Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Ausbau der erneuerbaren Energien in vernünftigen Bahnen.
Steigende Energiekosten droht die Akzeptanz der Energiewende zunehmend zu
gefährden. Die Verbraucher zahlen inzwischen jedes Jahr rund 24 Mrd. Euro allein
für die Förderung erneuerbarer Energien. Deshalb ist es wichtig, einen
geordneten Ausbau erneuerbarer Energien in den nächsten Jahren zu gewährleisten,
die Kosteneffizienz und die Wirtschaftlichkeit des Fördersystems zu erhöhen. Die
Novelle des EEG-Gesetzes enthält demzufolge 3 zentrale Regelungskomplexe:
1. Durch die Reform des EEG-Förderungssystems soll die Kostendynamik durch die
Festlegung verbindlicher technologischer Ausbaukorridore, den Abbau der
bestehenden Überförderung und die stärkere Beteiligung der Eigenstromerzeuger an
der EEG- Umlage gebremst werden.
2. Die Entlastung stromintensiver Betriebe ist mit Neuregelung auch nach
Europarecht statthaft. Diese Entlastungen sind unumgänglich für den Erhalt des
Industriestandorts Deutschlands und vieler Arbeitsplätze. Sie schaffen
Planungssicherheit für die zahlreichen, meist mittelständischen Unternehmen.
3. Außerdem wird mit der Novelle ein Systemwechsel in der Förderungspolitik der
erneuerbaren Energien eingeleitet. Spätestens ab 2017 soll die Förderung über
Ausschreibungen ermittelt werden. Damit legt nicht mehr die Politik, sondern der
Markt die Förderung fest.
Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses.
Drei Petitionen standen am Montag auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
Zum einen forderte eine Petentin Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um eine
flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Hebammen sicherzustellen.
Steigende Prämien für die Berufshaftpflicht würde viele freiberufliche Hebammen
zur Aufgabe zwingen. Die Mehrheit der Hebammen ist durch
Gruppenversicherungsverträge über den Hebammenverband abgesichert. Die
Bundesregierung stellt fest, dass eine flächendeckende Versorgung wichtig ist
und die Situation beobachtet wird und für eine angemessene Vergütung gesorgt
werden wird.
Eine weitere Petition beklagt die geringe Vergütung der Logopäden und spricht
sich für eine Angleichung der Entlohnung für logopädische Leistungen in den
alten und neuen Bundesländern aus.
In der dritten Petition sprach sich die Petentin gegen die Einführung des neuen
Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser vor 2017
aus. Die Zeit sollte genutzt werden, um Alternativen zu entwickeln, die den
Bedürfnissen psychisch kranker Menschen besser gerecht wird. Diesem Petitum
wurde mit Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur
und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Bundestag am
5. Juni 2104 entsprochen.
Verabschiedung Bundeshaushalt 2014.
Der Haushaltsentwurf schließt nunmehr in Einnahmen und Ausgaben mit rund 296,5
Milliarden Euro ab. Die Nettokreditaufnahme beträgt rund 6,5 Milliarden Euro und
bleibt gegenüber dem von der Bundesregierung veranschlagten Betrag unverändert.
Das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen lässt sich für die einzelnen
Ressorts wie folgt zusammenfassen:
Bundesministerium der Finanzen. Der Etat des Bundesfinanzministeriums
wird um 188 Millionen Euro auf rund 5,206 Milliarden Euro erhöht.
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Ausgaben belaufen
sich auf rund 3,667 Milliarden Euro und erhöhten sich damit um 20,468
Millionen Euro gegenüber dem Regierungsansatz. Das Engagement im
internationalen Klimaschutz wird mit Aufnahme einer
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 750 Millionen Euro für die
Beteiligung Deutschlands am UN-Klimafonds „Green Climate Fund“
unterstrichen.
Gesundheit. Der Ausgabenansatz beträgt infolge unserer Beratungen
rund 11,052 Milliarden Euro und verringerte sich damit um 1,962 Millionen
Euro gegenüber dem Regierungsansatz. Der Vorjahreswert wird so um 934
Millionen Euro unterschritten.
Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Gesamtausgaben werden
gegenüber dem Regierungsentwurf geringfügig um 55.000 Euro auf 7,959
Milliarden Euro abgesenkt.
Ernährung und Landwirtschaft. Der Ausgabenansatz wird geringfügig um
338.000 Euro auf rund 5,310 Milliarden Euro erhöht. Die Ausgaben liegen
damit 41,3 Millionen Euro über dem Vorjahr.
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt. Die Ausgaben wurden gegenüber
dem Regierungsentwurf im Bereich der Kultur um rund 90 Millionen Euro für
zahlreiche Einzelprojekte erhöht, beispielsweise für das Programm für
nationale bedeutsame Kulturdenkmäler, das Haus der Kulturen in Berlin und
das Reformationsjubiläum. Der Zuschuss für die Deutsche Welle wurde um 6,5
Millionen Euro aufgestockt.
Arbeit und Soziales. In der Einzelplanberatung hat der
Haushaltsausschuss den Regierungsentwurf um 27,1 Millionen Euro abgesenkt.
Nach Abschluss der Bereinigungssitzung wurden die Ausgaben infolge der
verbesserten Konjunkturdaten sowie der Ergebnisse der Rentenschätzung vom
Mai 2014 noch einmal um 339 Millionen Euro auf insgesamt 121,979 Milliarden
Euro abgesenkt.
Verteidigung. Im Etatansatz des Regierungsentwurfs verringerte sich
der Ausgabebetrag gegenüber dem Vorjahr um 422,428 Millionen Euro auf 32,835
Milliarden Euro. In der Bereinigungssitzung wurde dann der Einzelplan
gegenüber dem Regierungsansatz noch einmal um 400,3 Millionen Euro auf jetzt
32,435 Milliarden Euro abgesenkt.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Nach Abschluss der
Beratungen des Haushaltsausschusses in der Bereinigungssitzung belief sich
der Ausgabenansatz auf rund 6,443 Milliarden Euro und lag damit um 203.000
Euro unter dem Regierungsansatz.
Auswärtiges Amt. Die im Regierungsansatz veranschlagte Summe der
Ausgaben hat sich in der Bereinigungssitzung aufgrund mehrerer technischer
Anpassungen im Kapitel Bundesministerium um 4,8 Millionen Euro auf 3,638
Milliarden Euro erhöht.
Wirtschaft und Energie. Wir erhöhen den Regierungsentwurf um gut 1
Million Euro auf 7,417 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr steigt der
Etat damit um rund 1,288 Milliarden Euro. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
das Ministerium seit Beginn dieser Wahlperiode auch für die Gestaltung der
Energiewende verantwortlich ist.
Bildung und Forschung. Bildung und Forschung haben weiterhin hohe
Priorität. Der Etat des Bildungs- und Forschungsministeriums wurde gegenüber
dem Regierungsentwurf um 85 Millionen Euro auf nunmehr 14,053 Milliarden
Euro angehoben. Damit werden auch unabweisbare Mehrbedarfe für Stilllegung,
Rückbau und Entsorgung kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen
finanziert. Diese Mehrausgaben sollen nicht zu Lasten der Investitionen in
Bildung und Forschung gehen.
Justiz und Verbraucherschutz. In der Einzelplanberatung nahm der
Haushaltsausschuss einige wenige Umschichtungen vor, der Saldo blieb aber
unverändert. Aufgrund der Beschlüsse der Bereinigungssitzung erhöhte sich
der Ausgabeansatz dann um 6,870 Millionen auf 648,138 Millionen Euro. Im
Wesentlichen beruht dies auf einer Anschubfinanzierung des im
Koalitionsvertrag für den Bereich Verbraucherschutz vorgesehenen
Marktwächters „Finanzmarkt“.
Inneres. Der Etat des Innenministeriums wurde gegenüber dem
Regierungsentwurf um 127,915 Millionen Euro auf rund 5,898 Milliarden Euro
erhöht. Insbesondere fließen dem Technischen Hilfswerk zusätzliche Mittel in
Höhe von 10 Millionen Euro zu. Auf Integrationsmaßnahmen entfallen weitere
40 Millionen Euro, für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge werden weitere gut
9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Arbeit der Bundeszentrale für
Politische Bildung wird mit 10 Millionen Euro zusätzlich gestärkt.
Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Ausgaben werden um 78,688 Millionen Euro auf 22,861 Milliarden Euro erhöht. Im Verkehrsetat sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von gut 775 Millionen Euro eingestellt worden. Das ermöglicht es nicht zuletzt, Fördermittel der EU für wichtige Infrastrukturprojekte beantragen zu können.
Am Ende der einwöchigen Plenardebatte zu allen Einzelplänen und ihren parlamentarischen Anpassungen, die in der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses vom 5. Juni 2014 beschlossenen worden waren, verabschiedete das Plenum des Deutschen Bundestags das Haushaltsgesetz 2014 am Freitag in zusammenfassender dritter Lesung.
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV).
In der Novelle der Verkehrslärmverordnung erfolgt unter anderem eine Anpassung
an den technischen Fortschritt in der Eisenbahn- und Schienentechnik seit 1990,
der im Einzelnen in der 16. BImSchV noch nicht berücksichtigt werden konnte.
Weiter betrifft sie die im letzten Jahr erreichte Streichung des sogenannten
Schienenbonus von 5 dB(A). Um diesen Pegel durfte Schienenlärm den Straßenlärm
bis 2013 übersteigen. Der Wegfall zieht nun ggf. neue Schallschutzmaßnahmen nach
sich, wofür die Berücksichtigung neuerer Technik wesentlich ist. Gegenstand der
Änderung ist die genauere Anpassung der akustischen Eigenschaften der
Schallquellen (Fahrzeuge, Fahrbahnen) sowie der Schallausbreitung an den Stand
der Technik.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
Multidimensionalen
Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA).
In namentlicher Abstimmung stimmte der Bundestag dem Antrag der Bundesregierung
zu, die deutsche Beteiligung an der MINUSMA bis zum 30. Juni 2015 fortzusetzen.
Die positive Entwicklung in Mali seit den Parlamentswahlen Ende 2013 ist auch
durch die internationale Stabilisierungsmission ermöglicht worden. Da die Lage
im Norden des Landes weiterhin fragil ist und die Ordnung und Stabilisierung im
Land eine wesentliche Voraussetzung für den Fortsatz des humanitären Einsatzes,
aber auch der Entwicklungszusammenarbeit ist, wird die Mission weiterhin
benötigt. Das Kontingent der Bundeswehr, das auf 150 Soldaten begrenzt ist, soll
weiterhin einen wesentlichen Beitrag zum taktischen Lufttransport, zur
Luftbetankung, zum Lufttransport in das Einsatzgebiet und bei der Verlegung und
Folgeversorgung der MINUSMA-Kräfte leisten.
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
"United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL).
Dem Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der UNIFIL bis
zum 30. Juni 2015 zu verlängern, stimmte die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten
in namentlicher Abstimmung zu. Das deutsche Kontingent mit einer
Personalobergrenze von 300 Soldaten trägt zur Stabilisierung im Libanon bei.
Unser Einsatz gilt dem Fähigkeitsaufbau der libanesischen Marine, um diese in
die Lage zu versetzen, die eigene Seegrenze zu überwachen und zu schützen. Eine
Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit ist angesichts der unter anderem durch den
syrischen Bürgerkrieg zunehmenden Spannungen wichtiger denn je.
Berlin, am 27.06.2014