asyl- und Flüchtlingspolitik zusammen. Unser Land trägt derzeit im Vergleich zu
anderen EU- Mitgliedstaaten einen überproportionalen Anteil.
Es bedarf folgende Maßnahmen, um den derzeitigen Flüchtlingsandrang zu
bewältigen: Insbesondere müssen die Asylverfahren beschleunigt werden und
Fehlanreize vermieden werden. Eine dauerhafte Lösung kann nur erreicht werden,
wenn die Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpft werden.
Auf nationaler Ebene soll die Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge nach
dem Königsteiner Schlüssel erfolgen. Außerdem werden Albanien, Kosovo und
Montenegro zu sicheren Herkunftsländern erklärt, um die Asylverfahren für deren
Staatsangehörige weiter zu beschleunigen. Bund und Länder verpflichten sich zur
konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht. Finanzielle Fehlanreize sollen
beseitigt werden. Das Vorrangprinzip von Sach- vor Geldleistungen soll wieder
gelten und darüber hinaus sollen Geldleistungen höchstens einen Monat im Voraus
ausgezahlt werden. Für Ausreisepflichtige, deren Ausreisedatum feststeht, ist
die Leistungsgewährung bis zu diesem Datum befristet. Nimmt er die Ausreise
schuldhaft nicht wahr, endet trotzdem sein Anspruch nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz und er erhält nur das unabdingbar Notwendige.
Des Weiteren wird es zu weiteren personellen Aufstockungen bei Ausländer- und
Sozialbehörden sowie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kommen müssen,
um die Antragsflut zu bewältigen. Insbesondere werden die Durchschnittsdauer der
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Asylstreitigkeiten auf möglichst 2
Wochen verkürzt werden.
Der Bund beteiligt sich noch stärker an der finanziellen Entlastung der Länder.
Für 2015 wurde der bereist vorgesehene Beitrag nochmals um 1 Mrd. € erhöht. Ab
Januar 2016 trägt der Bund einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der
Registrierung bis zur Erteilung des Bescheides durch das Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge. Die Erstattung des Bundes an die Länder beträgt pro
Asylbewerber demnach 670 € im Monat.
Bekämpfung der Schleusungskriminalität.
Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurde mit Vertretern von
INTERPOL, EUROPOL, Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundesministerium der
Verteidigung über die möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung von
Schleuserkriminalität beraten. 2015 wurden bereits 2.400 Schleuser festgenommen,
800 sind in U-Haft.
Treffen mit albanischer Delegation.
Am Rande des Plenums traf ich mich mit weiteren Vertretern des
Innenausschusses mit hochrangigen Politikern aus Albanien, um über die
Reduzierung des Flüchtlingsstroms aus diesem Land zu diskutieren.
Berlin, am 25.09.2015
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