Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 22.02. - 26.02.2016
Clausnitz und Bautzen: Übergriffe gegen Asylbewerber scharf verurteilen.
Politiker aller Fraktion haben in einer vereinbarten Debatte im Deutschen
Bundestag die Übergriffe gegen Asylbewerber und Unterkünfte auf das Schärfste
verurteilt. Ich erklärte in meiner Rede, dass dies nicht unser Sachsen ist.
Angesichts der Tatsache, dass sich gerade in Sachsen die Übergriffe gegen
Asylbewerber häufen, forderte ich eine Ursachenforschung. Man muss überlegen, ob
es mehr Programme zur Demokratieförderung, zur Prävention und zur Intervention
brauche oder ob man die politische Bildung an Schulen ausbauen müsse. Alle
Redner der Unionsfraktion würdigten die Leistungen der zahlreichen
ehrenamtlichen Helfer, der Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz zum Schutz
und zur Integration der Flüchtlinge. Gern kann meine vollständige Rede auf
meiner Homepage eingesehen werden.
Regelung zur Bildung von Rettungsgassen vermitteln.
Der Petitionsausschuss unterstützte einstimmig am Mittwoch eine Petition um
die Bemühungen, die Bildung einer Rettungsgasse bei Unfällen auf deutschen
Straßen und Bundesautobahnen zu erleichtern. Obwohl das „Verhalten gegenüber
Sonderfahrzeugen“ seit vielen Jahren Bestandteil der Fahrschulausbildung ist und
die Regelung zur Bildung der Rettungsgasse bereits seit Jahrzehnten bestehen,
ist die Vorschrift im Detail bei vielen Verkehrsteilnehmern nicht bekannt. Mit
Medienkampagnen, wie die Aufstellung von Hinweisschildern, wird derzeit die
Bildung von Rettungsgassen in den Fokus gerückt. Damit Rettungsgassen in
Unfallsituationen künftig noch reibungsloser gebildet werden und damit
Rettungskräfte schneller zum Einsatzort kommen, wird das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur zudem für eine Vereinfachung der
Verhaltensregeln sorgen. Wir werden dazu die bestehende Unterscheidung nach
Anzahl der Fahrstreifen aufgeben. Danach wird die Rettungsgasse immer zwischen
dem äußerst linken und danebenliegenden rechten Fahrstreifen gebildet werden.
Diese Fortschreibung wird im Rahmen der nächsten StVO-Novelle erfolgen.
Schutz und Hilfe nur für die wirklich Verfolgten.
Am Donnerstag fand die abschließende Beratung des Gesetzes zur Einführung
beschleunigter Asylverfahren („Asylpaket II“) und des Gesetzes zur erleichterten
Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der
Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern statt. In zweiter und
dritter Lesung wurden die beiden Gesetze beschlossen. Zuvor erfolgte am Montag
eine öffentliche Anhörung zu den beiden Gesetzen, in der Fachexperten ihre
Meinung zu den Entwürfen vertraten. Das Paket sieht u.a. schnellere Verfahren,
gesonderte Registrierungszentren für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive und
Aussetzung des Familiennachzugs für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus.
Im Asylverfahren ist künftig zwingend erforderlich, dass der Antragssteller an
der Feststellung seiner Identität mitwirkt. Wer diese Mitwirkung verweigere,
müsse Deutschland wieder verlassen. Darüber hinaus werden Abschiebehindernisse
beseitigt, indem etwa medizinische Atteste bestimmten Kriterien entsprechen
müssen.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte
Erzeugnisse.
Wir setzen die Bestimmungen der europäischen Tabakproduktrichtlinie in
deutsches Recht um. Sie soll dazu beitragen, die gesundheitsgefährdenden
Risiken, die mit dem Rauchen einhergehen, zu verdeutlichen und den
Gesundheitsschutz zu stärken. Unter anderem müssen gesundheitsbezogene
Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen deutlich sichtbar sein.
Weiterhin wird das Inverkehrbringen von Zigaretten und von Tabak zum
Selbstdrehen verboten, die aromatische Bestandteile enthalten, mit denen sich
Geruch, Geschmack oder die Rauchintensität verändern lassen. Das Verbot hat auch
das Inverkehrbringen von Filtern, Papieren oder Kapseln zum Gegenstand, soweit
diese Tabak oder Nikotin enthalten. Erstmalig sind auch Vorschriften für
nikotinhaltige E-Zigaretten und mediale Werbeverbote für pflanzliche
Tabakprodukte vorgesehen. Wir beschließen die Umsetzung der Richtlinie in
zweiter und dritter Lesung.
Berlin, am 26.02.2016
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