Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


 

Petitionen- ein Grundrecht der Bürger

Günter Baumann ist neben seiner Tätigkeit im Innenausschuss auch Mitglied im Petitionsausschuss und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Petitionen der CDU/CSU-Fraktion.

Das Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger ist im Grundgesetz verankert. Nach Artikel 17 hat „Jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Grundsätzlich kann sich jeder an den Petitionsausschuss wenden. Man muss nicht Deutscher und man muss auch nicht volljährig sein- es ist eben ein Jedermannsrecht.

Der Petitionsausschuss kann vermittelnd eingreifen, wenn es um Probleme mit Bundesbehörden und anderen Einrichtungen geht, die der Aufsicht des Bundes unterliegen. Außerdem hat er das Recht, auf Änderungen der Bundesgesetzgebung zu drängen, z.B. um Lücken im System zu schließen. Jedoch kann der Ausschuss nicht in privatrechtliche Auseinandersetzungen eingreifen, und darüber hinaus kann er keine gerichtlichen Urteile oder andere gerichtlichen Entscheidungen überprüfen oder sogar ändern. Dies verbietet die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung.

Der Petitionsausschuss hat zahlreiche Möglichkeiten, um einen Sachverhalt umfassend aufzuklären. Er kann die Bundesregierung um Stellungnahmen bitten und Regierungsvertreter anhören, sich Akten vorlegen lassen, Bundeseinrichtungen aufsuchen und Ortstermine durchführen.

Im letzten Jahr konnte in 40% der Fälle dem Petenten geholfen werden. Durchschnittlich erreichen den Petitionsausschuss 20.000 Eingaben jährlich. Ein gutes Drittel davon sind Bitten zur Gesetzgebung, ein Drittel sind Beschwerden zur Arbeitsweise von Bundesbehörden und der Rest sind Sorgen und Nöte allgemeiner Art.

Sie können auf den verschiedensten Wegen eine Petition an den Bundestag richten.
Postalisch: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Über www.bundestag.de/petitionen gelangen Sie zu einem Vordruck, der per E-Mail an den Ausschuss versandt werden kann. Natürlich können Sie sich auch an Ihren Wahlkreisabgeordneten wenden, der dann die Eingabe an den Ausschuss weiterleitet. Mit dem Einverständnis der Petenten kann die Petition auf den Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden und Dritte haben die Möglichkeit Ihr Anliegen zu unterstützen und im Forum darüber zu diskutieren.

Ich möchte auf meinen Sprechtag im Bürgerbüro Aue am 9. April hinweisen. Anmeldungen nimmt mein Büro unter der Nummer 03771/259354 gern entgegen.

 

Berlin, am 26.03.2010

 


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