Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 23.02. - 27.02.2015
Finanzhilfen zugunsten Griechenlands;
Verlängerung der Stabilitätshilfe Einholung eines zustimmenden Beschlusses des
Deutschen Bundestages nach § 3 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 2 Nummer 2 des
Stabilisierungsmechanismus-gesetzes auf Verlängerung der bestehenden
Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik.
In namentlicher Abstimmung und mit großer Mehrheit wurde der Antrag, das
Hilfsprogramm für Griechenland für bis zu vier Monate zu verlängern,
beschlossen. Dies ist lediglich eine technische Verlängerung des im März 2012
beschlossenen Finanzhilfeprogramms. Entgegen den Ausführungen verschiedenster
Medienvertreter handelt es sich nicht um ein neues Programm und es wird auch
kein "frisches Geld" zur Verfügung gestellt.
Sorgfältigeren Umgang mit Vermögensanlagen herbeiführen -
Kleinanlegerschutzgesetz.
In erster Lesung wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der den
Verbraucherschutz beim Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen stärkt, beraten.
Anleger sollen sich vor dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen des "Grauen
Kapitalmarkts" besser informieren können. Die jüngsten umfangreichen
Kleinanlegerverluste gehen auf übermäßiges Vertrauen in die Sicherheit von
Anlagen mit hohen Renditeversprechen zurück. Dieses Vertrauen speiste sich aus
einer Mischung von breitenwirksamer Werbung, geschickter Vermarktung und
unzureichenden Informationen.
Das Kleinanlegerschutzgesetz, das in der Sitzungswoche vom 23.-27. Februar in
den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, ermöglicht es den Anlegern, sich vor
dem Erwerb risikobehafteter Vermögensanlagen besser zu informieren. Ebenso ist
vorgesehen, die Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler von
Vermögensanlagen zu verschärfen. Die zielgerichteten Instrumente dafür reichen
von strengeren Prospektpflichten über die Einführung einer Mindestlaufzeit bis
hin zu Vermarktungsverboten bestimmter Produkte.
Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von
Bundesfernstraßen - Pkw-Maut.
Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe, der sogenannten
Pkw-Maut, wurde in dieser Woche in erster Lesung beraten.
Wie schon bei der Lkw-Maut sollen nun auch die Halter von im In- und Ausland
zugelassenen Pkw und Wohnmobilen mit einem Entgelt für die Nutzung von
Bundesautobahnen beitragen. Einnahmen von rd. 500 Mio. Euro pro Jahr werden
vollständig und zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Auf diese
Weise tragen alle Nutzer der deutschen Fernstraßen zu deren Erhalt bei. Der
Gesetzentwurf sieht vor, dass deutsche Pkw-Halter auf Bundesstraßen und
Autobahnen künftig eine jährliche Maut von maximal 130 Euro bezahlen – je nach
Hubraum und Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs. Über die Kfz-Steuer werden sie
aber um exakt den gleichen Betrag wieder entlastet.
Unentgeltliche TV-Mitschnitte für den Schulunterricht.
Am Mittwoch entschieden die Mitglieder des Petitionsausschusses ein Petitum zu
unterstützen, dass urheberrechtlich geschützte Werke unentgeltlich im
Schulunterricht genutzt werden können. Derzeit lautet die Rechtslage, dass der
Mitschnitt von Sendungen unter stark eingeschränkten Voraussetzungen im
Urheberrechtsgesetz geregelt ist. Demnach dürfen Schulen nur Schulfunksendungen
mitschneiden- also Sendungen, die didaktisch auf den Unterricht zugeschnitten
sind. Andere Sendungen dürfen nur mitgeschnitten werden, soweit es sich um
Nachrichten, öffentliche Reden oder um Sendungen "zur Unterrichtung über
Tagesfragen" handelt. Diese Mitschnitte müssen demnach auch nach einem Jahr
gelöscht werden. Vor diesem Hintergrund entschied der Ausschuss, diese Petition
dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu
überweisen, um dies in das zukünftige Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen.
"Schwarze Null" schon 2014 erreicht.
Der Bund hat im vergangenen Jahr 295,5 Milliarden Euro ausgegeben. Dies ist eine
Milliarde weniger als zur Verfügung stand. Somit war es erstmals seit 45 Jahren
nicht erforderlich, zur Finanzierung der Ausgaben des Bundes neue Schulden
aufzunehmen. Eigentlich war für 2014 noch eine Nettokreditaufnahme in Höhe von
6,5 Milliarden Euro geplant. Diese Kredite wurden aufgrund der guten Konjunktur
nicht benötigt.
Berlin, am 27.02.2015