Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel


In dieser, durch den Parteitag der SPD am Freitag, etwas verkürzten Sitzungswoche vom 22.-25.10.2007 wurde im Plenum des Deutschen Bundestages u. a. zwei Gesetze zur Änderung des Sozialgesetzbuches diskutiert. In 1. Lesung debattierten die Abgeordneten über die Änderung des SGB III dahingehend, dass die Überschüsse im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit zur Entlastung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung verwendet werden sollen. Dadurch sinkt der Beitragssatz zum 1.1.2008 von 4,2 % auf 3,9%. Darüber hinaus wird eine weitere Beitragsabsenkung in den parlamentarischen Beratungen geprüft. Im zweiten Gesetz, das diese Woche in 1. Lesung beraten wurde, geht es um die Änderung des SGB II. Das Gesetz beinhaltet die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für ALG II-Bezieher. Der Bund wird sich weiterhin mit 3,9 Milliarden Euro an diesen Kosten beteiligen. Durch die Anpassungsformel im SGB II wurde festgelegt, dass bei einer Veränderung der Bedarfsgemeinschaftenzahl um ein Prozent eine Anpassung des Beteiligungssatzes um 0,7 Punkte erfolgt. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften verringerte sich um 3,7 %, somit senkt sich die bundesdurchschnittliche Beteiligung um 2,6% auf 29,2%.

Im Plenum wurde des Weiteren in 2. und 3. Lesung das 1. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Diese Änderung wurde wegen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof notwendig, da dieser festgestellt hat, dass das Bundesnaturschutzgesetz in seiner jetzigen Form die europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) nicht ausreichend umsetzt.

In 1. Lesung erörterte man außerdem das Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste. Dieses Gesetz löst nach seiner Verabschiedung das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres ab und überführt sie in ein einheitliches Regelwerk. Die Jugendfreiwilligendienste werden flexibilisiert und qualitativ ausgebaut, etwa durch Anhebung der Höchstdauer auf 24 Monate und durch mehr Möglichkeiten in der Vertragsgestaltung.

In dieser Woche fanden mehrere Gespräche zwischen den sächsischen Abgeordneten der CDU und SPD zum Thema Neueinteilung der Bundestagswahlkreise statt. Ein ergänzender Bericht der Wahlkreiskommission vom 30.08.2007, der die aktuellen Einwohnerzahlen per 31.12.2006 zur Grundlage hat, sagt eindeutig aus, dass der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt aufgrund des Bevölkerungsrückgangs jeweils einen Bundestagswahlkreis  ab der nächste Bundestagswahl im Jahr 2009 an die Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg abgeben müssen. Das sächsische Innenministerium hat für Sachsen einen Vorschlag, der weitestgehend die bevorstehende Verwaltungs- und Funktionalreform beachtet, für nunmehr 16 Bundestagswahlkreise erarbeitet. Nach Diskussionen der Bundestagsabgeordneten zu unterschiedlichen Varianten wurde der Vorschlag des Innenministeriums als Antrag der Abgeordneten der Koalition für das Gesetzgebungsverfahren eingereicht. Der jetzige Bundestagswahlkreis Annaberg/Aue-Schwarzenberg würde um den Mittleren Erzgebirgskreis erweitert und dann mit ca. 296 000 Einwohnern den größten Bundestagswahlkreis in Sachsen bilden. Der bisherige Landkreis Stollberg, der künftig zum Erzgebirgslandkreis gehören wird, konnte nicht in den gleichen Bundestagswahlkreis eingefügt werden, da dieser, aufgrund einer festgelegten Einwohnerzahl von 250 000 (+/- 15%) für Bundestagswahlkreise, zu groß geworden wäre. Stollberg bildet mit Städten und Gemeinden der jetzigen Landkreise Chemnitzer Land und Mittweida einen weiteren Wahlkreis. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu und die Behandlung im Bundesrat sollten bis Februar 2008 abgeschlossen sein.

 

Berlin, am 26.10.2007


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