Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet für den Wochenspiegel
Diese Sitzungswoche vom 24.-28.11.2008 stand im
Zeichen der abschließenden Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2009. Das
Gesamtvolumen des Etats liegt bei 290 Mrd. Euro, hierbei werden insbesondere die
Investitionen des Bundes auf 27,2 Mrd. Euro aufgestockt. Dabei wird auch
weiterhin den größten Teil des Etats das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (42,8% des Gesamtetats) erhalten. Eine deutliche Steigerung der
Investitionen erfahren jedoch die Ministerien für Forschung und Bildung (+ 124
Mio. Euro), Familie (+ 236 Mio. Euro) sowie das Ministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung mit einer Etaterhöhung von 1 Mrd. Euro. Das
Bundesinnenministerium erhält 2009 insgesamt 532 Mio. Euro mehr als 2008 und ist
somit am Gesamthaushalt mit 1,9% beteiligt. Dabei erhält im Bereich des
Innenministeriums das THW eine Erhöhung seiner finanziellen Mittel um 40,6 Mio.
Euro auf nunmehr 175 Mio. Euro. Darunter werden 6,5 Mio. Euro für die Aus- und
Fortbildung veranschlagt und auch der ehrenamtliche Bereich innerhalb des THWs
konnte gestärkt werden. Gleichzeitig zwingt uns die weltweite Finanzkrise zum
Handeln. Es werden über 4 Mrd. Euro an Steuern und 2 Mrd. Euro an
Privatisierungen weniger eingenommen, als ursprünglich geplant. Aufgrund der
notwendigen Mehrausgaben zur Stabilisierung der Konjunktur und des Finanzsystems
erhöht sich die Neuverschuldung insgesamt auf 18,5 Mrd. Euro statt der geplanten
10,5 Mrd. Euro. Zur Veranschaulichung: 2005 hatte die Neuverschuldung noch 31,2
Mrd. Euro betragen. Somit zeigt sich, dass die Große Koalition trotz Finanzkrise
an ihrem mittelfristigen Ziel einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen,
festhält.
In 2./3. Lesung wurde nach langen und intensiven Beratungen das
Erbschaftssteuerreformgesetz verabschiedet. Dieser tragfähige Kompromiss der
Großen Koalition sieht vor, dass auch weiterhin nicht mehr Menschen von der
Erbschaftssteuer betroffen sein werden als vorher. Die erbschaftssteuerlichen
Freibeträge für Ehegatten (auf 500.000 Euro), Kinder (400.000 Euro) und Enkel
(200.000 Euro) wurde deutlich angehoben. Darüber hinaus wird die Vererbung von
selbstgenutzten Wohneigentum unter Ehepartnern sowie bei eingetragenen
Lebenspartnerschaften erbschaftssteuerfrei gestellt. Gleiches gilt für
selbstgenutztes Wohneigentum bis zu 200 qm Wohnfläche bei der Vererbung an
Kinder. Bei Unternehmen, die mindestens 10 Jahre fortgeführt werden, entfällt
die Erbschaftssteuer hierauf vollständig, vorausgesetzt, dass die Lohnsumme
gleich bleibt. Wenn ein Unternehmen 7 Jahre weiter geführt wird, müssen 85% der
Erbschaftsteuer nicht gezahlt werden.
Am Donnerstagabend trafen sich die sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten mit
dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsens. Es wurden verschiedene
gesundheitspolitische Probleme, wie zum Beispiel die Auswirkungen der
Honorarreform ab dem 1. Januar 2009, die Überarbeitung der Bedarfsplanung für
die ärztliche Versorgung und die Probleme der Ausbildung und Gewinnung
ärztlichen Nachwuchses für den ambulanten Versorgungsbereich beraten.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stand in dieser
Woche zur Wahl. Die Amtszeit beträt jeweils fünf Jahre. Er untersteht der
Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums und ist in der Ausübung seines Amtes
unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Seine primäre Aufgabe besteht darin,
neue Gesetzesvorhaben nach dem Grundrecht des Datenschutzes zu bewerten und
gegebenenfalls Änderungen anzumahnen.
Am 09.12.2008 findet in der Zeit von 10.00 - 18.00 Uhr in meinem
Wahlkreisbüro in Annaberg-Buchholz die nächste Bürgersprechstunde statt. Sie
können gern unter der Telefonnummer 03733/288572 einen Termin vereinbaren.
Berlin, am 28.11.2008