Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet
Sitzungswoche vom 25.04. - 29.04.2016
Innenausschuss zu Freital.
Der Generalbundesanwalt und der Präsident des BKA haben die Mitglieder des
Innenausschusses über das Vorgehen im Fall des GSG 9 Einsatzes am 19. April in
Freital informiert. Hierbei führten sie aus, dass es seit Beginn der
Ermittlungen gegen die Gruppe „Bürgerwehr FTL/360“ ab September 2015 engen
Kontakt zwischen den sächsischen Ermittlungsbehörden und der
Generalbundesanwaltschaft gab. Der Generalbundesanwalt habe dann das Verfahren
übernommen, als sich der Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung
erhärtet hat. Hierfür ist die Bundesanwaltschaft nach §129a StGB per se
zuständig. Das Bundeskriminalamt und die sächsische Polizei, insbesondere das
Operative Abwehrzentrum, betonten die konstruktive Zusammenarbeit in diesem
Fall.
Bericht zu E-Government.
Ein ernüchterndes Urteil bezüglich des Standes der Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltung (E-Government) zog der Vorsitzende des Nationalen
Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, am Mittwoch im Innenausschuss.
„E-Government in Deutschland gibt es de facto nicht“ sagte Ludewig bei der
Vorstellung des Gutachtens. Zwar kämen innerhalb der Verwaltung diverse
IT-Unterstützungen zum Einsatz, doch bleibe den Bürgern der Weg zum Amt in der
Regel nicht erspart. Deutschland befinde sich in internationalen Rankings in der
Frage des E-Government auf den hinteren Plätzen. „Im Vergleich zu England sind
wir 5 Jahre zurück, zu Österreich 10 Jahre und zu Estland gar 20 Jahre“, betonte
er.
Annahme des früheren Geburtsnamen.
Der Petitionsausschuss hat am Mittwochmorgen einstimmig eine Petition den
Fraktionen zur Kenntnis gegeben, da sich diese als Anregung für eine
parlamentarische Initiative eigne. Die Petition kritisiert die geltende
Rechtslage für Kinder, die nach der Scheidung der Eltern den Nachnamen eines
Stiefelternteils angenommen haben (Einbenennung) und bei Erlangung der
Volljährigkeit nicht wieder zu ihrem Geburtsnamen wechseln können. Dies sieht
die geltende Rechtslage nicht vor. Hintergrund hierfür ist eine Petition, die
den Fall beschreibt, dass ein minderjähriges Kind bei einer Heirat der Mutter
mit dem nicht leiblichen Vater des Kindes dessen Nachnamen erhält. Trennt sich
aber die Mutter von ihrem Mann und heiratet, nachdem das Kind volljährig
geworden ist, jemanden anderen, trage das Kind als einzige Person in der Familie
den Namen des vorherigen Ehegatten. Der Petitionsausschuss hält die derzeitige
Rechtslage für unbefriedigend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einem
geschiedenen Elternteil sehr wohl eine Rückbenennung möglich ist. Deshalb sollte
Kindern im Wege einer Ergänzung des Paragrafen 1618 BGB grundsätzlich ermöglicht
werden, den früheren Geburtsnamen wieder anzunehmen.
Jahresbericht 2015 des Wehrbeauftragten.
Die Schwerpunktthemen des diesjährigen Berichts des Wehrbeauftragten sind
die materielle und personelle Ausstattung der Bundeswehr sowie die damit
einhergehenden Auswirkungen auf Heimatbetrieb und Einsatz. Vor diesem
Hintergrund ruft insbesondere die hohe Dienst- und Einsatzbelastung Kritik in
der Truppe hervor. Auch erscheint die Vereinbarkeit von Familie und Dienst
verbesserungswürdig. Positiv wertet der Wehrbeauftragte die Entwicklung in der
Betreuung von Einsatzrückkehrern. Neben der besseren Versorgung verwundeter
Soldatinnen und Soldaten werde dem attestierten Mangel an Psychologen und
Psychotherapeuten für die Behandlung psychisch belasteter Soldaten aktiv
begegnet, indem die Universitäten der Bundeswehr ihre Studienangebote ergänzen
und ausbauen. Zusammenfassend stellt der Wehrbeauftragte fest, dass es in vielen
Bereichen Fortschritte gebe, selbst wenn er noch Verbesserungsbedarf sieht, um
die Bundeswehr zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Die digitalen Entwicklungen in Technik und Gesellschaft erfassen auch das
Kulturgut Buch. Das Buchpreisbindungsgesetz regelt zum Schutz dieses Kulturgutes
die Verpflichtung der Verlage, für den Verkauf von Büchern an Letztabnehmer
einen Preis festzusetzen und die Verpflichtung der Händler, beim Verkauf der
Bücher an Letztabnehmer diesen festgesetzten Preis einzuhalten. Vor dem
Hintergrund der Veränderungen des Marktumfeldes durch die digitalen Medien
beschließen wir in zweiter und dritter Lesung eine Anpassung in Bezug auf
elektronische Bücher, um einen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt der Buchtitel und
der Vielzahl von Buchhandlungen in Deutschland zu gewährleisten.
Aktuelle Stunde zu Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei.
Alle Fraktionen haben einhellig die Einhaltung der Presse- und
Meinungsfreiheit in der Türkei gefordert und ihre große Besorgnis über die
jüngsten Entwicklungen im Land zum Ausdruck gebracht. Auch dass dem Anschein
nach ausländischen Journalisten die Akkreditierung oder Einreise verweigert
werde, sei völlig inakzeptabel.
Förderung von Mehrgenerationshäusern wird fortgesetzt.
Im Anschluss an das bis Ende 2016 verlängerte Aktionsprogramm
Mehrgenerationshäuser II wird zum 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm
starten. Auch wenn sich die Mehrgenerationshäuser einem neuen Antragsverfahren
stellen müssen, bedeutet dieser Schritt doch ein gewisses Maß an
Planungssicherheit, da mit dem neuen Programm der Grundstein für eine
Finanzierung bis 2020 gelegt wurde. Der Verfahrensablauf ist folgendermaßen
gestaltet: Das Interessenbekundungsverfahren läuft vom 25. April bis zum 31. Mai
2016. Das Online-Bewerbungsformular ist auf der Webseite
http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/ eingestellt. Danach trifft das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine
Auswahlentscheidung. Ziel ist es die bisherigen Standorte möglichst zu erhalten.
Sächsisches Handwerk.
Zum Parlamentarischen Abend hatte der Sächsische Handwerkskammertag,
insbesondere die Kammern aus Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie die
Innungsobermeister mehrerer Gewerke, in die Vertretung des Freistaates Sachsen
in Berlin geladen. Die sächsischen Bundestagsabgeordneten aller Fraktion waren
der Einladung gefolgt und haben mit Vertretern des Handwerks über die aktuelle
Situation. Trotz der gegenwärtig guten Lage im Handwerk gab es
Verbesserungsvorschläge der Handwerker.
Berlin, am 29.04.2016