Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In der Sitzungswoche vom 24.-28. September 2012 wurde eine Vielzahl von Gesetzen
in den Bundestag eingebracht und ausführlich beraten. An dieser Stelle möchte
ich über einige dieser Gesetzesvorhaben berichten.
Der Wehrbeauftragte und auch der Petitionsausschuss berichteten über ihre
Arbeit. Im Bericht des Wehrbeauftragten schildert dieser verschiedenste Bitten
und Beschwerden der Soldaten. Dieser Bericht wird in den Umgestaltungsprozess
der Bundeswehr mit einfließen und es wird versucht werden, einige der
vorgetragenen Umstände im Zuge dieser Umgestaltung zu lösen. Aus dem Bericht des
Petitionsausschusses geht hervor, dass sich 2011 reichlich 16.000 Bürgerinnen
und Bürger mit den verschiedensten Problemstellungen an das Parlament gewandt
haben. In rund 44 Prozent der Fälle konnte Abhilfe geschaffen werden. In seiner
Rede im Plenum betonte Günter Baumann, dass nach wie vor, prozentual auf die
Einwohner bezogen, die meisten Petitionen aus den neuen Bundesländern kommen.
Den Grund sieht Baumann darin, dass im Zuge der Geschichte und auch aufgrund der
Erwerbsbiographien der Menschen mehr Probleme vorhanden sind.
In erster Lesung wurde der Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechte von
Patientinnen und Patienten beraten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Rechte
von Patienten in eine eindeutige und transparente gesetzliche Regelung zu
überführen. Mit dieser systematischen Änderung soll sowohl für die Patienten als
auch für die Angehörigen in den Gesundheitsberufen Rechtssicherheit geschaffen
werden.
Weiterhin wurde in erster Lesung das Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 beraten. Die günstige
konjunkturelle Lage ermöglicht eine Absenkung der Beiträge in der allgemeinen
Rentenversicherung von heute 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent ab Januar 2013. Dies
soll mit dem Gesetzesentwurf umgesetzt werden.
Mit einer wesentlichen Änderung der Entgeltgrenze bei den sogenannten Minijobs
von 400 auf 450 Euro befasst sich eine weitere Gesetzesvorlage, welche in erster
Lesung diskutiert wurde. Neben der Anhebung der Entgeltgrenze um 50 Euro soll
hierbei zudem das Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Rentenversicherungspflicht
umgekehrt werden.
Mit Beschluss eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher
Vorschriften soll der Fernbuslinienverkehr liberalisiert werden. Es wird ein
neues öffentliches Verkehrsangebot eingerichtet, welches sich insbesondere an
preissensible Kunden richten wird. Insgesamt soll außerdem besser auf die
Belange behinderter Fahrgäste eingegangen werden.
Berlin, am 28.09.2012