Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In der Sitzungswoche vom 22. - 26. Oktober 2012 wurde eine große Anzahl von
Gesetzen in den Bundestag eingebracht und entsprechend beraten. An dieser Stelle
möchte ich über einige dieser Gesetzesvorhaben berichten.
Wie bereits berichtet, wurde die Anhebung der Entgeltgrenze bei Mini-Jobs von
400 € auf 450 € im Bundestag diskutiert. Derzeit sind in Deutschland rund 7,3
Millionen Menschen geringfügig beschäftigt, zwei Drittel davon sind Frauen.
Geringfügig Beschäftigte zahlen bislang keine Steuern oder Abgaben auf ihr
Einkommen. In dieser Sitzungswoche hat der Bundestag nun in zweiter und dritter
Lesung nach einer Anhörung von Experten zu diesem Thema die Anhebung
beschlossen. Die Anhebung der Verdienstgrenzen ist auch aus meiner Sicht richtig
und wichtig. Mini-Jobs helfen die Schwarzarbeit zu reduzieren und bieten
kleineren bis mittleren Betrieben die benötigte Flexibilität. Eine Vielzahl der
befragten Experten waren sich zudem darüber einig, dass ein Mini-Job eine
Möglichkeit zum Einstieg in den Job bringen kann.
In erster Lesung berät der Bundestag das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge
nicht miteinander verheirateter. Mit dieser Änderung reagiert der Bundestag auf
eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes,
wonach die bisherige Regelung mit der Elternverantwortung des Vaters nicht
vereinbar ist. Viele nichteheliche Väter wollen sich an der Erziehung ihrer
Kinder beteiligen. Dies konnte die Mutter bislang verhindern, indem sie ihre
Zustimmung verweigert. Die Neuregelung orientiert sich in erster Linie am
Kindeswohl und soll erreichen, dass die Auseinandersetzung zwischen den Eltern
um das Sorgerecht nicht mehr auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Die
Sorge für das gemeinsame Kind liegt zwar weiterhin bei der Mutter, dass
Familiengericht kann jedoch die Sorge auf den Vater übertragen, wenn dies dem
Kindeswohl nicht widerspricht. Notfalls besteht die Möglichkeit, dem Vater die
Sorge gegen den Willen der Mutter zu übertragen. Um der besonderen Situation der
Mutter nach der Geburt gerecht zu werden, muss eine Karenzzeit von mindestens
sechs Wochen eingehalten werden.
In zweiter und dritter Lesung beschließt der Bundestag das Gesetz zur
Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das
Jahr 2013. Die günstige wirtschaftliche Entwicklung und die Zunahme der
Beschäftigung in Deutschland haben zu einer zufriedenstellenden finanziellen
Lage in den Sozialkassen geführt, sodass die Senkung des Beitrages zur
Rentenversicherung von 19,6 auf 18,9 Prozent erfolgen wird. Sowohl Bürger als
auch Unternehmen werden davon profitieren.
Berlin, am 26.10.2012