Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Klares Zeichen für Verbraucherschutz
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause hat das Parlament über eine
große Anzahl an Gesetzesentwürfen und Anträge beraten und diese beschlossen.
In zweiter und dritter Lesung wurde ein weiterer Schritt zur Verbesserung der
Situation der Verbraucher vor unerwünschten Telefonwerbeanrufen, Abmahnvereine
oder unseriöse Inkassounternehmen getan. Mit dem Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken werden zahlreiche Änderungen festgelegt, welche
verbraucherfeindliche Auswüchse in diesen Bereichen einschränken sollen und
Unsicherheiten auf Seiten der Verbraucher beseitigen soll. Unerwünschte
Werbeanrufe können dann mit einem bis maximal 300.000 € Bußgeld belegt werden.
Dies stellt eine erhebliche Verschärfung der bisherigen Reglung dar. Zudem ist
der Einsatz von automatischen Anrufmaschinen nun bußgeldbewehrt.
Erstattungsfähige Anwaltsgebühren bei Abmahnungen nach dem Urheberechtsgesetz
werden auf 1000 € begrenzt. Mit der Konsequenz, das Verbrauchern nicht mehr als
155 € an Anwaltskosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Zu Unrecht bzw.
missbräuchliche Abgemahnte können demnach künftig Schadensersatz fordern. Auch
die Rechte von Schuldnern gegenüber Inkassounternehmen werden gestärkt.
Inkassounternehmen müssen offenlegen, für wen sie tätig sind, worauf die
Forderung beruht und wie sich die Inkassokosten berechnen. Für rechtswidrig
handelnde Unternehmen wird der Bußgeldsatz von 5000 € auf 50.000€ erhöht.
Statistik zur 17. Wahlperiode
Obwohl es am 2. und 3. September noch zwei Sitzungstage zum Haushalt 2014 geben
wird, endet der normale parlamentarische Betrieb der 17. Wahlperiode in der 26.
Kalenderwoche. Die Abgeordneten hatten noch ein Mammutprogramm zu absolvieren.
Am Donnerstag von 9 Uhr bis nachts 1 Uhr und am Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr
waren noch ca. 400 Vorlagen, Anträge und Gesetzesinitiativen zu beraten.
Insgesamt worden in den vier Jahren 812 Gesetzesvorhaben in den Deutschen
Bundestag eingebracht und beraten. Davon waren 483 von der Bundesregierung, 65
kamen vom Bundesrat und 264 von den Fraktionen des Bundestages. Von diesen
Gesetzesvorhaben wurden immerhin 512 nach dem parlamentarischen Verfahren
abschließend beraten. In der Wahlperiode gab es 31 Vermittlungsverfahren, dass
heißt, hier lagen unterschiedliche Votierungen zwischen Bundestag und Bundesrat
vor.
Als eines der letzen Gesetze dieser Wahlperiode wurde am Freitagfrüh die
Aufbauhilfe für die Betroffenen der Flutkatastrophe mit 8 Milliarden €
beschlossen. Davon trägt der Bund alleine 1, 5 Milliarden € für Schäden an
Straßen und Schienen und 6,5 Milliarden € werden zu je 50 Prozent von Bund und
den Bundesländern finanziert. Hierbei übernimmt der Bund zunächst die gesamte
Finanzierung und die Länder zahlen ihren Anteil innerhalb von 20 Jahren an den
Bund zurück.
Berlin, am 28.06.2013
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