Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In dieser Sitzungswoche vom 23.-27. April wurden im Plenum des Deutschen
Bundestages zahlreiche Gesetze und Anträge, wie z. B. Einrichtung eines
nationalen Waffenregisters, die Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der
EU oder die Pflegeneuausrichtung, auf den Weg gebracht. In den 23
Fachausschüssen des Deutschen Bundestages wird hierfür die Vorarbeit geleistet.
Hier werden die Gesetzesvorhaben bis in das kleinste Detail diskutiert,
formuliert und an das Plenum zur letztendlichen Entscheidung überwiesen.
Als Vorsitzender der Arbeitsgruppen Petitionen der CDU/CSU Fraktion gehöre ich
einem besonderen Ausschuss an. Denn der Petitionsausschuss ist einer der wenigen
Ausschüsse, die explizit im Grundgesetz der Republik Deutschland benannt ist und
dessen Arbeit der Artikel 17 des Grundgesetzes definiert: „Jedermann hat das
Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder
Beschweren an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
In dieser Woche beschäftigte sich der Petitionsausschuss mit insgesamt 35
Petitionen. Darunter mit einer Beschwerde, die sicherlich viele Bürgerinnen und
Bürger bereits selbst erlebt haben und den Beschwerdegrund teilen. Die Petition
fordert, dass die Verbraucher besser vor unerwünschter Werbung geschützt werden
sollen. In der Petition wird auf Praktiken eines Unternehmens aufmerksam
gemacht, das unerwünschte „Gewinnmitteilungen“ verschickt. Verbraucherzentralen
so heißt es im Begründungstext, könnten dieses Treiben nur erfolglos beobachten.
Deshalb werden von den Petenten schärfere Gesetzte gegen ungebetene briefliche
und telefonische Gewinnmitteilungen und Werbung gefordert.
Der Ausschuss sieht hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf und hat deshalb
beschlossen, die Petition den Fachministerien für Justiz und Verbraucherschutz
als Material zu überweisen.
Im Jahr 2009 trat zwar eine Neuregelung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter
Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Kraft. Eine
Evaluation hat jedoch deutlich gemacht, dass es gerade im Bereich der
Telefonwerbung weiterhin zu einem erheblichen Missbrauch kommt. Deshalb wird
bereits in den zuständigen Bundesministerien über weitere gesetzliche Maßnahmen
beraten. Diese Petition wird nunmehr in diesen Beratungen mit einbezogen werden.
Nach spätestens einem Jahr müssen die Ministerien den Ausschuss über ihre Arbeit
zu diesem Gesetz informieren.
Berlin, am 27.04.2012