Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
In den Sitzungswochen vom 17.-21. und 24.-28.10.2011 standen zahlreiche Anträge
und Gesetzesentwürfe zur Verabschiedung an.
Im Rahmen eines Ortstermins des Petitionsausschusses war ich mit 3 weiteren
Abgeordneten am 17.10. in Prora auf Rügen. Nach umfangreichen Gesprächen ist es
uns gelungen, einen Kompromiss zum Erhalt zweier historisch wichtiger Museen für
ein weiteres Jahr zu finden. Der private Eigentümer hatte bereits eine Kündigung
zum 31.12.2011 ausgesprochen.
Mit dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
„Ausgleich für Radargeschädigte der Bundeswehr und der ehemaligen NVA“
fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, zu prüfen, inwieweit ein
Fortschritt in der Entschädigungspraxis zu verzeichnen ist.
Hinsichtlich der Neuausrichtung der Bundeswehr wurde am Mittwoch, den
26.10., durch den Verteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière die
Standortentscheidungen veröffentlicht. Nach der Aussetzung der Wehrpflicht
und der Umstellung der Bundeswehr auf eine Freiwilligenarmee gilt es nun die
Strukturen so anzupassen, dass das Ziel einer effizienteren und
schlagkräftigeren Bundeswehr erreicht wird. Dazu gehört die Verschlankung des
Ministeriums ebenso wie die Konzentration der Standorte.
Im Erzgebirgskreis wird es nicht zu weiteren Standortschließungen kommen. Der
Standort Marienberg wird somit erhalten bleiben. Nach der letzten Reform wurde
im Jahr 2008 bereits die Kaserne in Schneeberg geschlossen.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen übernimmt der
Bund schrittweise die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. Ab 2014 werden die Grundsicherungskosten vollständig vom Bund
getragen. Dies bedeutet auch für den Haushalt des Erzgebirgskreises eine
schrittweise finanzielle Entlastung.
In 2./3. Lesung wurde mit der Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
ein Großteil der Anti-Terror-Regelungen, die aufgrund der Ereignisse zum
11.09.2001 eingeführt wurden, um weitere vier Jahre verlängert. Dabei bleiben
alle Terrorismusabwehrbefugnisse der Nachrichtendienste des Bundes, die sich als
unverzichtbar erwiesen haben, erhalten.
In 2./3. Lesung wurde außerdem das Bundeskinderschutzgesetz
verabschiedet. Damit wird eine rechtliche Grundlage für flächendeckende,
unverzügliche Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den
ersten Lebensjahren des Kindes geschaffen. Alle wichtigen Akteure im
Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärzte,
Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei sollen in einem Netzwerk zum
vorbeugenden Schutz von Kindern zusammenwirken.
Berlin, am 28.10.2011
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