Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 23.02. - 27.02.2015

 

Finanzhilfen zugunsten Griechenlands;
Verlängerung der Stabilitätshilfe Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des Stabilisierungsmechanismus-gesetzes auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik.

In namentlicher Abstimmung und mit großer Mehrheit wurde der Antrag, das Hilfsprogramm für Griechenland für bis zu vier Monate zu verlängern, beschlossen. Dies ist lediglich eine technische Verlängerung des im März 2012 beschlossenen Finanzhilfeprogramms. Entgegen den Ausführungen verschiedenster Medienvertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm und es wird auch kein "frisches Geld" zur Verfügung gestellt.

Sorgfältigeren Umgang mit Vermögensanlagen herbeiführen - Kleinanlegerschutzgesetz.
In erster Lesung wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den Verbraucherschutz beim Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen stärkt, beraten. Anleger sollen sich vor dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen des "Grauen Kapitalmarkts" besser informieren können. Die jüngsten umfangreichen Kleinanlegerverluste gehen auf übermäßiges Vertrauen in die Sicherheit von Anlagen mit hohen Renditeversprechen zurück. Dieses Vertrauen speiste sich aus einer Mischung von breitenwirksamer Werbung, geschickter Vermarktung und unzureichenden Informationen.
Das Kleinanlegerschutzgesetz, das in der Sitzungswoche vom 23.-27. Februar in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, ermöglicht es den Anlegern, sich vor dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen besser zu informieren. Ebenso ist vorgesehen, die Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen zu verschärfen. Die zielgerichteten Instrumente dafür reichen von strengeren Prospektpflichten über die Einführung einer Mindestlaufzeit bis hin zu Vermarktungsverboten bestimmter Produkte.

Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen - Pkw-Maut.
Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe, der sogenannten Pkw-Maut, wurde in dieser Woche in erster Lesung beraten.
Wie schon bei der Lkw-Maut sollen nun auch die Halter von im In- und Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen mit einem Entgelt für die Nutzung von Bundesautobahnen beitragen. Einnahmen von rd. 500 Mio. Euro pro Jahr werden vollständig und zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Auf diese Weise tragen alle Nutzer der deutschen Fernstraßen zu deren Erhalt bei. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass deutsche Pkw-Halter auf Bundesstraßen und Autobahnen künftig eine jährliche Maut von maximal 130 Euro bezahlen – je nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs. Über die Kfz-Steuer werden sie aber um exakt den gleichen Betrag wieder entlastet.

Unentgeltliche TV-Mitschnitte für den Schulunterricht.
Am Mittwoch entschieden die Mitglieder des Petitionsausschusses ein Petitum zu unterstützen, dass urheberrechtlich geschützte Werke unentgeltlich im Schulunterricht genutzt werden können. Derzeit lautet die Rechtslage, dass der Mitschnitt von Sendungen unter stark eingeschränkten Voraussetzungen im Urheberrechtsgesetz geregelt ist. Demnach dürfen Schulen nur Schulfunksendungen mitschneiden- also Sendungen, die didaktisch auf den Unterricht zugeschnitten sind. Andere Sendungen dürfen nur mitgeschnitten werden, soweit es sich um Nachrichten, öffentliche Reden oder um Sendungen "zur Unterrichtung über Tagesfragen" handelt. Diese Mitschnitte müssen demnach auch nach einem Jahr gelöscht werden. Vor diesem Hintergrund entschied der Ausschuss, diese Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen, um dies in das zukünftige Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen.

"Schwarze Null" schon 2014 erreicht.
Der Bund hat im vergangenen Jahr 295,5 Milliarden Euro ausgegeben. Dies ist eine Milliarde weniger als zur Verfügung stand. Somit war es erstmals seit 45 Jahren nicht erforderlich, zur Finanzierung der Ausgaben des Bundes neue Schulden aufzunehmen. Eigentlich war für 2014 noch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 6,5 Milliarden Euro geplant. Diese Kredite wurden aufgrund der guten Konjunktur nicht benötigt.

 

Berlin, am 27.02.2015