Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In dieser, durch den Parteitag der SPD am Freitag,
etwas verkürzten Sitzungswoche vom 22.-25.10.2007 wurde im Plenum des Deutschen
Bundestages u. a. zwei Gesetze zur Änderung des Sozialgesetzbuches diskutiert.
In 1. Lesung debattierten die Abgeordneten über die Änderung des SGB III
dahingehend, dass die Überschüsse im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zur
Entlastung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung verwendet werden
sollen. Dadurch sinkt der Beitragssatz zum 1.1.2008 von 4,2 % auf 3,9%. Darüber
hinaus wird eine weitere Beitragsabsenkung in den parlamentarischen Beratungen
geprüft. Im zweiten Gesetz, das diese Woche in 1. Lesung beraten wurde, geht es
um die Änderung des SGB II. Das Gesetz beinhaltet die Beteiligung des Bundes an
den Leistungen für Unterkunft und Heizung für ALG II-Bezieher. Der Bund wird
sich weiterhin mit 3,9 Milliarden Euro an diesen Kosten beteiligen. Durch die
Anpassungsformel im SGB II wurde festgelegt, dass bei einer Veränderung der
Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes
um 0,7 Punkte erfolgt. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften verringerte sich um
3,7 %, somit senkt sich die bundesdurchschnittliche Beteiligung um 2,6% auf
29,2%.
Im Plenum wurde des Weiteren in 2. und 3. Lesung das 1. Gesetz zur Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Diese Änderung wurde wegen einer
Entscheidung des Europäischen Gerichtshof notwendig, da dieser festgestellt hat,
dass das Bundesnaturschutzgesetz in seiner jetzigen Form die europäische
Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden
Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht ausreichend umsetzt.
In 1. Lesung erörterte man außerdem das Gesetz zur Förderung der
Jugendfreiwilligendienste. Dieses Gesetz löst nach seiner Verabschiedung das
Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur
Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres ab und überführt sie in ein
einheitliches Regelwerk. Die Jugendfreiwilligendienste werden flexibilisiert und
qualitativ ausgebaut, etwa durch Anhebung der Höchstdauer auf 24 Monate und
durch mehr Möglichkeiten in der Vertragsgestaltung.
In dieser Woche fanden mehrere Gespräche zwischen den sächsischen Abgeordneten
der CDU und SPD zum Thema Neueinteilung der Bundestagswahlkreise statt. Ein
ergänzender Bericht der Wahlkreiskommission vom 30.08.2007, der die aktuellen
Einwohnerzahlen per 31.12.2006 zur Grundlage hat, sagt eindeutig aus, dass der
Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt aufgrund des Bevölkerungsrückgangs
jeweils einen Bundestagswahlkreis ab der nächste Bundestagswahl im Jahr 2009 an
die Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg abgeben müssen. Das sächsische
Innenministerium hat für Sachsen einen Vorschlag, der weitestgehend die
bevorstehende Verwaltungs- und Funktionalreform beachtet, für nunmehr 16
Bundestagswahlkreise erarbeitet. Nach Diskussionen der Bundestagsabgeordneten zu
unterschiedlichen Varianten wurde der Vorschlag des Innenministeriums als Antrag
der Abgeordneten der Koalition für das Gesetzgebungsverfahren eingereicht. Der
jetzige Bundestagswahlkreis Annaberg/Aue-Schwarzenberg würde um den Mittleren
Erzgebirgskreis erweitert und dann mit ca. 296 000 Einwohnern den größten
Bundestagswahlkreis in Sachsen bilden. Der bisherige Landkreis Stollberg, der
künftig zum Erzgebirgslandkreis gehören wird, konnte nicht in den gleichen
Bundestagswahlkreis eingefügt werden, da dieser, aufgrund einer festgelegten
Einwohnerzahl von 250 000 (+/- 15%) für Bundestagswahlkreise, zu groß geworden
wäre. Stollberg bildet mit Städten und Gemeinden der jetzigen Landkreise
Chemnitzer Land und Mittweida einen weiteren Wahlkreis. Das
Gesetzgebungsverfahren hierzu und die Behandlung im Bundesrat sollten bis
Februar 2008 abgeschlossen sein.
Berlin, am 26.10.2007