Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In dieser Sitzungswoche vom 23.-27.03.2009 wurden zwei Gesetze verabschiedet,
die den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erheblich verbessern. So
werden durch das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Zukunft
Verstöße gegen das Verbot belästigender Telefonanrufe mit einem Bußgeld von bis
zu 50.000 Euro geahndet. Rufnummern bei Werbeanrufen dürfen nicht mehr
unterdrückt werden. Für viele am Telefon geschlossene Verträge wird ein
umfassendes Widerrufsrecht eingeführt. Das Erste Gesetz zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes legt außerdem Preisobergrenzen im
Rufnummernbereich 0180 fest.
In diesem Jahr feiert die NATO ihren 60. Geburtstag. Die Bundeskanzlerin nutzte
ihre Regierungserklärung am Donnerstag dazu, die Öffentlichkeit in
Vorbereitung auf den anstehenden NATO-Gipfel Anfang April auf die kommende
Diskussion über neue Aufgaben des Sicherheitsbündnisses und entsprechende
strategische Konzepte einzustimmen.
Am Freitag wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Art. 10-Gesetzes
verabschiedet, mit dem der Bundesnachrichtendienst wichtige neue Befugnisse zur
Erhöhung der Sicherheit erhält. Er kann nun gezielt Telefonanschlüsse überwachen
und beispielsweise Handys von entführten Deutschen im Ausland orten. Eine
Individualüberwachung deutscher Schiffe außerhalb unserer Hoheitsgewässer, die
im Verdacht der Beihilfe zur Weitergabe von Waffen stehen, wird möglich. Des
Weiteren wird infolge des Gesetzes die strategische Fernmeldeaufklärung auf dem
Gebiet des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in die EU
erfasst.
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unserer Region können sich
über das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes freuen, das deregulierend
und Kosten senkend wirkt, denn das bewährte HGB-Bilanzrecht wird zu einem
Regelwerk ausgebaut, das kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu
handhaben ist.
Kommentar zum Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung:
„Unerwünschte Telefonanrufe, untergeschobene Telefonverträge und
Verbrauchertäuschung sind in den letzten Jahren bedauerlicherweise immer
häufiger geworden und kaum ein Bürger bleibt davon verschont. Das diese Woche
beschlossene Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung sorgt dafür, dass den
schwarzen Schafen nun leichter das Handwerk gelegt werden kann.“
Berlin, am 27.03.2009
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