Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Petitionen- ein Grundrecht der Bürger
Günter Baumann ist neben seiner Tätigkeit im Innenausschuss auch Mitglied im
Petitionsausschuss und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Petitionen der
CDU/CSU-Fraktion.
Das Petitionsrecht der Bürgerinnen und Bürger ist im Grundgesetz verankert. Nach
Artikel 17 hat „Jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit
anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und
an die Volksvertretung zu wenden.“
Grundsätzlich kann sich jeder an den Petitionsausschuss wenden. Man muss nicht
Deutscher und man muss auch nicht volljährig sein- es ist eben ein
Jedermannsrecht.
Der Petitionsausschuss kann vermittelnd eingreifen, wenn es um Probleme mit
Bundesbehörden und anderen Einrichtungen geht, die der Aufsicht des Bundes
unterliegen. Außerdem hat er das Recht, auf Änderungen der Bundesgesetzgebung zu
drängen, z.B. um Lücken im System zu schließen. Jedoch kann der Ausschuss nicht
in privatrechtliche Auseinandersetzungen eingreifen, und darüber hinaus kann er
keine gerichtlichen Urteile oder andere gerichtlichen Entscheidungen überprüfen
oder sogar ändern. Dies verbietet die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung.
Der Petitionsausschuss hat zahlreiche Möglichkeiten, um einen Sachverhalt
umfassend aufzuklären. Er kann die Bundesregierung um Stellungnahmen bitten und
Regierungsvertreter anhören, sich Akten vorlegen lassen, Bundeseinrichtungen
aufsuchen und Ortstermine durchführen.
Im letzten Jahr konnte in 40% der Fälle dem Petenten geholfen werden.
Durchschnittlich erreichen den Petitionsausschuss 20.000 Eingaben jährlich. Ein
gutes Drittel davon sind Bitten zur Gesetzgebung, ein Drittel sind Beschwerden
zur Arbeitsweise von Bundesbehörden und der Rest sind Sorgen und Nöte
allgemeiner Art.
Sie können auf den verschiedensten Wegen eine Petition an den Bundestag richten.
Postalisch: Deutscher Bundestag, Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011
Berlin. Über
www.bundestag.de/petitionen gelangen Sie zu einem Vordruck, der per E-Mail
an den Ausschuss versandt werden kann. Natürlich können Sie sich auch an Ihren
Wahlkreisabgeordneten wenden, der dann die Eingabe an den Ausschuss
weiterleitet. Mit dem Einverständnis der Petenten kann die Petition auf den
Seiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht werden und Dritte haben die
Möglichkeit Ihr Anliegen zu unterstützen und im Forum darüber zu diskutieren.
Ich möchte auf meinen Sprechtag im Bürgerbüro Aue am 9. April hinweisen.
Anmeldungen nimmt mein Büro unter der Nummer 03771/259354 gern entgegen.
Berlin, am 26.03.2010