Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



In dieser Sitzungswoche vom 23.-27. April wurden im Plenum des Deutschen Bundestages zahlreiche Gesetze und Anträge, wie z. B. Einrichtung eines nationalen Waffenregisters, die Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU oder die Pflegeneuausrichtung, auf den Weg gebracht. In den 23 Fachausschüssen des Deutschen Bundestages wird hierfür die Vorarbeit geleistet. Hier werden die Gesetzesvorhaben bis in das kleinste Detail diskutiert, formuliert und an das Plenum zur letztendlichen Entscheidung überwiesen.

Als Vorsitzender der Arbeitsgruppen Petitionen der CDU/CSU Fraktion gehöre ich einem besonderen Ausschuss an. Denn der Petitionsausschuss ist einer der wenigen Ausschüsse, die explizit im Grundgesetz der Republik Deutschland benannt ist und dessen Arbeit der Artikel 17 des Grundgesetzes definiert: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschweren an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

In dieser Woche beschäftigte sich der Petitionsausschuss mit insgesamt 35 Petitionen. Darunter mit einer Beschwerde, die sicherlich viele Bürgerinnen und Bürger bereits selbst erlebt haben und den Beschwerdegrund teilen. Die Petition fordert, dass die Verbraucher besser vor unerwünschter Werbung geschützt werden sollen. In der Petition wird auf Praktiken eines Unternehmens aufmerksam gemacht, das unerwünschte „Gewinnmitteilungen“ verschickt. Verbraucherzentralen so heißt es im Begründungstext, könnten dieses Treiben nur erfolglos beobachten. Deshalb werden von den Petenten schärfere Gesetzte gegen ungebetene briefliche und telefonische Gewinnmitteilungen und Werbung gefordert.

Der Ausschuss sieht hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf und hat deshalb beschlossen, die Petition den Fachministerien für Justiz und Verbraucherschutz als Material zu überweisen.

Im Jahr 2009 trat zwar eine Neuregelung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Kraft. Eine Evaluation hat jedoch deutlich gemacht, dass es gerade im Bereich der Telefonwerbung weiterhin zu einem erheblichen Missbrauch kommt. Deshalb wird bereits in den zuständigen Bundesministerien über weitere gesetzliche Maßnahmen beraten. Diese Petition wird nunmehr in diesen Beratungen mit einbezogen werden. Nach spätestens einem Jahr müssen die Ministerien den Ausschuss über ihre Arbeit zu diesem Gesetz informieren.

 

Berlin, am 27.04.2012

 


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