Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel



In der Sitzungswoche vom 24.-28. September 2012 wurde eine Vielzahl von Gesetzen in den Bundestag eingebracht und ausführlich beraten. An dieser Stelle möchte ich über einige dieser Gesetzesvorhaben berichten.

Der Wehrbeauftragte und auch der Petitionsausschuss berichteten über ihre Arbeit. Im Bericht des Wehrbeauftragten schildert dieser verschiedenste Bitten und Beschwerden der Soldaten. Dieser Bericht wird in den Umgestaltungsprozess der Bundeswehr mit einfließen und es wird versucht werden, einige der vorgetragenen Umstände im Zuge dieser Umgestaltung zu lösen. Aus dem Bericht des Petitionsausschusses geht hervor, dass sich 2011 reichlich 16.000 Bürgerinnen und Bürger mit den verschiedensten Problemstellungen an das Parlament gewandt haben. In rund 44 Prozent der Fälle konnte Abhilfe geschaffen werden. In seiner Rede im Plenum betonte Günter Baumann, dass nach wie vor, prozentual auf die Einwohner bezogen, die meisten Petitionen aus den neuen Bundesländern kommen. Den Grund sieht Baumann darin, dass im Zuge der Geschichte und auch aufgrund der Erwerbsbiographien der Menschen mehr Probleme vorhanden sind.

In erster Lesung wurde der Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beraten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Rechte von Patienten in eine eindeutige und transparente gesetzliche Regelung zu überführen. Mit dieser systematischen Änderung soll sowohl für die Patienten als auch für die Angehörigen in den Gesundheitsberufen Rechtssicherheit geschaffen werden.

Weiterhin wurde in erster Lesung das Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 beraten. Die günstige konjunkturelle Lage ermöglicht eine Absenkung der Beiträge in der allgemeinen Rentenversicherung von heute 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent ab Januar 2013. Dies soll mit dem Gesetzesentwurf umgesetzt werden.

Mit einer wesentlichen Änderung der Entgeltgrenze bei den sogenannten Minijobs von 400 auf 450 Euro befasst sich eine weitere Gesetzesvorlage, welche in erster Lesung diskutiert wurde. Neben der Anhebung der Entgeltgrenze um 50 Euro soll hierbei zudem das Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Rentenversicherungspflicht umgekehrt werden.

Mit Beschluss eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften soll der Fernbuslinienverkehr liberalisiert werden. Es wird ein neues öffentliches Verkehrsangebot eingerichtet, welches sich insbesondere an preissensible Kunden richten wird. Insgesamt soll außerdem besser auf die Belange behinderter Fahrgäste eingegangen werden.

 

Berlin, am 28.09.2012

 


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