Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Ausbau der erneuerbaren Energien in vernünftigen Bahnen.
Steigende Energiekosten droht die Akzeptanz der Energiewende zunehmend zu gefährden. Die Verbraucher zahlen inzwischen jedes Jahr rund 24 Mrd. Euro allein für die Förderung erneuerbarer Energien. Deshalb ist es wichtig, einen geordneten Ausbau erneuerbarer Energien in den nächsten Jahren zu gewährleisten, die Kosteneffizienz und die Wirtschaftlichkeit des Fördersystems zu erhöhen. Die Novelle des EEG-Gesetzes enthält demzufolge 3 zentrale Regelungskomplexe:
1. Durch die Reform des EEG-Förderungssystems soll die Kostendynamik durch die Festlegung verbindlicher technologischer Ausbaukorridore, den Abbau der bestehenden Überförderung und die stärkere Beteiligung der Eigenstromerzeuger an der EEG- Umlage gebremst werden.
2. Die Entlastung stromintensiver Betriebe ist mit Neuregelung auch nach Europarecht statthaft. Diese Entlastungen sind unumgänglich für den Erhalt des Industriestandorts Deutschlands und vieler Arbeitsplätze. Sie schaffen Planungssicherheit für die zahlreichen, meist mittelständischen Unternehmen.
3. Außerdem wird mit der Novelle ein Systemwechsel in der Förderungspolitik der erneuerbaren Energien eingeleitet. Spätestens ab 2017 soll die Förderung über Ausschreibungen ermittelt werden. Damit legt nicht mehr die Politik, sondern der Markt die Förderung fest.

Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses.
Drei Petitionen standen am Montag auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung. Zum einen forderte eine Petentin Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Hebammen sicherzustellen. Steigende Prämien für die Berufshaftpflicht würde viele freiberufliche Hebammen zur Aufgabe zwingen. Die Mehrheit der Hebammen ist durch Gruppenversicherungsverträge über den Hebammenverband abgesichert. Die Bundesregierung stellt fest, dass eine flächendeckende Versorgung wichtig ist und die Situation beobachtet wird und für eine angemessene Vergütung gesorgt werden wird.
Eine weitere Petition beklagt die geringe Vergütung der Logopäden und spricht sich für eine Angleichung der Entlohnung für logopädische Leistungen in den alten und neuen Bundesländern aus.
In der dritten Petition sprach sich die Petentin gegen die Einführung des neuen Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser vor 2017 aus. Die Zeit sollte genutzt werden, um Alternativen zu entwickeln, die den Bedürfnissen psychisch kranker Menschen besser gerecht wird. Diesem Petitum wurde mit Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bundestag am 5. Juni 2104 entsprochen.

Verabschiedung Bundeshaushalt 2014.
Der Haushaltsentwurf schließt nunmehr in Einnahmen und Ausgaben mit rund 296,5 Milliarden Euro ab. Die Nettokreditaufnahme beträgt rund 6,5 Milliarden Euro und bleibt gegenüber dem von der Bundesregierung veranschlagten Betrag unverändert. Das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen lässt sich für die einzelnen Ressorts wie folgt zusammenfassen:

Am Ende der einwöchigen Plenardebatte zu allen Einzelplänen und ihren parlamentarischen Anpassungen, die in der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses vom 5. Juni 2014 beschlossenen worden waren, verabschiedete das Plenum des Deutschen Bundestags das Haushaltsgesetz 2014 am Freitag in zusammenfassender dritter Lesung.


Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV).

In der Novelle der Verkehrslärmverordnung erfolgt unter anderem eine Anpassung an den technischen Fortschritt in der Eisenbahn- und Schienentechnik seit 1990, der im Einzelnen in der 16. BImSchV noch nicht berücksichtigt werden konnte. Weiter betrifft sie die im letzten Jahr erreichte Streichung des sogenannten Schienenbonus von 5 dB(A). Um diesen Pegel durfte Schienenlärm den Straßenlärm bis 2013 übersteigen. Der Wegfall zieht nun ggf. neue Schallschutzmaßnahmen nach sich, wofür die Berücksichtigung neuerer Technik wesentlich ist. Gegenstand der Änderung ist die genauere Anpassung der akustischen Eigenschaften der Schallquellen (Fahrzeuge, Fahrbahnen) sowie der Schallausbreitung an den Stand der Technik.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen
Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).

In namentlicher Abstimmung stimmte der Bundestag dem Antrag der Bundesregierung zu, die deutsche Beteiligung an der MINUSMA bis zum 30. Juni 2015 fortzusetzen. Die positive Entwicklung in Mali seit den Parlamentswahlen Ende 2013 ist auch durch die internationale Stabilisierungsmission ermöglicht worden. Da die Lage im Norden des Landes weiterhin fragil ist und die Ordnung und Stabilisierung im Land eine wesentliche Voraussetzung für den Fortsatz des humanitären Einsatzes, aber auch der Entwicklungszusammenarbeit ist, wird die Mission weiterhin benötigt. Das Kontingent der Bundeswehr, das auf 150 Soldaten begrenzt ist, soll weiterhin einen wesentlichen Beitrag zum taktischen Lufttransport, zur Luftbetankung, zum Lufttransport in das Einsatzgebiet und bei der Verlegung und Folgeversorgung der MINUSMA-Kräfte leisten.

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
"United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL).

Dem Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der UNIFIL bis zum 30. Juni 2015 zu verlängern, stimmte die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten in namentlicher Abstimmung zu. Das deutsche Kontingent mit einer Personalobergrenze von 300 Soldaten trägt zur Stabilisierung im Libanon bei. Unser Einsatz gilt dem Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine, um diese in die Lage zu versetzen, die eigene Seegrenze zu überwachen und zu schützen. Eine Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit ist angesichts der unter anderem durch den syrischen Bürgerkrieg zunehmenden Spannungen wichtiger denn je.

 

Berlin, am 27.06.2014