Neues aus Berlin

Wahlkreisabgeordneter Günter Baumann (CDU) berichtet



 

Sitzungswoche vom 25.04. - 29.04.2016

 

Innenausschuss zu Freital.
Der Generalbundesanwalt und der Präsident des BKA haben die Mitglieder des Innenausschusses über das Vorgehen im Fall des GSG 9 Einsatzes am 19. April in Freital informiert. Hierbei führten sie aus, dass es seit Beginn der Ermittlungen gegen die Gruppe „Bürgerwehr FTL/360“ ab September 2015 engen Kontakt zwischen den sächsischen Ermittlungsbehörden und der Generalbundesanwaltschaft gab. Der Generalbundesanwalt habe dann das Verfahren übernommen, als sich der Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung erhärtet hat. Hierfür ist die Bundesanwaltschaft nach §129a StGB per se zuständig. Das Bundeskriminalamt und die sächsische Polizei, insbesondere das Operative Abwehrzentrum, betonten die konstruktive Zusammenarbeit in diesem Fall.

Bericht zu E-Government.
Ein ernüchterndes Urteil bezüglich des Standes der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (E-Government) zog der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, am Mittwoch im Innenausschuss. „E-Government in Deutschland gibt es de facto nicht“ sagte Ludewig bei der Vorstellung des Gutachtens. Zwar kämen innerhalb der Verwaltung diverse IT-Unterstützungen zum Einsatz, doch bleibe den Bürgern der Weg zum Amt in der Regel nicht erspart. Deutschland befinde sich in internationalen Rankings in der Frage des E-Government auf den hinteren Plätzen. „Im Vergleich zu England sind wir 5 Jahre zurück, zu Österreich 10 Jahre und zu Estland gar 20 Jahre“, betonte er.

Annahme des früheren Geburtsnamen.
Der Petitionsausschuss hat am Mittwochmorgen einstimmig eine Petition den Fraktionen zur Kenntnis gegeben, da sich diese als Anregung für eine parlamentarische Initiative eigne. Die Petition kritisiert die geltende Rechtslage für Kinder, die nach der Scheidung der Eltern den Nachnamen eines Stiefelternteils angenommen haben (Einbenennung) und bei Erlangung der Volljährigkeit nicht wieder zu ihrem Geburtsnamen wechseln können. Dies sieht die geltende Rechtslage nicht vor. Hintergrund hierfür ist eine Petition, die den Fall beschreibt, dass ein minderjähriges Kind bei einer Heirat der Mutter mit dem nicht leiblichen Vater des Kindes dessen Nachnamen erhält. Trennt sich aber die Mutter von ihrem Mann und heiratet, nachdem das Kind volljährig geworden ist, jemanden anderen, trage das Kind als einzige Person in der Familie den Namen des vorherigen Ehegatten. Der Petitionsausschuss hält die derzeitige Rechtslage für unbefriedigend, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einem geschiedenen Elternteil sehr wohl eine Rückbenennung möglich ist. Deshalb sollte Kindern im Wege einer Ergänzung des Paragrafen 1618 BGB grundsätzlich ermöglicht werden, den früheren Geburtsnamen wieder anzunehmen.

Jahresbericht 2015 des Wehrbeauftragten.
Die Schwerpunktthemen des diesjährigen Berichts des Wehrbeauftragten sind die materielle und personelle Ausstattung der Bundeswehr sowie die damit einhergehenden Auswirkungen auf Heimatbetrieb und Einsatz. Vor diesem Hintergrund ruft insbesondere die hohe Dienst- und Einsatzbelastung Kritik in der Truppe hervor. Auch erscheint die Vereinbarkeit von Familie und Dienst verbesserungswürdig. Positiv wertet der Wehrbeauftragte die Entwicklung in der Betreuung von Einsatzrückkehrern. Neben der besseren Versorgung verwundeter Soldatinnen und Soldaten werde dem attestierten Mangel an Psychologen und Psychotherapeuten für die Behandlung psychisch belasteter Soldaten aktiv begegnet, indem die Universitäten der Bundeswehr ihre Studienangebote ergänzen und ausbauen. Zusammenfassend stellt der Wehrbeauftragte fest, dass es in vielen Bereichen Fortschritte gebe, selbst wenn er noch Verbesserungsbedarf sieht, um die Bundeswehr zu einem attraktiven Arbeitgeber zu machen.

Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes.
Die digitalen Entwicklungen in Technik und Gesellschaft erfassen auch das Kulturgut Buch. Das Buchpreisbindungsgesetz regelt zum Schutz dieses Kulturgutes die Verpflichtung der Verlage, für den Verkauf von Büchern an Letztabnehmer einen Preis festzusetzen und die Verpflichtung der Händler, beim Verkauf der Bücher an Letztabnehmer diesen festgesetzten Preis einzuhalten. Vor dem Hintergrund der Veränderungen des Marktumfeldes durch die digitalen Medien beschließen wir in zweiter und dritter Lesung eine Anpassung in Bezug auf elektronische Bücher, um einen Beitrag zum Erhalt der Vielfalt der Buchtitel und der Vielzahl von Buchhandlungen in Deutschland zu gewährleisten.

Aktuelle Stunde zu Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei.
Alle Fraktionen haben einhellig die Einhaltung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei gefordert und ihre große Besorgnis über die jüngsten Entwicklungen im Land zum Ausdruck gebracht. Auch dass dem Anschein nach ausländischen Journalisten die Akkreditierung oder Einreise verweigert werde, sei völlig inakzeptabel.

Förderung von Mehrgenerationshäusern wird fortgesetzt.
Im Anschluss an das bis Ende 2016 verlängerte Aktionsprogramm Mehrgenerationshäuser II wird zum 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm starten. Auch wenn sich die Mehrgenerationshäuser einem neuen Antragsverfahren stellen müssen, bedeutet dieser Schritt doch ein gewisses Maß an Planungssicherheit, da mit dem neuen Programm der Grundstein für eine Finanzierung bis 2020 gelegt wurde. Der Verfahrensablauf ist folgendermaßen gestaltet: Das Interessenbekundungsverfahren läuft vom 25. April bis zum 31. Mai 2016. Das Online-Bewerbungsformular ist auf der Webseite http://www.mehrgenerationenhaeuser.de/ eingestellt. Danach trifft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Auswahlentscheidung. Ziel ist es die bisherigen Standorte möglichst zu erhalten.

Sächsisches Handwerk.
Zum Parlamentarischen Abend hatte der Sächsische Handwerkskammertag, insbesondere die Kammern aus Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie die Innungsobermeister mehrerer Gewerke, in die Vertretung des Freistaates Sachsen in Berlin geladen. Die sächsischen Bundestagsabgeordneten aller Fraktion waren der Einladung gefolgt und haben mit Vertretern des Handwerks über die aktuelle Situation. Trotz der gegenwärtig guten Lage im Handwerk gab es Verbesserungsvorschläge der Handwerker.

 

Berlin, am 29.04.2016